Was ist neu am neuen Zuwanderungsgesetz? Es führt mehrere Aspekte in einem Gesetz zusammen. Es vereinfacht das Ausländerrecht. Es bündelt die Aufgaben im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Es führt vier Aspekte zusammen: Arbeitsmigration Familiennachzug humanitäre Aufnahme/politisches Asyl Integration
Arbeitsmigration nachfrageorientierte Arbeitsmigration (mit Vorrangprüfung) dauerhafter Aufenthalt für Hochqualifizierte Punktesystem im Bedarfsfall Arbeitsaufnahme für Studienabsolventen Selbständige
Familiennachzug Kindernachzug: generell für Kinder bis zum 12. Lebensjahr Arbeitsaufnahme für Familienangehörige
Humanitäre Aufnahme Abschaffung der Duldung; Differenzierung: Personen, die nicht zurückkehren können und Personen, die nicht zurückkehren wollen. nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe für „kleines Asyl“ Härtefallregelung (auf Ersuchen einer von der Landesreg. Eingerichteten Stelle) Angleichung der rechtlichen Stellung Art. 16a und „kleines Asyl“ Überprüfung der Asylgründe nach 3 Jahren
Integration Gesetzliche Regelung des Mindestrahmens Teilnahmeanspruch und –pflicht Gleichstellung Ausländer und Aussiedler Rechtsgrundlage für einheitliches Integrationsprogramm
Es vereinfacht das Ausländerrecht Aufenthaltstitel werden reduziert: nur noch 2 Aufenthaltstitel befristet: Aufenthaltserlaubnis unbefristet: Niederlassungserlaubnis Aufenthaltsrecht orientiert sich an Zweck des Aufenthalts: Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug, humanitäre Gründe
Es bündelt die Aufgaben BaMF-Aufgaben: fachliche Zuarbeit für BReg Basissprachkurse und Orientierungskurse Auswahlverfahren für Arbeitsmigration Koordinierung von Information Führung des Ausländerzentralregisters Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der „freiwilligen Rückkehr“