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Rückkehr- und Perspektivberatung
Gefördert durch den Europäischen Asyl-Migrations-und Integrationsfonds (AMIF)
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Rückkehr- und Perspektivberatung
مشوره راجع به باز گشت Ergebnisoffen Unabhängig Vertraulich Hilfe bei Formalitäten Vermittlung von Fördermitteln Vermittlung in Rückkehrprogramme
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IOM – International Organization of Migration
Übernahme der Reisekosten Reisebeihilfe: 200,00 € pro Erwachsener Kinder unter 12 Jahren 100,00 € Starthilfen: 500,00 € pro Erwachsener Kinder unter 12 Jahren 250,00 € Für: Äthiopien, Afghanistan, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan Rückkehrprogramme in den jeweiligen Herkunftsländern Titel der Präsentation
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Antragstellung bei IOM
Terminvereinbarung (bei Bedarf mit Dolmetscher) Leistungsbescheid Aufenthaltstitel Reisepass / Laissez-Passer
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Leistungsbescheid Nachweis, dass der Antragsteller bedürftig ist und die Reise nicht selbst finanzieren kann. Wird vom Landratsamt erstellt und versendet.
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Aufenthaltstitel Duldung Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis
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Pässe Bundesamt Pass wird über Ausländerbehörde angefordert Regierungspräsidium Ausländerbehörde Sendet Kopie an Beratungsstelle
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Laissez-Passer Gilt als Passersatz Konsulat stellt aus
Persönliche Vorsprache
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AUSREISE Ausländerbehörde stellt GüB aus und gibt Pass und Papiere zurück
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ERIN European Reintegration Network
Service bei der Ankunft Beratung und Begleitung zu behördlichen, medizinischen und caritativen Einrichtungen berufliche Qualifizierungsmaßnahmen Hilfe bei Arbeitsplatzsuche Unterstützung bei einer Geschäftsgründung Afghanistan Iran Marokko Nigeria Pakistan Somaliland
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DRK-Kreisverband Freiburg e.V.
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