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Absender Wohin steuert die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung? I G Metall – Vorstand, Ressort: Ausländische Arbeitnehmer.

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Präsentation zum Thema: "Absender Wohin steuert die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung? I G Metall – Vorstand, Ressort: Ausländische Arbeitnehmer."—  Präsentation transkript:

1 Absender Wohin steuert die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung? I G Metall – Vorstand, Ressort: Ausländische Arbeitnehmer

2 Vorstand 2 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Grundsätzliches: Migrationprozesse im Schatten der Globalisierung Politik der marktradikalen Umbau von Sozialstaat und Gesellschaft Markt und Konkurrenz werden zu Hauptgestaltungsprinzipien Sozialstaat soll durch Wettbewerbstaat ersetzt werden Viele Regierungen schwenken auf diesen Kurs ein Beispiel „Agenda 2010“ der Bundesregierung Nicht Interessen der Bevölkerung, sondern der Neoliberalen stehen im Vordergrund Politik verliert an Zustimmung Entsolidarisierungstendenzen/Polarisierung nehmen zu

3 Vorstand 3 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" „-“ „“ Von „Gastarbeiter-“ zur „Integrationspolitik“ 7 Phasen der Zuwanderungspolitik in Deutschland 1955 – 1973: „Gastarbeiterpolitik“ / Anwerbung / Rotation 1973 - 1979: Anwerbestopp (Konsolidierung) 1979 – 1981: Erste „Integrationsangebote“ 1981 – 1990: Begrenzungspolitik 1990 – 1998: Fokussierung auf die Asylpolitik 1998 – 2000: Wiederaufnahme der „Integrationsdebatte“ 2000 – 2004: Auf dem Weg zum „Einwanderungsland“

4 Vorstand 4 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Das neue Zuwanderungsgesetz Aus „Regelung/Steuerung der Zuwanderung“ wurde eine „Begrenzungs- und Sicherheitsgesetz“ Titel des Zuwanderungsgesetzes: „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ (Zuwanderungsgesetz)

5 Vorstand 5 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten des neuen Zuwanderungsgesetzes 1. Neue Strukturen: Anstatt 7 Aufenthaltstitel bisher gibt es im neuen Gesetz nur 2 Aufenthaltstitel – aber 20 verschiedene Formen der AE! 1. Aufenthaltserlaubnis (AE) (befristet) (§ 7) 2. Niederlassungserlaubnis (NE) (unbefristet) (§ 9) Zuordnung wichtiger Aufgaben zum neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMF) (bisher: BAFl)

6 Vorstand 6 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 2. Arbeitsmigration: Hochqualifizierte erhalten sofort eine NE (mit Familien) Ansiedlung Selbstständiger (1M€ und 10 Arbeitsplätze) Studenten: Möglichkeit bis zu einem Jahr hier zu bleiben Kein doppeltes Genehmigungsverfahren mehr (Arbeit/Aufenthalt: Erteilung in einem Akt) Anwerbestopp für geringqualifizierte bleibt erhalten Angehörige der EU - und 10 Beitrittsstaaten- genießen Vorrang gegenüber Drittstaatsangehörige Kein Punkteverfahren mehr

7 Vorstand 7 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 3. Humanitäre Zuwanderung: Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) wird gewährt Geschlechtsspezifische und Nicht-staatliche Verfolgung werden als Fluchtgrund anerkannt Bei Abschiebungshindernissen Erteilung einer befristeten AE, wenn innerhalb von 18 Monaten Abschiebung nicht möglich Duldung wird als „Feinsteuerung“ beibehalten Härtefallkommissionen nach Ermessen der Länder

8 Vorstand 8 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 4. Kindernachzug: Beibehaltung der geltenden Rechtslage (Nachzugsanspruch bis 18. LJ bei Kindern von Asylberechtigten, GFK sowie Einreise im Familienverbund – im übrigen: 16 Jahre, allerdings: restriktive Ermessensregelung!)

9 Vorstand 9 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 5. Integration: Einführung eines Anspruchsmodells für Neuzuwanderer Sanktionierung des Aufenthaltsrechts, bei Nicht-Teilnahme an Integrationskursen Für ALG-II-Bezieher/ bes. Integrationsbedürftige: Bundesländer werden verpflichtet bei verfügbarer Kursplätze Bei Verletzung der Teilnahmepflicht: Leistungskürzung für die Dauer der Nichtteilnahme (um 10 %) Kosten der Integrationskurse: Bund und Eigenbeiträge Länder tragen Kosten der soz.-päd. Und /Kinderbetreuung

10 Vorstand 10 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 6. Sicherheitsaspekte: Einführung einer Abschiebungsanordnung aufgrund „tatsachengestützter Gefahrenprognose“ Meldeauflagen, Einschränkungen der Freizügigkeit und Kommunikationsverbote falls Abschiebung nicht möglich Schleuser werden sofort ausgewiesen bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung Bei Terrorverdächtigen /Leiter verbotener Vereine: Regelausweisung Einführung einer Ermessensausweisung für „geistige Brandstifter“ (z.B. Hassprediger) Einführung einer Regelanfrage bei Verfassungsschutz bei NE bzw. Einbürgerung

11 Vorstand 11 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 7. Unionsbürger: AE für Unionsbürger wird abgeschafft (Freizügigkeit) (nur noch Meldepflicht bei den Meldebehörden) 8. Europäische Harmonisierung: (EU Richtlinien zur Rückführungsentscheidungen bzw. Schengener Abkommen werden umgesetzt)

12 Vorstand 12 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 9. Asylverfahren: AE von Inhaber des „kleinen Asyls“ wird der von Asylberechtigten angeglichen – nach 3 Jahren kann die AE verfestigt werden! – Arbeitsmarktzugang möglich Weisungsunabhängigkeit des Einzelentescheiders und des Bundesbeauftragen für Asyl werden abgeschafft Für unerlaubt Eingereiste, die keinen Asylantrag stellen, die aber nicht in Abschiebehaft genommen oder abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden Länder befragt, AE möglich

13 Vorstand 13 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 10. Spätaussiedler: Einführung des Nachweises von Sprachkenntnisse bei Familienangehörigen von Spätaussiedlern als Voraussetzung für die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid

14 Vorstand 14 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Einzelheiten - Fortsetzung 11. Inkrafttreten und Zeitplan: Abschließende Beratung im Vermittlungsausschuss am 30. Juni, Annahme von Bundestag am 2. Juli und vom Bundesrat am 9. Juli Inkrafttreten ab: 1.1.2005 (Umbenennung von BAFl zum BMF, Wegfall von Weisungsgebundenheit bzw. Rechtsverordnungsermächtigungen am Tag nach der Verkündung)

15 Vorstand 15 IG Metall Vorstand, Ressort: "Ausländische Arbeitnehmer" Gewerkschaftliche Forderungen (vorläufig) Deutschland braucht ein modernes Zuwanderungsrecht Demokratische Teilhabe der Einwanderer in jedem Lebensbereich darf nicht per Gesetz eingeschränkt werden Kommunales Wahlrecht für hier sesshafte Einwanderer sollte eingeführt werden Einbürgerung soll erleichtert werden. Fehlmeldungen seitens Verfassungsschutzes bei Regelanfragen muss ausgeschlossen sein Europäische Harmonisierung ist anzustreben


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