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Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG)

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Präsentation zum Thema: "Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG)"—  Präsentation transkript:

1 Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG)
Angela Delli Muti, Verena Fix

2 Gliederung 1.Das Ausländergesetz (bis 2005) Veränderungen des Ausländergesetzes bis hin zum Zuwanderungsgesetz 2.Neuregelung der Zuwanderung Arbeitsmigranten /Studium/Familiennachzug/ Blaue Karte 3. Aufenthaltsrecht Aufenthaltstitel/Niederlassung/Unionsbürger/ Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung 4.Integrationsförderung / Integrationskurse 5. Einbürgerung 6.Ausweisung und Abschiebung Diskussion Angela Verena

3 1. Das Ausländergesetz (bis 2005)
Im alten, bis 2004 geltenden Ausländergesetz unterschied man – je nach Zweck des Aufenthalts - eine Vielzahl sog. Aufenthaltstitel, die Nichtdeutsche für ihren legalen dauerhaften Aufenthalt hierzulande benötigen. Die Regelungen waren jedoch unübersichtlich und selbst für Fachleute kompliziert. Angela Delli Muti, Verena Fix

4 Vom Ausländergesetz zum Zuwanderungsgesetz
Das Ausländer- gesetz (AuslG) Wichtigste Neuregelung Artikel 1 ZuwG Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) Artikel 2 ZuwG Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügi gkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU) Das Zuwanderungs-gesetz (ZuwG) seit 2005 Angela Delli Muti, Verena Fix

5 Das Zuwanderungsgesetz (seit 2005)
Die wichtigsten Fakten Aufenthalts-recht und Freizügigkeitsgesetz EU Integrations-förderung Neuregelung von Zuwan-derung politische Einigung über eine grundlegende Novellierung des Ausländerrechts Das ZuwG umfasst ferner eine Neufassung des Freizügigkeitsgesetzes für EU-Bürger, Änderungen des Asylverfahrens, sowie des Asylbewerberleistungsgesetz Neue Regelungen zur Einwanderung von Arbeitskräften, Erwerbstätigen Minimierung der Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung der Arbeitsgenehmigung intern zugestimmt hat Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

6 Integrationsförderung
2.Neuregelung des Zuwg AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Arbeitsmigration Die Aufenthaltserlaubnis regelt gleichzeitig den Zugang zum Arbeitsmarkt Ausländerbehörde + Bundesagentur für Arbeit = Aufenthaltserlaubnis Selbständige übergeordnetes wirtschaftliches Interesse Deutschlands besonderes regionales Bedürfnis, die Erwartung positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft die Sicherung der Finanzierung des Vorhabens durch Eigenmittel oder eine Kreditzusage Zunächst wird eine Aufenthaltserlaubnis für längstens drei Jahre erteilt. Abweichend von den gewöhnlichen Voraussetzungen kann bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Lebensunterhalt gesichert ist. Voraussetzungen für eine Zuwanderungserlaubnis für Selbstständige sind ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse Deutschlands oder ein besonderes regionales Bedürfnis, die Erwartung positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie die Sicherung der Finanzierung des Vorhabens durch Eigenmittel oder eine Kreditzusage. Diese Voraussetzungen gelten bei einer Investition von mindestens 1 Million Euro und der Berufskammern geprüft. Zunächst wird eine Aufenthaltserlaubnis für längstens drei Jahre erteilt. Abweichend von den gewöhnlichen Voraussetzungen kann bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Lebensunterhalt gesichert ist. Angela Delli Muti, Verena Fix

7 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Studium Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird jeweils für zwei Jahre erteilt Neben dem Studiums ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 90 ganzen oder 180 halben Tagen möglich Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis künftig um bis zu einem Jahr zur Suche eines Arbeitsplatzes, der dem Studienabschluss angemessen ist, verlängert werden In dieser Zeit hat der Studienabsolvent die Möglichkeit, im Rahmen der oben genannten Verfahren zur Arbeitsmigration einen Arbeitsplatz zu suchen. Seine Aufenthaltsgenehmigung richtet sich dann nach den oben dargestellten Erteilungsgründen. Angela Delli Muti, Verena Fix

8 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Familiennachzug Voraussetzungen Ausländer muss eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder eine "Blaue Karte EU" besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein. Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss. Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.  Für den Familiennachzug zu einemAusländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder eine "Blaue Karte EU" besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein. Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss. Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.  Angela Delli Muti, Verena Fix

9 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Zuwanderung Hochqualifizierter Die Vorschrift zielt auf Spitzenkräfte aus Wissenschaft, Forschung und Lehre mit einer überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifikation. Das Gesetz zählt dazu insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion, z.B. Lehrstuhlinhaber Blaue Karte EU Seit 1. August 2012 einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten. Es ist kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren notwendig. Erforderlich ist lediglich zweierlei: Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Eine Gehaltsmindestgrenze von Euro muss eingehalten werden. Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

10 3. Freizügigkeits- gesetz/EU und Aufenthaltsrecht
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Aufenthaltstitel §4 Abs. 1 AufenthG sind Aufenthaltstitel: - das (befristete) Visum - die (befristete) Aufenthaltserlaubnis - die (befristete) Blaue Karte EU - die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis  Angela Delli Muti, Verena Fix

11 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Aufenthaltstitel Das AufenthG bestimmt erstmals das Visum als eigenständigen Aufenthaltstitel Für längerfristige Aufenthalte wird nur noch zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis unterschieden Eine Aufenthaltserlaubnis wird für die im Gesetz genannten möglichen Aufenthaltszwecke (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische sowie familiäre Gründe) erteilt Eigenständiger Aufenthaltstitel ab 1. August 2012 = Blaue Karte Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

12 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Niederlassungserlaubnis Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn ein/e Ausländer/in seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und weitere Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, keine Vorstrafen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, sozialversicherungspflichtig etc.) erfüllt sind = unbefristeter Aufenthaltstitel Einem hochqualifizierten Ausländer/in und Inhabern einer "Blauen Karte EU" kann sie vor Ablauf dieser Frist erteilt werden. Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

13 Integrationsförderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Unionsbürger Unionsbürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr Unionsangehörige haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen, sich dort an beliebigen Orten aufzuhalten ( Freizügigkeitsrecht) und zu selbst gesetzten Zwecken niederzulassen ( Niederlassungsfreiheit) Stattdessen Meldung bei Bürger-Service Ausfüllen einer Verfügung von zahlreichen Lebensumständen (Wohnverhältnisse, Einkommen, Erklärung, was sie in Deutschland machen wollen) Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

14 Integrationsförderung
Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung Ausländern kann zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Angela Delli Muti, Verena Fix

15 Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben…
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben… Personen mit einer Niederlassungserlaubnis freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufent­haltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben. Angela Delli Muti, Verena Fix

16 4. Integrations- förderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Integrationskursverordnung- IntV Verordnung über die Durchführung von Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler Ziele: Mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern werden stattliche Integrationsangebote gesetzlich geregelt Neuzuwanderer aus Drittstaaten und Spätaussiedler, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskurse Bei mangelnden sprachlichen Kenntnissen besteht eine Teilnahmepflicht Angela Delli Muti, Verena Fix

17 4. Integrations- förderung
AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, Kommunen und Migrationsdiensten koordiniert und durchgeführt Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes Regelung von Grundstruktur, Dauer, Lerninhalte, Durchführung der Kurse, Auswahl der Kursträger sowie Kosten Inhalt: Sprachkurs (Vermittlung deutscher Schrift- und Sprachkenntnisse) Orientierungskurs (Vermittlung von Alltagswissen, Rechtsordnung, Kultur und Geschichte) in Deutschland = 660 Stunden Angela Delli Muti, Verena Fix

18 Integrationsförderung
5. Einbürgerung AufenthG/ FreizügG Integrationsförderung Neu-regel- ung Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen Ausländerinnen und Ausländer, die eingebürgert werden wollen, müssen künftig vor der Einbürgerung Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen Vereinheitlichung bundesweiter Nachweise deutscher Sprachkenntnisse Bisher konnten sich in Deutschland lebende ausländische Staatsbürger unter 23 Jahren ohne Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts einbürgern lassen  dies ist weggefallen Bei mangelndem Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot besteht der Anspruch auf Einbürgerung jedoch weiterhin Angela Delli Muti, Verena Fix

19 Einbürgerung Voraussetzungen/ Einbürgerungs-anspruch
8 Jahre rechtm. Aufenthalt Bekenntnis zur fdGO Aufenthalts-erlaubnis/Aufent-haltsberechtigung Sicherung des Lebensunterhalts Keine Straftaten Dt. Sprache Optionsmodell bei Mehrstaatigkeit Bis 23 J. Entscheidung für dt. Staats-angehörigkeit Nachweis der Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft Kosten 255€ pro Person Minderjährige mit Eltern 51€ Antragstellung Bei zuständiger Einbürgerungs-behörde Ab 16 J. selbstständig U 16 Erziehungs-berechtigte Angela Delli Muti, Verena Fix

20 Einbürgerungstest ü ü ü ü Angela Delli Muti, Verena Fix

21 ü ü ü ü Angela Delli Muti, Verena Fix

22 6. Ausweisung und Abschiebung
Ausländerrechtlicher Verwaltungsakt Bestehender Aufenthaltstitel erlischt (§51 Abs. 1 Nr.5 AufenthG Ausreiseverpflichtung Wer ist betroffen? Generell jeder ausländische Staatsbürger Gründe: Begehen von Straftaten Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz, Hass auf Menschen, andere Religionen Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung Ausweisungsschutz bei: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis Geburt in Deutschland Einreise bereits als Minderjährige/r Leben in einer familiären Lebensgemeinschaft mit einem/r Deutschen Angela Delli Muti, Verena Fix

23 6. Ausweisung und Abschiebung
Außer Landesnahme unter polizeilichen Zwangsmittel Wer ist betroffen? Asylsuchende mit und ohne Aufenthaltserlaubnis, die Deutschland trotz Aufforderung nicht freiwillig verlassen Straffällig gewordene Ausländer Gründe: Begehen von Straftaten Konsum/Handel von Drogen Illegaler Aufenthalt in Deutschland Ablauf einer Abschiebung: Per Flugzeug Begleiter, welche oft Gewalt anwenden um Aufruhr zu verhindern Angela Delli Muti, Verena Fix

24 Quellen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de
Bundesamt für politische Bildung Youtube: „Geschichte einer Abschiebung“ Angela Delli Muti, Verena Fix

25 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
İlginiz için teşekkür ederiz türkisch Thank you for your attention englisch شكرا لكم على اهتمامكم Спасибо за внимание russisch arabisch Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018

26 Diskussion / Thesen Erklärtes Ziel des neuen Zuwanderungsgesetzes ist eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie eine Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer. Doch wird nicht einherkommend allgemein und pauschal betrachtet über die Freude und das Leid von Ausländer und Ausländerinnen sowie deren Familien ohne jegliche Möglichkeit nach Gegenwehr bestimmt? Laut Grundgesetz Artikel 6 (1) stehen die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Tatsache ist jedoch aber, dass bei Ausweisungen oder Abschiebungen willkürlich und ohne jegliche Rücksichtnahme Familien auseinandergerissen werden. Auch wenn es rechtlich korrekt ist stellt sich die Frage ob es auch menschlich vertretbar ist? Angela Delli Muti, Verena Fix

27 Diskussion / Thesen Der nachziehende Ehepartner muss sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können um nach Deutschland kommen zu dürfen? Im Zugang des neuen Zuwanderergesetzes ist die Integrationsförderung wichtiger Gegenstand geworden. Nun ist das Geld für neue Kurse aufgebraucht und ein Nachfolgeprogramm ist nicht in Sicht. Angela Delli Muti, Verena Fix 9/18/2018


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