"E-Learning - Technik und Bedingungen mitgestalten" Göttingen 29. – 30.04.2004.

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 Präsentation transkript:

"E-Learning - Technik und Bedingungen mitgestalten" Göttingen 29. –

2 Übersicht: Definition Vor- und Nachteile Handlungsbedarf Problemfelder

3 Unsere Definition von E-Learning: "Es werden alle Lernformen als E-Learning bezeichnet, bei denen Informations- und Kommunikationstechniken zum Einsatz kommen und der Ort des Lernens tendenziell an Bedeutung verliert."

4 Neue Entwicklungen und Tendenzen in der Arbeitswelt: - Notwendigkeit Lebenslanges Lernens - Wissen/Erlerntes verliert schnell an Aktualität - andere/neue Qualifikationen erforderlich - Vorteile des eL werden erkannt (aber: auch schlechtere Entwicklung als prognostiziert; „second wave“) - "just in Time"-Wissen wird gefordert - Flexibilität der Beschäftigten gefordert - … Warum gewinnt eL zunehmend an Bedeutung?

5 Übersicht: Definition Vor- und Nachteile (kurzer Überblick) Handlungsbedarf Problemfelder

6 Vorteile des e-Learning: a) Beschäftigte Lerninhalte sind schnell zugänglich und aktuell Lerngeschwindigkeit lässt sich individuell anpassen Flexible Lernzeiten Angenehmes Lernen in gewohnter Atmosphäre b) Unternehmen Kostenersparnis (Reisekosten, Seminarkosten…) Hoher Wirkungsgrad Schnelle Verfügbarkeit der Lerninhalte

7 Nachteile des e-Learning: a) Beschäftigte Hoher Technisierungsgrad Isoliertes Lernen Fehlender Lernraum Flexible, nicht festgelegte Lernzeiten b) Unternehmen Kosten (PCs, Plattform…) Eignung der Lerninhalte (Niveau, Qualität,…)

8 Übersicht: Definition Vor- und Nachteile Handlungsbedarf Problemfelder

9 Handlungsbedarf! Gute e-Learning-Maßnahmen müssen bestimmten Kriterien genügen: Qualitätsanforderungen Es gibt immer noch keine einheitlichen Qualitätsstandards für e-Learningsoftware! Wichtige Beurteilungskriterien: Geführte, selbsterklärende Installation Systemvoraussetzungen werden spezifiziert bzw. automatisch geprüft übersichtlicher und logischer Aufbau der Seiten Ausstieg und Wiedereinstieg jederzeit möglich optisch ansprechend keine zu große Textmenge pro Seite...

10 Handlungsbedarf! Gute e-Learning-Maßnahmen müssen bestimmten Kriterien genügen: Softwareergonomische Anforderungen Aufgabenangemessenheit; Selbstbeschreibungsfähigkeit; Steuerbarkeit; Erwartungskonformität; Fehlertoleranz; Individualisierbarkeit;

11 Handlungsbedarf! Gestaltung ist notwendig... Gute e-Learning-Maßnahmen müssen bestimmten Kriterien genügen: Medienwahlmöglichkeit Um alle Lerntypen zu erreichen, sollte gute Lernsoftware möglichst viele verschiedene Medien nutzen: Visualisierungen durch Video, Foto und Grafik Audiobegleitung durch Stimme, Geräusche und Musik (aber auch: Wahlmöglichkeit!) Gute Ausdruckmöglichkeiten zum Nachlesen und Vertiefen der Inhalte Beschäftigte sollten die Wahlmöglichkeit haben, auch "konservativ" zu lernen (Seminare, Präsenzunterricht)

12 Voraussetzungen für erfolgreiches e-Learning: Im Unternehmen: Einbindung in bestehende Qualifizierungskonzepte (eL kann niemals eine Stand-alone-Lösung sein!) Berücksichtigung in der Personal- und Organisationsentwicklung Gibt es eine Lernkultur Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung Überprüfung weiterer Voraussetzungen (Internet/Intranet, PC …)...

13 Voraussetzungen für erfolgreiches e-Learning: Im Unternehmen: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung, Weiterbildung und Personal- und Organisationsentwicklung z.B. Minimierung äußerer Störungen ergonomische Gestaltung des Lernplatzes Regelung zur Anrechnung der Lernzeiten auf Arbeitszeiten Stundenpläne für die Belegung von Lerninseln Integrierung in das Weiterbildungskonzept Beschreibung der Lernziele keine Benachteiligung "konservativer" LernerInnen

14 Übersicht: Definition Vor- und Nachteile Handlungsbedarf Problemfelder

15 Probleme / Regelungsbedarf Zeit! (Zeitfenster schaffen) Ruhe! (Lernzeiten festlegen, Lerninselbesetzungen, Vertretungsregelungen) eL-BV oder Ergänzung? Zugang (Versionen der Rechner/SW, Verfügbarkeit) Einstiegsqualifikationen Niveau des Lernmaterials

16 Probleme / Regelungsbedarf Bescheinigungen über Teilnahme Datenschutz eL begründet weitere BVs, Vereinbarungen für die Wahlmöglichkeit der Lernform/Berücksichtigung aller Lerntypen Voraussetzungen Rolle der TrainerInnen:

17 Häufig Widerstände bei den TrainerInnen/TeamerInnen Ängste den Job zu verlieren Keine Bereitschaft, sich neuen Aufgaben zu stellen E-Learning ersetzt grundsätzlich keine Lehrkräfte und Trainer; ihre Aufgaben ändern sich. Lehrkräfte (TutorInnen) bleiben die wichtigsten AnsprechpartnerInnen für die Lernenden....neuester Trend: "Blended Learning„ (eine „Mischung“ aus Präsenzphasen, Selbstlernen und tutorieller Betreuung)

18 Grundvoraussetzungen für erfolgreiches e-Learning: Lernförderliche Arbeitsumgebung Im Unternehmen Zu Hause Am Arbeitsplatz An der Lerninsel Dazu gehört: ergonomischer Arbeitsplatz! geeignete Lernmittel! Ruhe! Zeit! mögliche Abgrenzung!

19 Wichtigste Punkte bei der Umsetzung Wichtig ist die Vereinbarung der Dauer und Lage der Lernzeiten und Anrechnung auf die Arbeitszeiten. Erfassung der Lernzeiten muss geklärt werden. Die Beschäftigen müssen die Möglichkeit haben vor dem Einsatz von eL Medienkompetenz zu erwerben. Übernahme der entstehenden Kosten klären. Datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen.

20 Voraussetzungen für erfolgreiches e-Learning:... Jedes Unternehmen ist anders: Anforderungskatalog entwickeln!

21 Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte: Es gibt keine formalen Beteiligungsrechte unter dem Begriff „Telelearning/eL“- aber für die Auswirkungen. Aktuelle Gerichtsurteile speziell zum e-Learning gibt es noch nicht. Es besteht kein Anspruch auf e-Learning. Aber: Der BR/PR hat ein allgemeines Beratungs- und Vorschlagsrecht in den Angelegenheiten der betrieblichen Weiterbildung die übertragbar sind.

22 Einwirkungsmöglichkeiten des BR/PR bei betrieblicher Weiterbildung: (Auszug) Beratungsrecht - bzgl. Fragen der Berufsbildung § 96 BetrVG - bei der Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen § 97 BetrVG - über die erforderlichen Maßnahmen der Berufsbildung § 92 BetrVG Mitbestimmungsrecht - bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsaus- bildung § 98 BetrVG - bei der Einführung/Anwendung von technischen Einrichtungen § 87 BetrVG Vorschlagsrecht - zu Fragen der Berufsbildung § 96 BetrVG §

23 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Claudia Rudolph Tel.: gmx.de