Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32 Gesamtschule Heiligenhaus Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32 Die Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung und über die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung

Gesamtschule Heiligenhaus Termine Schriftliches Abitur vom 02.05 – 18.05.2011 [einzelne Termine  Terminplan Abitur, Info-Brett Jg.13] 15.06.2011 zweite Konferenz des ZAA gem. § 36 APO-GOSt

Gesamtschule Heiligenhaus Termine Mündliches Abitur im 4. Abiturfach Bekanntgabe der Prüfungstermine 02. Mai [Aushang Info-Brett Jg. 13] Prüfungen Mo 06.06 und Di. 07.06.2011, [ggf. 08.06] Bekanntgabe der Noten an den Prüfungstagen Prüfungen am Vormittag: ab 13.30 Uhr, R. 142 Prüfungen am Nachmittag: ab 17.30 Uhr, R. 142 ausschließlich durch den ZAA-Vorsitzenden oder durch den Oberstufenleiter

Gesamtschule Heiligenhaus Termine Letzte Abiturientenversammlung am 16.06 um 10.00 Uhr [Forum], Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten Bekanntgabe der Fächer für die mündlichen Prüfungen, mündliches Abitur im 1. bis 3. Abiturfach Bekanntgabe der Prüfungstermine am 17.06 ab 12.00 Uhr [Aushang Info-Brett Jg.13] Prüfungen Di, 21.06 und Mi. 22.06.2011, ggf. 24.06 Bekanntgabe der Noten: ganztägig in R. 142 ausschließlich durch den ZAA-Vorsitzenden bzw. den Oberstufenleiter

Gesamtschule Heiligenhaus Zulassung zum Abitur Voraussetzungen im LK Bereich: [LK Zulassung Ende 13/I bereits erfolgt] Voraussetzungen im GK Bereich [GK Zulassung Ende 13/II] In der Gesamtheit der im Grundkursbereich anzurechnen- den 22 Kurse müssen mindestens 110 Punkte erreicht sein. In 16 der 22 anrechenbaren GKs müssen jeweils mindestens 5 Punkte erreicht sein [max. 6 GK Defizite] kein Kurs mit 0 Punkten §§ 29,30,31

Fächer der schriftlichen Prüfung Gesamtschule Heiligenhaus Fächer der schriftlichen Prüfung Fach 1. bis 3. Abiturfach Dauer LK: 4 ¼ Zeitstunden [evt. plus 30 Min. Auswahlzeit] GK: 3 Zeitstunden [evt. plus 30 Min. Auswahlzeit] bei Schülerexperimenten in NW oder für Gestaltungsaufgaben in Kunst: Verlängerung um max. 1 Zeitstunde  Je nach Ausfall der Abiturklausuren muss im 1., 2. oder 3. Fach noch geprüft werden. § 32

Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis Gesamtschule Heiligenhaus Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 1. ZAA 1. ZAA 13/II 1. ZAA 1. ZAA 1. ZAA 13/II 13/II 13/II 13/II 13/II Abiturprüfung Abiturprüfung Abiturprüfung Vor 1. ZAA nach 1. ZAA bis zur Zulassungsentscheidung (§30) ist ein „Rücktritt von der Abiturprüfung“ möglich  zählt noch nicht als 1. Versuch Wiederholung der 13 gemäß § 31 Verweildauer beachten kein Rücktritt möglich Prüfung gilt als nicht bestanden ggf. Wiederholung des Jg. 13 §23.1

Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis Gesamtschule Heiligenhaus Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 1. ZAA 13/II Abiturprüfung Erkrankung / weitere Gründe Bei Krankheit / weiteren Gründen bereits abgelegte Prüfungen werden gewertet versäumte Prüfungen können u.U. nachgeholt werden [ganz oder teilweise] Attest [Prüfungsfähigkeit ist beeinträchtigt] ist unverzüglich dem ZAA einzureichen  Andernfalls: fehlende Prüfungsteile „ungenügend“ Begründung für das Versäumnis ist unverzüglich dem ZAA schriftlich mitzuteilen Bei vom Prüfling zu vertretenden Gründen der Prüfungsteil wird wie eine ungenügende Leistung bewertet, Entscheidung trifft der ZAA §23.2/3

Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung Gesamtschule Heiligenhaus Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich zentral gestellt. Die Aufgaben entstammen der Qualifikationsphase 12/I – 13/II und umfassen unterschiedliche Sachgebiete. Nach Maßgabe der Lehrpläne und im Rahmen der jährlichen Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen werden bei den Prüfungsaufgaben Wahlmöglichkeiten eröffnet. Für die Wiederholer gelten die Vorgaben für das Jahr, in dem die Abiturprüfung abgelegt wird. § 33

Durchführung der schriftlichen Prüfungen Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen Grundsätzliche Regelungen (1) Die Aufsichten öffnen den Raum frühzeitig [spätestens 15 Min. vor Prüfungsbeginn], damit alle vor Ausgabe-termin an ihren Plätzen sitzen können. Nur Schreibgeräte [kein Papier], zugelassene Hilfsmittel und ggf. Proviant dürfen mit in den Prüfungsraum genommen werden. Rucksäcke, Jacken, etc., müssen im Raum 41 [Garderobe] deponiert werden. Die Platzverteilung wird vorher durch die BL festgelegt und nicht verändert  Sitzplan am Pult, Platzschilder.

Durchführung der schriftlichen Prüfungen Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen Grundsätzliche Regelungen (2) Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten [Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player u.Ä.] im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand ist nicht gestattet und kann als „abstrakter“ Täuschungsversuch gewertet werden. Das heißt: Diese Geräte müssen an den Tagen zu Hause bleiben. Die Schüler/innen, die ihre Klausur abgegeben haben, müssen unverzüglich das Gebäude verlassen [Abmeldung bei der Aufsicht].

Durchführung der schriftlichen Prüfungen Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen Grundsätzliche Regelungen (3) Schreibpapier und DIN A 3 Deckblatt werden vorbereitet. Vor der Öffnung der Umschläge mit den Prüfungsaufgaben erfolgt die Frage, ob sich die Schüler/innen gesund fühlen, die Klausur zu schreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, muss umgehend ein Arzt [ggf. ein Amtsarzt] aufgesucht werden, um die Prüfungsunfähigkeit zu überprüfen. Die Öffnung der Umschläge mit den Prüfungsaufgaben erfolgt durch den Vorsitzenden des Zentralen Abiturausschusses, danach muss die Klausur mitgeschrieben werden. Auch gesundheitliche Gründe können daran nichts mehr ändern. Nachdem die Schüler/innen den Klausurkopf fertig gestellt haben, teilen die FL die Klausuren aus.

Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen Grundsätzliche Regelungen (4) Die Schüler/innen können von der Aufsicht weiteres Papier [Klausurbögen und Konzeptpapier] bekommen  Aufsicht notiert die zusätzliche Ausgabe des Papiers. Die Schüler/innen schreiben auf jeden Klausurbogen ihren Namen und nummerieren die Seiten durchgehend. Abgabe aller Blätter und Materialien in der bestimmten Reihenfolge [BL schreiben Reihenfolge an die Tafel]. Während der Auswahlzeit können, falls notwendig, Fragen zur Lesbarkeit der Aufgaben und des Aufgabenmaterials gestellt werden. Nicht gewählte Aufgaben werden nach Ende der Auswahlzeit von 30 Min. eingesammelt. Während der Arbeitszeit dürfen an die Aufsicht in der Regel keine Fragen gestellt werden. Wollen Schüler/innen dennoch Fragen stellen, werden diese protokolliert.

Konsequenzen von Täuschungshandlungen Gesamtschule Heiligenhaus Konsequenzen von Täuschungshandlungen Unerlaubte Hilfe  Täuschung Entscheidung über Auswirkungen des Täuschungsgrades trifft der ZAA Umfangreiche Täuschungshandlung Ausschluss von den weiteren Prüfungen gesamte Leistung: „ungenügend“ Feststellen der Täuschung nach Abschluss der Prüfung ggf. Aberkennung des Abiturs [2- Jahresfrist] Behinderung der Prüfung Ausschluss vom Prüfungsverfahren Verweigerung der Prüfung Bewertung der Leistung ungenügend § 24.1-5

Beurteilung der schriftlichen Arbeiten Gesamtschule Heiligenhaus Beurteilung der schriftlichen Arbeiten Jede Arbeit wird von einer zweiten Fachlehrkraft korrigiert [bei Abweichung um vier Notenpunkte  Drittkorrektor]. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form führen gemäß § 13 Abs. 2 zu einer Absenkung um bis zu zwei Notenpunkte. § 34 Fächer der mündlichen Prüfung Fächer: 4. Abiturfach verpflichtend 1. – 3. Abiturfach können mündliche Prüfungsfächer sein § 35

Gesamtschule Heiligenhaus Die Prüflinge halten sich 45 Minuten vor Prüfungsbeginn im Aufenthaltsraum auf (Vorflur). Die Prüflinge müssen vom Aufenthaltsraum in den Prüfungsraum geholt werden [VFPA]. Dort bekommen sie ihre Aufgabe und werden dann in den Vorbereitungsraum begleitet.

Gestaltung der mündlichen Prüfung Gesamtschule Heiligenhaus Gestaltung der mündlichen Prüfung Aufgaben sind neu und begrenzt werden schriftlich vorgelegt keine Wahlmöglichkeit muss alle Anforderungsbereiche abdecken Inhalt Inhalt ist Kurshalbjahr übergreifend keine Wiederholung einer bereits erbrachten Leistung der Qualifikationsphase oder des Abiturbereichs § 38

Gestaltung der mündlichen Prüfung Gesamtschule Heiligenhaus Gestaltung der mündlichen Prüfung Dauer: 20 – 30 Minuten [Gleichgewicht beider Prüfungsteile!] 1. Teil Die vorbereitete Aufgabe [in der Regel aus drei Teilaufgaben bestehend] wird vom Prüfling selbständig in einem zusammenhängenden Vortrag vorgetragen. 2. Teil In einem Prüfungsgespräch werden größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge angesprochen [keine zusammenhanglose Einzelfragen]. § 38

Gesamtschule Heiligenhaus

mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Gesamtschule Heiligenhaus mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Eine mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach wird durch den ZAA angesetzt, wenn das Ergebnis der schriftlichen Arbeit um mehr als 3,75 Punkte der einfachen Wertung von dem Durchschnitt der 4 Ergebnisse aus den Kursen der Qualifikationsphase in diesem Fach abweicht. das Bestehen der Abiturprüfung gemäß § 29 Abs. gefährdet ist. Es gilt: 1. Das Kurshalbjahr 13/II geht in einfacher, das Abitur-prüfungsergebnis in vierfacher Wertung ein. 2. Im Abiturbereich müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, mindestens 25 Punkte erreicht sein. 3. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein. § 36

Mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Gesamtschule Heiligenhaus Mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Beispiel für angesetzte und nicht angesetzte Prüfungen im 1. – 3. Fach [Abweichungs-, Bestehensprüfung] Fach 12/I 12/II 13/I 13/II Durch-schnitt Abitur-klausur Angesetzte Prüfung? 1. Mathematik 11 10 08 06 8,75 05 =3,75 Nein 2. Englisch 13 11,25 07 =4,25 Ja 3. Geschichte 6,00 =4,0 4. Deutsch 14 § 36

Gesamtschule Heiligenhaus Mündl. Prüfung im 1. – 3. Fach Nichterfüllen der 25- bzw. 100-Punkte-Regel §29 Ist in der Abiturprüfung die 25 – bzw. die 100 Punkte – Regel nicht erfüllt, werden mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Fach angesetzt. Bei mehreren Prüfungen bestimmt der Prüfling nach entsprechender Beratung die Reihenfolge. Sind die Mindestbedingungen erfüllt, werden weitere Prüfungen abgesetzt. Ist das Bestehen des Abiturs nicht mehr möglich, wird keine mündliche Prüfung angesetzt bzw. durchgeführt  die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden. § 36

Gesamtschule Heiligenhaus Mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Weiteres Der Prüfling kann sich zur Prüfung im 1. – 3. Abiturfach freiwillig melden. Durch mündliche Prüfungen kann die Gesamtnote im Prüfungsfach verbessert oder verschlechtert werden. § 36

Gesamtschule Heiligenhaus Gesamtqualifikation

Gewichtung in der Qualifikationsphase Gesamtschule Heiligenhaus Gewichtung in der Qualifikationsphase 6 Leistungskurse werden eingebracht [8 – 2 LK Abiturbereich] 4 Kurse mit mind. 5 Punkten [max. 2 Defizite] die jeweiligen Punkte werden 2-fach gewertet die Punkte aus 13/I werden nochmals addiert  13/I 3fach!!! Summe der Punkte  70 22 Kurse werden eingebracht [24 – 2 GK Abiturbereich] 16 Kurse mit mind. 5 Punkten [max. 6 Defizite] Summe der Punkte  110 [ 22 Kurse á 5 Pkte] [ 4 x D, 4 x FS, 2 x KU, 4 x GL 2 x SW / GE, 4 x M, 4 x NW, 2 x Reli, 2 x NW/FS] jedes Prüfungsfach aus 13/II: Punkte > 0 Punkte Punkteberechnung für jedes Fach: P = Punkte (13/II) + 4 x Punkte (Prüfung) Bedingungen: in einem LK und einem weiteren Fach P  25 Summe der Punkte der einzelnen Fächer  P 100 Erwerb der allgemeinen Hochschulreiche: Mindestpunktzahl 280 Höchstpunktzahl 840 §29

DANKE FÜR EURE AUFMERSAMKEIT UND ERFOLGREICHE PRÜFUNGEN!!