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Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase. 1. Belegverpflichtung.

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Präsentation zum Thema: "Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase. 1. Belegverpflichtung."—  Präsentation transkript:

1 Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase

2 1. Belegverpflichtung

3 Belegverpflichtung

4 2. Einbringverpflichtung

5 Einbringverpflichtung 8 Leistungskurse (mind. 80 P.) (ein Lk muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mind. 120 P.)

6 Einbringverpflichtung

7 3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung

8 Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen

9 Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: mind. 18 (von 24) Grundkursen 5 P. + mind. 5 (von 8) Leistungskursen 5 P. + kein Kurs 0 P.

10 4. Abiturprüfung

11 Abiturprüfung 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach 4. Prüfungsfach 5. Prüfungsfach Leistungs- fach 1 Leistungs- fach 2 Grundkurs schriftlich mündlich oder Präsentation oder Besondere Lernleistung Landes- abitur Prüfungsfächer müssen sein: D, M, Fspr. oder Nawi oder Inf (nicht BLL) Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder abdecken, schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei Aufgabenfelder abdecken

12 5.1 Mündliche Prüfung

13 Allgemeines zur mündlichen Prüfung und zur Präsentationsprüfung Grundsätzlich gelten sinngemäß die gleichen Bedingungen wie für die schriftlichen Prüfungen D. h. insbesondere: Die Aufgabenstellung darf sich nicht auf die Lernziele und Sachgebiete eines Schulhalbjahres der Qualifikationsphase beschränken Bei einer Prüfung mit 0 Punkten ist das Abitur nicht bestanden. Gemäß OAVO kann der Prüfungsausschuss ggfs. eine weitere mündliche Prüfung beschließen Fachspezifische Prüfungsanforderungen sind zu bedenken, (z. B. Mathematik: Analysis Pflichtthema)

14 5.1 mündlichen Prüfung Meldung zur Prüfung : 4. Februar 2013 (7. St. bei Tutor/in) Prüfungstermine: ab 3. -7. Juni 2013 Vorbereitung der Prüfung: 20 Minuten Vorbereitungszeit Dauer der Prüfung: 20 Minuten Davon etwa die Hälfte möglichst frei gehaltener Vortrag Zweite Hälfte: themagebundenes Gespräch

15 5.1 mündlichen Prüfung Wer darf zuschauen? 1.Alle LL der Schule 2.Schulaufsichtsbeamte 3.Schulträger (nach Einladung durch SL) 4.Elternbeirat (nach Einladung durch SL) 5.SV (falls nicht Prüfungsteilnehmer, nach Einladung durch SL) 6.SuS der Stufe 12 (mit Zustimmung des Schülerin oder des Schülers) 7.Keine Verwandten!

16 5.1 mündlichen Prüfung Bewertung Grundsätzlich wie schriftliche Prüfungen Zusätzlich: Die Fähigkeit, auf Fragen und Einwände sachgerecht einzugehen, Hilfen zu verwenden sowie dabei den eigenen Standpunkt deutlich darzustellen und zu begründen, kommt als weiterer Gesichtspunkt hinzu Bekanntgabe der Noten in der Regel am Ende des Prüfungstages der Schülerin/des Schülers

17 Simulation einer mündlichen Prüfung: 08. Mai 2013

18 5.2 mündliche Prüfung mit fachpraktischem Anteil

19 5.2 Fachpraktische Prüfung DaS im Rahmen einer mündlicher Prüfung: Format A: Übergabe Gestaltungsaufgabe am Tag der letzten schriftlichen Prüfung (etwa 4 Wochen) Ergebnispräsentation (max.10 Minuten) Auswertungsgespräch im Anschluss (max. 10 Minuten) Übergabe Reflexionsaufgabe Mündliche Prüfung (20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfungsgespräch)

20 5.2 Fachpraktische Prüfung DaS im Rahmen einer mündlicher Prüfung: Format A: Übergabe Gestaltungsaufgabe 22.03.2013 Ergebnispräsentation 13.-15. Mai 2013 Auswertungsgespräch im Anschluss Reflexionsaufgabe (Mündliche Prüfung)03.-07.06.2013

21 5.2 Fachpraktische Prüfung DaS im Rahmen einer mündlicher Prüfung: Format B: Übergabe Gestaltungsaufgabe in der Woche der mündlichen Prüfungen (60 Minuten) Ergebnispräsentation (max.10 Minuten) Auswertungsgespräch im Anschluss (max. 10 Minuten) Übergabe Reflexionsaufgabe im Anschluss oder im Rahmen der anderen mündlichen Prüfungen Mündliche Prüfung (20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfungsgespräch)

22 5.2 Fachpraktische Prüfung DaS im Rahmen einer mündlicher Prüfung: Format B: Gestaltungsaufgabe Ergebnispräsentation Auswertungsgespräch im Anschluss Reflexionsaufgabe (Mündliche Prüfung) an einem Tag: 03.-07.06.2013

23 5.3 Fachpraktische Prüfung Sport im Rahmen einer mündlicher Prüfung: Prüfungsformat dürfen nur Schüler/innen wählen, die Sport dreistündig belegt haben Fachpraktische Prüfung 13.-15. Mai 2013 Mündliche Prüfung03.-07.06.2013

24 5.4 Präsentationsprüfung

25 Meldung am 4. Februar 2013 Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium Bekanntgabe des Themas: 22. März 2013 Danach 4 Schulwochen Bearbeitungszeit Abgabe der Dokumentation 8. Mai 2013 Prüfungen ab 21.-24. Mai 2013

26 5.4 Präsentationsprüfung Ablauf: Aufgabenstellung (22. März 2013) und Protokoll Nur Mittel der Schule sind erlaubt Alle Quellen und Hilfsmittel sind anzugeben Eine Woche vor der Präsentation ist eine Dokumentation abzugeben: Mittwoch, 8. Mai 2013 Wird sie nicht abgegeben, ist die Prüfung NICHT bestanden

27 5.4 Präsentationsprüfung Prüfung : Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten Selbstständige Präsentation etwa 15 Minuten Kolloquium etwa 15 Minuten Beide Prüfungsteile werden nicht getrennt bewertet, sondern grundsätzlich zusammen

28 5.4 Präsentationsprüfung Bewertung : Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Information … Strukturierung der Präsentation … Sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio- visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung Kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode … aus: Hinweise zum 5. Abiturprüfungsfach, ABl. 5/04, S. 311 - 317

29 5.5 Präsentationsprüfung mit fachpraktischem Teil

30 5.5 Fachpraktische Prüfung DaS im Rahmen einer Präsentationsprüfung: Vortrag mit spielpraktischen Gestaltungselementen und Kolloquium Der Einsatz von Medien sollte theatrale Qualität aufweisen. Bekanntgabe des Themas: 22. März 2013 Danach 4 Schulwochen Bearbeitungszeit Abgabe der Dokumentation 8. Mai 2013 Prüfungen ab 21.-24. Mai 2013 Hinweise aus Handreichungen für die fachpraktischen Prüfungen, Wiesbaden 2010

31 6. Berechnung der Gesamtqualifikation

32 Grundkurs- bereich 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~ 5 Punkte) max. 360 Punkte Leistungskurs- bereich 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~ 5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Abiturbereich- bereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~ 5 Punkte x 4) max. 300 Punkte Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mind. 300 Punkte – max. 900 Punkte


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