Internationales und Europäisches Finanz und Steuerrecht 15. April 2015

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Sozialstaat ist finanzierbar!
Advertisements

Solidarische Einfachsteuer
Together in Hessen Steuerrechtliche Fragen bei Auslandsentsendungen
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher:
Rechtsformwahl.
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Steuern und Sozialversicherung für international mobile Forscher
-17 Konjunkturerwartung Europa September 2013 Indikator > +20 Indikator 0 a +20 Indikator 0 a -20 Indikator < -20 Europäische Union gesamt: +6 Indikator.
Der Kapitalmarkt in der Strategie von Lissabon Ganz offensichtlich erforderlich sind Fortschritte im Bereich der Portfoliobeschränkungen für die Anlagetätigkeit.
Steuerliche Gestaltung bei M&A-Transaktionen
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Prof. Dr. Ekkehart Reimer
Einkommensteuer Prof. Dr. Ekkehart Reimer. Einkommensteuer XI. Steuertarif. Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) -Bestimmte steuerfreie Einkünfte -werden.
Körperschaftsteuer.
Abgeltungsteuer ab F a c h b e r e i c h S t e u e r n
Steuern & Existenzgründung
Grenzausgleich bei Ressourcensteuern: Europarechtliche Aspekte
20:00.
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Steuerrecht.
ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
Die Schaffung des Binnenmarktes
Trendumfrage 2011 Das Zahlungsverhalten in Österreich
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013
Auslegung eines Vorschubantriebes
Ausländische Staatsangehörige
Einfluss der Besteuerung auf Internationale Investitionen
Internationales Steuerrecht
                                                                                                                                                                                                                                                               
Dreiecksverhältnisse
Steueroptimale Investitionen im Ausland INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH STEUEROPTIMALE INVESTITIONEN IM AUSLAND INTER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
Grenzüberschreitende Ausschüttungen
Pflichtübung aus Europarecht 2. April 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2013
Schiffsbeteiligungen
+21 Konjunkturerwartung Europa Dezember 2013 Indikator > +20 Indikator 0 bis +20 Indikator 0 bis -20 Indikator < -20 Europäische Union gesamt: +14 Indikator.
ESt-Training Sophie.
Abgeltungssteuer und Amnestie in Österreich Dr. Nikolaus Zorn Richter am VwGH, Wien 8. Berliner Steuergespräch Parlamentarische Gesellschaft Berlin,
Start-Up Seminar Nachhol-Termin:
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Besteuerung von Gastwissenschaftlern in Deutschland
21. Oktober 2005 Dr. Peter Baumgartner, Industrie-Holding, Bern Steuertagung von economiesuisse, Zürich 1 Internationale Entwicklungen im Bereich der Besteuerung.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
Rechtsordnung und Rechtsschutz
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Fair seriös diskret innovativ kompetent.
Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Armutsgefährdung in Deutschland Kinder 15,7 % (arm) jährige Männer 16 % Frauen 18 % Alleinerziehende 35,2 % Erwerbslose 69,2 % Beschäftigte.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Steueroasen Daniela Ziegler.
Prof. Dr. Ekkehart Reimer
Pflichtübung aus Europarecht 14. Mai2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 3. Einheit Dienstleistungsfreiheit
Internationales Kartellrecht - Überblick
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Wettbewerbsrecht Recht gegen unlauteren Wettbewerb III. Die wichtigsten Vorgaben des EU-Rechts.
Mutter-Tochter-Richtlinie
Pflichtübung aus Europarecht 6. Einheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Prof. Dr. Angelika Dölker Fokus Europa: Kroatiens Weg in die EU- steuerliche Aspekte des EU Beitritts.
Internationales Steuerrecht © 2008Prof. Dr. Dr. Herbert Noskowww.nosko.cc41-001www.nosko.cc Alle Normen, die sich mit steuerrechtlich relevanten grenzüberschreitenden.
Das Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Union.
 Präsentation transkript:

Internationales und Europäisches Finanz und Steuerrecht 15. April 2015 Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht von Prof. Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht

Internationales und Europäisches Steuerrecht Teil I: Einführung Teil II: Überblick Teil III: Nationales Recht Teil IV: Internationales Recht

Teil I: Einführung §1 Grundlagen (Schaumburg, Kapitel 1 – Kapitel 4; Birk, § 3)

Teil I: Einführung Begriff des Internationalen und Europäischen Steuerrechts Begriff des Internationalen Steuerrechts umstritten Wie Internationales Privatrecht Kollisions- und Konfliktrecht mit der Funktion, Steuertatbestände voneinander abzugrenzen und Mehrfachbelastungen zu vermeiden Heute weitergehend: Diskriminierung verhindern, Lücken schließen Grundsatz der formellen Territorialität, aber Auslandssachverhalte bei Inländern besteuern Alle nationalen, völker- und europarechtlichen Normen mit Steuerfolgen für den internationalen, d.h. grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr

Teil I: Einführung Das Europäische Steuerrecht Primärrecht: Vertrag von Lissabon Vertrag über die Europäische Union (EUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen Freizügigkeit Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV) Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV) Indirekte Steuern: Verbot protektionistischer Besteuerung (Art. 110 AEUV)

Teil I: Einführung Das Europäische Steuerrecht 2. Sekundär- und Tertiärrecht Steuerharmonisierung (einstimmig) Richtlinien (MWStSystRL, Mutter-Tochter-Richtlinie etc.) Schiedsverfahrenskonvention (Art. 293 EGV-alt: völkerrechtlicher Vertrag) Tertiärrecht: Kommission und Rat ermächtigt, vor allem Zölle Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung: Art. 4 Abs. 3 AEUV iVm. Art. 238 Abs. 2 AEUV Direktberufung auf klare Richtlinie ohne Umsetzungsspielraum Rechtsprechung Anwendungsvorrang für die Grundfreiheiten Vorlageverpflichtung zum EuGH, aber Finanzverwaltung darf offenkundig europarechtswidrige Bestimmungen unangewendet lassen

Teil I: Einführung Das Europäische Steuerrecht Beihilfeverbot im Steuerrecht Art. 107 AEUV: steuerliche Maßnahme schafft Unternehmen Vorteil in Gestalt einer steuerlichen Entlastung; durch staatliche oder staatlich finanzierte Maßnahme; Handel zwischen Mitgliedstaaten wird beeinträchtigt und schafft wettbewerbsverschärfende Wirkung, abstrakte Eignung genügt; Steuervergünstigung weist selektive Wirkung auf Sanierungsklausel des Abs. 1 Satz 4 ff. § 8c KStG: Vorschrift dient Missbrauchsbekämpfung oder Vorschrift führt generell zur Versagung von Verlusten bei Anteilseignerwechsel Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Teil I: Einführung Verteilung der Finanzhoheit in der EU Art. 110 – 113 AEUV, aber nur Vorschriften gegen steuerliche Diskriminierung und für Harmonisierung Keine Befugnis zur Erhebung eigener Steuern bei der EU, aus Art. 192 Abs. 2 AEUV Kompetenz, C02/Energiesteuer einzuführen Ertragshoheit: Eigenmittel, finanziert von Mitgliedstaaten Verwaltungshoheit bei Mitgliedstaaten

Teil I: Einführung Auswirkungen primärrechtlicher Regelungen auf die nationalen Steuerrechtsordnungen EuGH zieht seit 1986 Grundfreiheiten verstärkt heran, um diskriminierende bzw. beschränkende Bestimmungen für unanwendbar zu erklären. Dreistufige Prüfung Welche Grundfreiheit anwendbar (Konkurrenzen) Verstoß: Schlechterstellung von grenzüberschreitendem gegenüber rein inländischen Vorgängen Rechtfertigungsgrund und dessen folgerichtige Umsetzung

Teil I: Einführung Steuerharmonisierung innerhalb der EU Harmonisierung von direkten Steuern punktuell durch Richtlinien MWStSystRL EnergiesteuerRL Harmonisierungsverpflichtung bei Verbrauchssteuern

Teil I: Einführung Das nationale Steuerrecht als Grundlage des internationalen Steuerrechts Wer warum in welcher Höhe besteuert wird, regelt das nationale Steuerrecht Wesentliche Steuerarten Ertragsteuern: EStG KStG GewStG Steuersätze: 20 – 45 v.H. 15 v.H. 3,5 v. H. x Hebesatz nach Grundfreibetrag + SolZ + SolZ + KiSt Steuerpflichtige: nat. Personen Körperschaften nat. Personen und Körpersch. Bemessungsgrundlage: Einkommen mit sieben dito dito Einkunftsarten unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen

Teil I: Einführung Verkehrssteuern: UStG Steuersatz 0/7 v.H/19 v.H. GrErwSt: 3,5 – 6 v.H. Besitzsteuern: ErbStG Grundsteuer

Teil I: Einführung Wesentliche Begriffe Steuererhebungsverfahren: Veranlagung durch Steuerbescheid nach Erklärung Quellensteuerabzug durch Vergütungsschuldner, Lohnsteuer, KapErtrSt Zeitpunkt der Einkommenserfassung: Zufluss / Abfluss (§ 11 EStG) Gewinnrealisation unabhängig vom Zufluss, Abfluss: Forderungsentstehung, Rückstellung (überwiegende Wahrscheinlichkeit für Inanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 EStG) (§ 4 Abs. 1 EStG, aber § 4 Abs. 3 EStG) Überschuss Einnahmen über Werbungskosten Jährlichkeitsprinzip statt Totalperiode: Kalenderjahr Wirtschaftsjahr

Teil I: Einführung Der Steuertatbestand a) Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte Steuerpflicht Welteinkommen beschränkte Steuerpflicht nur aus Quelle Objektive Steuerpflicht: Einkommen (Schenkung, Nachlass, Erwerb etc.) bestimmtes Einkommen ( § 2 EStG) Einkünfte Gewinn oder Überschuss Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9 EStG) Beispiel: § 19 EStG, gleichgültig ob einmalig oder laufende Bezüge oder ob Rechtsanspruch besteht, wesentlich: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also dafür gezahlt, bzw. Ausgaben dafür aufgewendet Sonderausgaben für privat veranlasste Ausgaben Tarif auf gesamtes in Deutschland steuerpflichtiges, steuerbares Einkommen

Teil I: Einführung Internationales und Europäisches Recht schränken die Steuerpflicht nach nationalem Recht ggfs. ein, sie begründen diese aber nicht eigenständig. Steuerhoheit liegt, auch innerhalb Europas, bei Nationalstaat.

Teil I: Einführung IV. Das Internationale Steuerrecht Zielsetzung: Vermeidung von Doppel- oder Dreifachbesteuerung desselben Sachverhaltes X ist US-Staatsangehöriger, wohnt und arbeitet in Deutschland, besitzt eine Mietwohnung in Paris und erhält Dividendenausschüttungen der Novartis AG, Schweiz USA wegen Staatsangehörigkeit D wegen Wohnsitz F wegen Belegenheit Immobilie CH wegen Quellenprinzip

Teil I: Einführung Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte Wohnsitzprinzip/Staatsangehörigkeit als Anknüpfung für Welteinkommen Berechtigung dieses zu besteuern wieder eingeschränkt durch nationale Regelungen oder unilateral wirkende Verträge oder Doppelbesteuerungsabkommen

Teil I: Einführung Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Freistellungsmethode: Einkünfte von BMG ausgenommen Anrechnungsmethode: tatsächliche Steuer wird angerechnet Abzugsmethode: (§ 34c Abs. 2,3 EStG): ausländische Steuern von Bemessungsgrundlage abziehen Pauschalierungsmethode: (§ 34c Abs. 5 EStG): fiktive Steuer wird angerechnet Erlassmethode: (§ 50 Abs. 4 EStG): Steuer wird im Einzelfall erlassen, um Anwendung praktisch zu machen

Teil I: Einführung Unilaterale nationale Maßnahmen (Steueranrechnung, Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte) Vorrang DBA vor § 34c Abs. 1 bis 3 EStG (§ 34c Abs. 6 EStG): Bei DBA mit Freistellung vollständig; bei DBA mit Anrechnung, ob fiktive oder tatsächliche Steuer etc. Teileinkünfteverfahren für In- wie Ausländer (§ 3 Nr. 40 EStG) Abgeltungsteuer § 50 Abs. 2 Satz 1 EStG (Verstoß wegen Nettoprinzips, ohne Veranlagung wählen zu können?) Gewinne bei Hinzurechnungsbesteuerung (§ 3 Nr. 41 EStG) steuerfrei Steueranrechnung: Drittstaateneinkünfte (§ 50 Abs. 3 EStG) § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 KStG

Teil I: Einführung Steuerfreistellung VW AG erhält von der brasilianischen Tochtergesellschaft eine Dividende. Brasilien erhebt 25 v.H. Quellensteuer. § 8b Abs. 1 KStG, aber § 8b Abs. 5 KStG Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf deutsche Körperschaftsteuer (§ 26 Abs. 1 KStG), nicht auf Gewerbesteuer, obwohl Steuerbelastung (15 v.H.; 15 v.H.) ähnlich hoch Steuerabzug: § 26 Abs. 6 KStG iVm § 34c Abs. 2, 3 EStG: Abzug der ausl. Steuer von der BMG Steuererlass und Steuerpauschalierung

Teil I: Einführung Bilaterale Maßnahmen (DBA) DBA regeln Besteuerungshoheit Wohnsitz bei Doppelwohnsitzen Wer Einkünfte besteuern darf, wie weit Recht des Quellenstaates gegenüber Ansässigkeitsstaat reicht Anrechnungsmethode: Kapitalexportneutraliät, dt. Steuerniveau Freistellungsmethode: Kapitalimportneutralität, ausl. Steuerniveau OECD-MA (aus 2010) mit Musterkommentar dazu Deutschland hat DBA zu Ertrag- und Vermögensteuer mit ca. 92 Staaten; zu KFZ- Steuern (ca. 10); zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ca. 8) Treaty override möglich

Teil I: Einführung Formen grenzüberschreitender wirtschaftlicher Sachverhalte einige Beispiele

Teil I: Einführung Direktgeschäft Formel 1 am Nürburgring, Besteuerung Fahrer, Teams

Teil I: Einführung Betriebstätte/ständiger Vertreter A aus Frankreich mietet Lagerhaus für Auslieferung seiner Waren in Deutschland

Teil I: Einführung Kapitalgesellschaft X aus F bezieht Dividenden der VW AG Beschränkte Steuerpflicht mit Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung, Ermäßigung Quellensteuersatz durch DBA, aber Erstattung erforderlich

Teil I: Einführung Personengesellschaft Rechtliche Qualität der ausländischen Gesellschaft (Qualifikationskonflikt)

Teil I: Einführung Grenzüberschreitende Lieferung/Leistung Wer darf Gewinn aus Verkauf Maschine, in NL hergestellt, in D ausgeliefert, besteuern?

Teil I: Einführung Einkünfteverlagerungen und staatliche Abwehrstrategien Internationaler Steuerwettbewerb, auch innerhalb EU Steueroasen

Teil I: Einführung Verrechnungspreise Weltkonzern erzielt hohen Gewinn, durch Gestaltung der Rechtsbeziehungen fällt dieser in Steueroasen an Inwiefern akzeptieren?

Teil I: Einführung Hinzurechnungsbesteuerung Deutsche Y-KG hat Irish-Ltd., die den Konzern finanziert und fortlaufend daraus hohe Gewinne erwirtschaftet. Werden im Inland nicht besteuert, in D nur, wenn Ltd. ausschüttet, was sie vermeidet (§§ 7 ff. AStG)

Teil I: Einführung Gesellschafterfremdfinanzierung Lux Holding gibt dt. Tochter-GmbH Darlehen mit 8 % Zinsen zur Geschäfts- finanzierung Dt. Tochter deswegen gewinnlos Zinsen in D unbesteuert, auch Lux Holding zahlt Zinsen an Cayman Ltd., auch gewinnlos Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG)

Teil I: Einführung Unternehmensverlagerung Gewinnrealisation bei Entstrickung? Unternehmer (Sportler / Freiberufler) zieht weg

Teil I: Einführung Grenzüberschreitende Verlustverrechnung X-AG macht in D Gewinne, bei GB-Tochter Verluste. Verrechenbar? Im Inland Organschaft, Marks & Spencer § 2a EStG negative Einkünfte Dritt- staaten, negativer Progressionsvorbehalt mit Steuersatz 0 unter Berücksichtigung negativer ausländischer Einkünfte Lidl Belgium: EuGH C-414/06, Slg. 2008 I-3601

Teil I: Einführung Arbeitsausübung im Ausland Wohnsitzstaat, 183 Tage Quellenstaat Freiberufler, Arbeitnehmer, Künstler /Sportler etc. FG Ba-Wü v. 26.09.2012 2 K 776/11: Kläger arbeitet in Deutschland, kehrt zu Zweitwohnsitz in Frankreich zurück und lebt mit Familie in Österreich. Wer darf Arbeitseinkünfte besteuern?

Teil I: Einführung Erbschaft und Schenkung Internationaler Zugriff auf dasselbe Steuersubstrat