Einnahmen – Ausgaben Rechnung WK Stockerau 12.2.2015 Mag. Alexandra Graf Einnahmen – Ausgaben Rechnung WK Stockerau 12.2.2015
Gewinnermittlungsarten § 4 Abs 3. EStG Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Bilanzierung § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG Pauschalierungen § 17 EStG Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Betriebseinnahmen ZUFLUSSPRINZIP Betriebsausgaben ABFLUSSPRINZIP Belegspflicht!
Pauschalierungen Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung! Umsatzgrenzen < 220.000 € Betriebseinnahmen (Umsätze) in tatsächlicher Höhe zu erfassen Betriebsausgabenpauschale abhängig vom Umsatz 12% oder 6% des Umsatzes (betraglich limitiert) + zusätzliche Ausgaben (UV, Löhne, Fremdlöhne, SV, GFB…)
Einnahmen – Ausgaben Rechnung Einzelunternehmer Freiberufler Überwiegend wissenschaftlichen, künstlerischen, sozialen, lehrenden, heilenden und rechtswahrenden Charakter Wissenschafter, Künstler, Schriftsteller, Ziviltechniker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Journalisten, Dolmetscher, Unternehmensberater Heilpraktiker .. Überschusseinkünfte (zB V+V) Buchführungsgrenzen § 189 Abs 1 Z 2 UGB zu beachten: Umsatzschwellenwert > 2x > 700.000 € oder 1x > 1.000.000 € -> Bilanzierung
Erfassung der Einnahmen und Ausgaben Tatsächlicher Zufluss der Einnahme Tatsächlicher Abfluss der Ausgabe Keine Bestände erfasst (Inventur, Bankbestand, Kassenbestand …) KEINE Rückstellungen (außer ARSt) KEINE Privateinlagen – entnahmen Verlustvortrag – begrenzt auf Verluste der letzten 3 Jahre
Brutto – Netto System BRUTTO Geschäftsfälle werden mit dem Bruttobetrag inkl. gesetzl. Umsatzsteuer erfasst Bezahlung der Umsatzsteuerzahllast bzw. Erhalt Gutschrift = Betriebsausgabe bzw. Betriebseinnahme NETTO Geschäftsfälle werden mit dem Nettobetrag ohne gesetzl. Umsatzsteuer erfasst Praxismethode, einfach, entspricht System der Buchführung
Einnahmen - Ausgaben Beispiel: Eingangsrechnung datiert vom 13.11. €120,- inkl. 20% USt Banküberweisung am 23.11.: €118,- Ausgabe BRUTTOSYSTEM 23.11. 118,00 € + Vorsteuergutschrift Ausgabe NETTOSYSTEM 23.11. 98,33 €
Händisch Spesenverteiler EDV Finanzbuchhaltungsprogramme Aufzeichnungen Händisch Spesenverteiler EDV Finanzbuchhaltungsprogramme sachlich, nach Gruppen geordnet z.B.: Büromaterial, KFZ Aufwand Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen §132 BAO ff
Führung von Aufzeichnungen im Inland zu führen in einer lebenden Sprache (Schriftzeichen) geordnet, richtig, vollständig Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle Zusammenhang Buchung/Aufzeichnung zum Beleg keine nachträglichen Veränderungen Aufbewahrungsfrist 7 Jahre z.B.: Belege des Jahres 2014 sind aufzubewahren bis 31.12.2021 Datenträger !! geordnete Wiedergabe innerhalb der Aufbewahrungsfrist !!
Aufzeichnungen Wareneingangsbuch Anlageverzeichnis Nebenbücher Kassabericht, Bankauszüge (Telebanking), Lohnkonten, etc. Spesenverteiler Hier werden sämtliche Einnahmen – Ausgaben gruppenweise gegliedert dargestellt z.B. Gruppe: Warenverkäufe, PKW Aufwand, Büromaterial,…
Subventionen Zuschüsse öffentliche Hand Betriebseinnahmen Warenverkäufe Dienstleistungen Provisionen Zinserlöse Mieten Anlagenverkäufe Subventionen Zuschüsse öffentliche Hand
Einnahmen täglich aufzuzeichnen Gesamterlöse BAR in Summe als Tageslosung (Stricherlliste, Registrierstreifen, etc…) bis Umsatz Vorjahr 150.000,- möglich Anzahlungen als Einnahme mit Zufluss zu erfassen Sachentnahmen für private Zwecke = Betriebseinnahme Sacheinlage = Betriebsausgabe Geldentnahmen, -einlagen keine Berücksichtigung
Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, Beiträge zur gesetzlichen Kranken–, Unfall- und Pensionsversicherung Pflichtbeiträge zu Kammern, etc Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen; Betriebsratsfonds Waren – Rohstoffe, Hilfsstoffe,… Löhne und Lohnnebenkosten,… allgemeine Betriebsausgaben z.B.: Miete, Energie, Versicherung, Beratungskosten, Telefon, Internet, …
Vorauszahlungen § 4 Abs. 6 EStG Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sind jahresweise aufzuteilen, wenn der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wird, über das laufende und das folgende Jahr hinausgeht.
Einnahmen - Ausgaben Einnahmen - Ausgabenrechnung 31.12.2012 Netto Einnahmen aus Lieferung und Leistung 30.450,00 Eigenverbrauch 110,00 30.560,00 Ausgaben Versicherung 582,00 Lieferwagen Betriebskosten 1.191,00 Büromaterial 280,00 Gehälter 3.990,00 Lohnnebenkosten, Sozialausgaben 3.801,00 Telekom 800,00 Post 77,00 GWG 400,00 Reisekosten 1.035,00 Wareneinkauf lt. WEB 2.100,00 Afa lt. Anlagenverzeichnis 2.705,00 16.961,00 Überschuss 13.599,00
Einnahmen - Ausgaben Einnahmen - Ausgabenrechnung 31.12.2012 Brutto Einnahmen aus Lieferung und Leistung 36.540,00 Eigenverbrauch 132,00 Umsatzsteuer Überschuss 1.534,00 (Ust 6.112,- abz. Vst 7.646,-) 38.206,00 Ausgaben Versicherung 582,00 Lieferwagen Betriebskosten 1.245,00 Büromaterial 336,00 Gehälter 3.990,00 Lohnnebenkosten, Sozialausgaben 3.801,00 Telekom 960,00 Post 77,00 GWG 480,00 Reisekosten 1.091,00 Wareneinkauf lt. WEB 2.520,00 Afa lt. Anlagenverzeichnis 2.705,00 Vorsteuer aus Investitionen 6.820,00 24.607,00 13.599,00
Auswahl an Betriebsausgaben PKW Aufwand > 50% betriebliche Nutzung Betriebsvermögen < 50% betriebliche Nutzung kein Betriebsvermögen FAHRTENBUCH!!!!
Absetzung für Abnutzung AFA Pkw > 50% laufende Kosten im Ausmaß der betrieblichen Nutzung sind als Betriebsausgaben zu erfassen Treibstoff, Service, Wäsche, … Absetzung für Abnutzung AFA Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre gesetzlich festgelegt Anlageverzeichnis Luxustangente
Amtliches Kilometergeld oder PKW < 50% Amtliches Kilometergeld 0,42 € pro gefahrenen betrieblichen Kilometer oder tatsächliche, nachgewiesene Betriebskosten im Ausmaß der betrieblichen Nutzung Fahrtenbuch
Anschaffungsobergrenze € 40.000,- Luxustangente Luxustangente Pkw Anschaffungsobergrenze € 40.000,- Luxustangente PKW Ausgaben können nur insofern angesetzt werden, als der Neupreis die Angemessenheitsgrenze nicht übersteigt. Der darüber liegende übersteigende Betrag gilt als privat veranlasst. Wertabhängige Kosten, z.B. Fremdkapitalzinsen, Kasko- und Haftpflichtversicherung sind ebenfalls zu kürzen gilt auch für: Leasing - PKW
Bsp. Luxustangente Beispiel: Kauf PKW brutto € 100.000,- Angemessenheitsgrenze € 40.000,- AFA - BMG: € 40.000,- -> 5.000 € Afa
PC Betriebliche Nutzung MUSS eindeutig feststehen Nachweis-Glaubhaftmachung Ortsfester Einsatz oder Notebook Abgrenzung zum privaten Einsatz Privatanteil PC im Privathaushalt 40% Privatanteil oder Nachweis der niedrigeren Privatnutzung Betriebsausgabe = AFA
Arbeitszimmer innerhalb des Wohnungsverbandes Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden.
Arbeitszimmer Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl. VwGH 23.5.1996, 94/15/0063, VwGH 31.10.2000, 95/15/0186).
Arbeitszimmer Folgende beispielhaft angeführte Räume sind nicht als Arbeitszimmer anzusehen und sind vom Abzugsverbot nicht betroffen: Ordinations- Therapieräume Labors Fotostudios Film – Tonaufnahmestudio Kanzleiräumlichkeiten gelegentliche Besprechungen begründen noch kein Arbeitszimmer Musikproberäume Werkstätten
Arbeitszimmer Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls innerhalb eines Arbeitszimmers liegt Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt, hat nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen.
Arbeitszimmer Die Tätigkeit wird entweder ausschließlich in einem Arbeitszimmer ausgeübt oder umfasst (Tätigkeits-)Komponenten, die außerhalb des Arbeitszimmers und solche die in einem Arbeitszimmer ausgeübt werden, wobei die (Tätigkeits-)Komponente, die auf das Arbeitszimmer entfällt, typischerweise nicht als für das Berufsbild (bloß) unwesentlich zu bezeichnen ist. Beispiele: Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponist, Bildhauer, Heimarbeiter, "Heimbuchhalter", Teleworker…
Arbeitszimmer Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt Die mit der Tätigkeit (auch) verbundene (Tätigkeits-) Komponente, die auf das Arbeitszimmer entfällt, ist demgegenüber bei Beurteilung des Berufsbildes typischerweise nicht wesentlich. Beispiele: Lehrer, Richter, Politiker, Dirigent, Vortragender, darstellender Künstler,…
außerhalb des Wohnungungsverbandes Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungungsverbandes die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind nicht anzuwenden Berufliche Notwendigkeit muss vorhanden sein Ausmaß, dass ein Arbeitszimmer rechtfertigt muss erreicht werden Beispiel: bloße Korrekturarbeiten reichen nicht Keine Vermögensanlage, Vorsorgewohnung,…
Gewinnfreibetrag 13% Gewinne bis 30.000 € = "Grundfreibetrag„ 13% der Bemessungsgrundlage = max. 3.900 € Gewinne 30.000 € übersteigend = "investitionsbedingter Gewinnfreibetrag„ Betraglich limitiert. Anschaffung abnutzbarer körperlicher Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder Wohnbauanleihen Nicht zulässige WG: Pkw, Kombis, gebrauchte Gegenstände, GWG, Mieterinvestitionen etc