Betriebliche Vollmachten

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 Präsentation transkript:

Betriebliche Vollmachten Begriff: Unter betrieblicher Vollmacht versteht man das Recht, im Namen und für Rechnung des Betriebes (Arbeitgeber) verbindliche Willenserklärungen abzugeben, z.B. Rechts- geschäfte abschließen und auflösen zu können. Im HGB werden zwei Vollmachten unterschieden: Handlungsvollmacht Prokura

Handlungsvollmacht 1. Allgemeine Handlungsvollmacht Sie erstreckt sich auf alle Geschäfte, die der Betrieb eines bestimmten Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Beispiele: Angebote abgeben Geld einzahlen Ausbildungsvertrag abschließen Kontokorrentkredit aufnehmen Einschränkungen: Grundstücke kaufen Darlehen aufnehmen Wechselverbindlichkeiten aufnehmen allg. Handlungsvollmacht erteilen Bürgschaften erteilen

2. Artvollmacht 3. Einzelvollmacht Beispiele: Einkäufer/Verkäufer Sie ermächtigt zu immer wiederkehrenden Arten von RG. Artbevollmächtigte können RG gleicher Gattung (Art) im Namen und für Rechnung des Kaufmanns rechtswirksam abschließen. Beispiele: Einkäufer/Verkäufer Kassierer Buchhalter Reisende 3. Einzelvollmacht Sie liegt vor, wenn ein Mitarbeiter für ein einzelnes Geschäft bevoll- mächtigt wird. Beispiele: Mitarbeiter erhält Auftrag ein Grundstück zu kaufen Mitarbeiter soll Prozess führen Azubi erhält Auftrag, Geld abzuheben

Erteilung der Handlungsvollmacht:  an keine bestimmte Form gebunden (stillschweigend)  persönlich durch den Kaufmann  durch einen Prokuristen  durch den jeweils weitergehenden Bevollmächtigten  Keine Eintragung ins HR Erlöschen der Handlungsvollmacht:  durch Widerruf  durch Ausscheiden des Mitarbeiters/Auflösung des U  mit Erfüllung des Auftrags (Einzelvollmacht) Unterschriftszusätze:  Allg. Handlungsvollmacht „i.V.“  Einzel- bzw. Artvollmacht „i.A.“

Prokura Umfang und Erteilung der Prokura: Einschränkung der Prokura  Der Prokurist ist zu allen Geschäften ermächtigt, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt.  Persönlich und ausdrücklich durch den Kaufmann  Eintragung ins HR (deklaratorisch) Einschränkung der Prokura  Keine Grundstücke belasten/verkaufen  Keine Prokura erteilen  Keine Gesellschafter aufnehmen  Keine Bilanzen/Steuererklärungen unterschreiben

Arten der Prokura 1. Einzelprokura 2. Gesamtprokura 3. Filialprokura Der Prokurist ist ermächtigt, den Arbeitgeber alleine zu vertreten. 2. Gesamtprokura Die Vertretungsmacht wird mehreren Prokuristen gemein- schaftlich übertragen. 3. Filialprokura Die Prokura wird auf die Niederlassung beschränkt