Kündigungsschutz im Arbeitsrecht am Beispiel der Änderungskündigung Diana – Klinik und Reha – Zentrum Bad Bevensen Kündigungsschutz im Arbeitsrecht am Beispiel der Änderungskündigung Prof. Dr. J. Heilmann Institut für Rechtswissenschaften Universität Lüneburg / MBA - Ergänzungsstudiengang Dr.med. M. Haschke
Vorgehensskizze 1. Entstehungsgeschichte 2. Begriffe § 2 KSchG – Änderungs- kündigung 3. Problem- analyse 5.Fragen und Antworten 4.Urteile Dr.med. M. Haschke
Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung Kündigungsschutz Änderungskündigung Rechtsgrundlage: § 2 KSchG Dr.med. M. Haschke
Entstehungsgeschichte des Kündigungsschutzrechts Vertragsfreiheit im 19. Jahrhundert vom AG diktierte Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutzgesetze nach dem Ersten Weltkrieg Begrenzung der Vertragsfreiheit durch Vorschriften über Kündigungsschutz Kündigungsschutzgesetz 1951 Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz 1969 Einführung § 2 KSchG Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 neue Vorschriften zur Sozialauswahl Dr.med. M. Haschke
§ 2 Änderungskündigung Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3 ; Abs. 3 Satz 1 und 2). Dieser Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. Literatur: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften Etzel et ab 2002 : Luchterhand-Verlag Dr.med. M. Haschke
Kündigung Zusammengesetztes Rechtsgeschäft Zwei Willenserklärungen Kündigung+Änderungsangebot Forderung – Teilzeitbeschäftigung AG lehnt ab Beendigung AV Dr.med. M. Haschke
Ablauf Kündigung durch Arbeitgeber Ordentlich Außerordentlich § 620 II – 625 BGB § 626 BGB Kündigungserklärung Anhörung des Betriebsrates BetrVG 1972 §102 Zustimmungs- und Anzeigebedürftigkeit Kein Ausschluss § 15 KSchG § 9 MuSchG Kündigungsfrist KSchG + Prüfung sozialer Rechtfertigung Kein Auschluss § 9 MuSchG Kündigungserklärungs- frist – zwei Wochen Dr.med. M. Haschke
„Ich lehne unter Vorbehalt ab“ „Ich lehne ab“ „Ich lehne unter Vorbehalt ab“ „Ich nehme unter Vorbehalt an“ „Kündigung + Angebot“ „Wir legen Widerspruch ein“ „Klage abgewiesen“ Dr.med. M. Haschke
Reaktion des Arbeitnehmers auf Änderungskündigung Änderungsangebot vorbehaltlos annehmen Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen Kündigungsangebot vorbehaltlos ablehnen Weiterführung Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen Prüfung Sozialwidrigkeit im Änderungsschutzproz. nein ja Altes AV AN akzeptiert bleibt AV neu AN lehnt ab AV - Ende AG – kündigt KSch – Klage 3 Wochen Arbeitsplatzverlust soziale Rechtfertigung Dr.med. M. Haschke
Änderungskündigung Verminderung Arbeitszeit Dozentin in Sportlehrerausbildung nur noch allgemeine Aufgaben Entzug Leitungsposition Umsetzung Frühschicht in Wechselschicht Herausnahme aus Dreischichtbetrieb Wegnahme von Teiltätigkeiten zum Zweck der Umwandlung der Arbeitszeit in Arbeitsbereitschaft Einseitige Herabstufung in niedrigere Lohngruppe Dr.med. M. Haschke
Direktionsrecht Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen Rauchverbot Arbeitsort Länge der Arbeitszeit im Dienstgebäude Wechsel von Zeitarbeit in Akkordarbeit Dr.med. M. Haschke
Urteile Verhaltenbedingte Änderungskündigung: Vorherige Abmahnung erforderlich (BAG ; 18.11.1986) Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung (BAG ; 18.10.1984 ; KSchG 1969 § 1) Widerrufen langjähriger Nachtschichttätigkeit nur durch Änderungskündigung (ArbG Frankfurt a.M. ; 13.08.2001) Tarifwidrige Erhöhung der Arbeitszeit nach Änderungskündigung (BAG ; 10.02.1999) AG kann Zuschüsse erst nach Änderungskündigung streichen (ArbG Frankfurt a.M. ; 05.02.2003) Veränderung der Vergütungsvereinbarung mittels Änderungskündigung (BAG 20.01.2002) Dr.med. M. Haschke
Urteile Urlaubskürzung wegen angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse grundsätzlich nicht zulässig (LAG Rheinland-Pfalz in Mainz ; 17.05.2001) Versetzung von Vorgesetzten (ArbG Frankfurt a.M. ; 16.06.1999) Dr.med. M. Haschke
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