HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs

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HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung und Haftung des GmbH-Geschäftsführers Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers § 43 GmbHG Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers BGH Urteil vom 27. August 2010 Az. 2 StR 111/09 „Die Sorgfaltspflichten der § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG umfassen nach allgemeiner Auffassung ..... die Pflicht, für die Legalität des Handelns der Gesellschaft ..... Sorge zu tragen.“ „Verstöße gegen die Legalitätspflicht können auch im Verhältnis zur Gesellschaft selbst nicht mit dem Vorbringen gerechtfertigt werden, sie lägen in deren Interesse.“ „Die - sei es auch profitable - Pflichtverletzung liegt nicht im Handlungsspielraum des geschäftsführenden Organs; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang.“ „Zum anderen begründet der Pflichtenmaßstab des § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG auch die Pflicht zur Loyalität gegenüber den übrigen Gesellschaftsorganen. Dies bedeutet insbesondere, dass das Geschäftsleitungsorgan durch Information und Beratung dafür zu sorgen hat, dass die anderen Organe die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen können.“ Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Leitsatz des Reichsgerichts (RGZ 105, 212 (218)) Ein Betriebsinhaber ist verpflichtet, seinen Betrieb entsprechend den Erfahrungen der Technik so einzurichten, dass voraussehbare Schädigungen Dritter im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren ausgeschlossen sind. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Der Geschäftsführer der GmbH trägt die Verantwortung dafür, dass Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse von Geschäftsführung, Führungskräften und Mitarbeitern eindeutig und transparent festgelegt werden, das Handeln der Gesellschaft auf allen Ebenen nach innen und nach außen gesetzeskonform ist, d.h. gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen und betriebsinterne Richtlinien einhält, ein "Frühwarnsystem" eingerichtet wird, das die Gefahr möglicher Verstöße möglichst frühzeitig aufdeckt, ein System präventiver Maßnahmen gegen Verstöße eingerichtet, implementiert und validiert wird. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Strukturen schaffen Delegationsverantwortung (hohes Haftungsrisiko) Delegations- Geschäftsleitung verantwortung Werkleiter Produktionsleiter Betreiber Ausführungsverantwortung Umsetzungsrisiko (Stärkung der Eigenverantwortung) Fachstellen Deleg. Betreiber Ausführungs- verantwortung Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Strukturen schaffen Firma Betriebsbereich A (z.B. Produktion) Abteilung A Unterabteilung A.1 Unterabteilung A.2 Abteilung B Betriebsbereich B (z.B. F+E) Betriebsbereich C (z.B. Verwaltung) Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Verantwortungen und Befugnisse festlegen Bestellung von Führungskräften und Betriebsbeauftragten Auswahl nach persönlichen Merkmalen wie z.B. Zuverlässigkeit, Führungskompetenz u.a. Auswahl nach Fachkenntnissen und Berufserfahrung Förmliche Bestellung Einweisung und genaue Festlegung und Beschreibung ihres Zuständigkeitsbereiches Erteilung von genau bestimmten Befugnissen, z.B. Weisungen zu erteilen, über Anschaffungen innerhalb eines festgelegten Budgets zu entscheiden Auferlegung von Berichtspflichten Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Beispiel: Auswahlkriterien für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Betreuung durch einen angestellten Beschäftigten eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit einen überbetrieblichen Dienst Persönliche Voraussetzungen Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit Führungskompetenz Fachliche Voraussetzungen Ingenieur sicherheitstechnische Fachkunde Berufserfahrung ? Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Pflichten delegieren Delegation von Unternehmerpflichten bedeutet nicht die Übertragung der Unternehmerverantwortung sondern die Übertragung der Ausführungsverantwortung Der Beauftragte wird zum Garanten für die vollständige, rechtzeitige und rechtskonforme Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben im Sinne des § 13 des Strafgesetzbuches. Verletzt er seine Pflichten, haftet er persönlich. Die Unternehmerverantwortung bleibt aber weiterhin unverändert beim Geschäftsführer. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Pflichten delegieren Muster eines Delegationsschreibens Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Ausführung der übertragenen Aufgaben überwachen Einrichtung eines datenbankgestützten Katasters mit konkreten, personenbezogenen, verständlichen und leicht umsetzbaren Handlungsanweisungen Festlegung von Terminen und Intervallen, zu/in denen die Aufgaben zu erledigen sind Quittierung der Aufgabenerledigung durch den zuständigen Mitarbeiter Kontrolle der Aufgabenerledigung durch die nächsthöhere Führungsebene / Unternehmensleitung Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Organisationsverantwortung Dokumentation aller Vorgänge und Maßnahmen Alle mit der Organisation des Unternehmens verbundenen Vorgänge und Maßnahmen müssen zeitnah, vollständig und fortlaufend dokumentiert werden (LG München I Urteil vom 5. April 2007 Az. 5 HKO 15694/06), damit alle verantwortlichen Personen von Risiken Kenntnis erlangen können alle Maßnahmen unternehmensintern kommuniziert werden können, die Ausführung der Aufgaben und Maßnahmen rückverfolgt werden kann, die Ausführung aller Aufgaben und Maßnahmen nachgewiesen werden kann (Beweissicherung) Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers Buchführungspflicht Einrichten einer geordneten kaufmännischen Buchführung Ein GmbH-Geschäftsführer, der es unterlässt, für eine geordnete, zeitnahe, vollständige und transparente Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge und für die Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen zu sorgen, hat gegenüber der Gesellschaft für alle aus dieser Pflichtverletzung entstehenden Nachteile und Schäden einzustehen: zivilrechtlicher Anspruch der Gesellschaft auf Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 43 Abs. 1 GmbHG Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB, Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zum 5 Jahre oder Geldstrafe Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Haftung bedeutet, Für etwas einstehen müssen Aktives Tun ist dafür nicht zwingend Voraussetzung Auch ein Unterlassen kann zur Haftung führen, wenn es zum gleichen Ergebnis wie ein aktives Tun führt Auch rechtmäßiges Handeln kann haftungsbegründend sein. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Haftung gegenüber der Gesellschaft Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. .......... Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben. Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Haftung gegenüber Dritten Schadensersatzansprüche Sachschäden Personenschäden mit Schmerzensgeld, ggf. lebenslange Rente Regressansprüche von Versicherungen Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERs Haftung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Schadensersatzansprüche Geldstrafe Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung Bußgeld Die Folgen können beruflich zum Verlust des Arbeitsplatzes und der Anstellungschancen und persönlich bis zum wirtschaftlichen Ruin führen !! Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014

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