Verleihung des ASRA Austrian Sustainability Reporting Award Auszeichnung der besten Nachhaltigkeits- berichte 2013 österreichischer Unternehmen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Potenziale und Ansätze zur Steigerung der
Advertisements

ENTITLE Jana Sommeregger Folie 1 EU-Projekt ENTITLE Vorstellung Graz,
9. Clarity-DACH User Group Treffen in Mannheim
den hessischen Bewirtschaftungsplan
D. ZAMANTILI NAYIR – 8. SEMESTER
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Seniorenbefragung zum Thema: Wohnen im Alter
Die Deutschen im Herbst 2008
-17 Konjunkturerwartung Europa September 2013 Indikator > +20 Indikator 0 a +20 Indikator 0 a -20 Indikator < -20 Europäische Union gesamt: +6 Indikator.
Corporate Citizenship – Teil 1
Internet facts 2006-III Graphiken zum Berichtsband AGOF e.V. März 2007.
Vorlesung: 1 Betriebssysteme 2007 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebssysteme Hochverfügbarkeit (Einführung) 3. Quartal.
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
1 Das Folgenabschätzungssystem der Europäischen Kommission und seine gegenwärtige Revision Präsentation im Rahmen der EU-Analyse des Netzwerkes Europäische.
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Eine Partnerschaft für die Kommunikation in Europa
Investieren Sie noch …… …oder verantworten Sie schon?
CSR als Innovationsstrategie in KMUs
Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.
Trierer Zukunfts-Diplom für Kinder
Internetverwendung und Werbeaffinität APA-IT Forum 7. Mai 2008
Die Button-Lösung Neue Abmahnwelle für Online-Shops? Vortrag am 24. Mai 2012.
DI Dr. Konrad Blaas Abt. Tierhaltung und Tierschutz
Rechtliche Rahmenbedingungen der Wiederverwendung in Österreich
Die Nationale CSR-Strategie der Bundesregierung - „Aktionsplan CSR“ -
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
Präsentation und Diskussion des Leitfadens
1 7. Mai 2013Mag. a Karin Ortner Arbeiten und Studieren Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2011 (Quelle: IHS, Martin Unger)
ERASMUS+ Studieren in Europa leicht gemacht. Das neue Programm Das Parlament der EU in Straßburg hat entschieden, dass im Zeitraum 2014/2020 n 2 Millionen.
5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO: Parteistellung anerkannter Umweltorganisationen.
- 1 Förderprogramm eTEN Call Mai bis 10. September 2003.
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte CSR Grundlagen CSR in der Menschenrechts- und entwicklungspolitischen Arbeit.
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlage/Buchhaltungsgrundlagen
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Who’s afraid of Compliance…?
Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc.
Swiss International Entrepreneurship Survey (SIES) 2010 Studie zum Internationalisierungs-Verhalten von schweizerischen KMU.
Menschenrechte in Österreich
Die eigene Werbeagentur im Urteil der Werbeauftraggeber
Evangelische Akademie Meissen Öffentliche Auftragsvergabe 22 May 2008 Dr. Frans Papma Berater für das Programm Nachhaltige Beschaffung der niederländischen.
Copyright © 2005 pro sustainability moreno a. 1 Corporate Social Responsibility für KMU 2005/2006 Verantwortlich handeln - erfolgreich sein.
Zukunft der Kohäsionspolitik
18 mai 2014 Slide N° 1 8. April 2009 Slide Nr. 1 Urbact-Sekretariat URBACT II Europäisches Programm zur territorialen Zusammenhalt bei der.
Chancen nutzen – Risiken bekämpfen Für eine umfassende und kohärente Migrationspolitik.
Name und Titel des Redners
Gesetzes- und Standardisierungsvorhaben der EU für Barrierefreie Webinhalte Bundeskanzleramt - Österreich.
Universitätsbibliothek -Zwischenbericht Zeitschriftenranking Sitzung der Medienkommission, 18. April 2005 Anja Herwig 1 ZeRaVO Zwischenbericht.
Einfu ̈ hrung in die Weltwirtschaftspolitik Helmut Wagner ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, Mu ̈ nchen Abbildungsübersicht.
Mag. Joachim Hacker Finanzmarktaufsicht Wien, 20. April 2009 Eigenkapital und Organisationsvorschriften nach WAG 2007.
Univ.-Prof. Dr. Christian Scholz Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Organisation, Personal- und Informationsmanagement.
Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive
Medienorientierung «Preis Alkoholzehntel»DVR – JMC/alp / Departement für Volkswirtschaft und Raumentwicklung MEDIENORIENTIERUNG vom 22. Januar.
Forschungsdesign Forschungsziel Methode Sample Timing
Responsorium 14 Mathematik für alle
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Hinweise Die folgenden Folien werden als frei zugängliche Folien ins Internet gestellt. Sie sind geeignet, Vorlesungen zu aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik.
Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die Leistungen der Daseinsvorsorge Ökobüro; 20. Mai Mag. Martin Pospischill.
Nachhaltigkeit in Hochschulen und Public Management Jürgen Forkel-Schubert Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 29. August Fachgespräch HLN.
Wesentlichkeit im Rahmen
Demokratiequalität Österreichs, unter Berücksichtigung des EU- Beitritts Gmeiner, Elik-Gülen, Süzgen.
1 Gruppentreffen Graz 13. Februar, 16h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.007: Lageberichterstattung nach § 289 Abs. 1 und 3 HGB bzw. § 315 Abs.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
4x10x5000€ für die Nachhaltigkeit Präsentation beim SERI-Netzwerkabend am 05.Oktober 2015.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
Umweltinspektion Dr. Barbara Reiter-Tlapek. Entwicklungen auf EU Ebene 1997 Entschließungen des Europäischen Parlamentes bzw. des Rates 2001Empfehlung.
1 Verleihung des ASRA Austrian Sustainability Reporting Award Auszeichnung der besten Nachhaltigkeits- berichte 2014 österreichischer Unternehmen.
 Präsentation transkript:

Verleihung des ASRA Austrian Sustainability Reporting Award Auszeichnung der besten Nachhaltigkeits- berichte 2013 österreichischer Unternehmen

Moderation Karin Bauer Der Standard ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Ablaufplan 18:00 Uhr Begrüßung & Eröffnung 18:10 Uhr Keynote:  Prof. Dr. Timo Meynhardt ”Schafft Nachhaltigkeit Public Value? 18:40 Uhr Gesprächsrunde zum Thema Wirkungsmessung 19:00 Uhr ASRA Preisverleihung 20:00 Uhr Ausklang und Buffet ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Begrüßung und Eröffnung Alfred Brogyányi Vizepräsident Kammer der Wirtschaftstreuhänder Michael Schober Präsident Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer Wolfram Tertschnig Abteilungsleiter Nachhaltige Entwicklung und Umweltförderpolitik, BMLFUW ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Schafft Nachhaltigkeit Public Value? Keynote Schafft Nachhaltigkeit Public Value? Prof. Dr. Timo Meynhardt Center for Leadership and Values in Society Universität St.Gallen Lehrstuhl für Management Leuphana Universität Lüneburg ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Gesprächsrunde zum Thema Wirkungsmessung Timo Meynhardt Leuphana Universität Lüneburg, Universität St. Gallen Daniela Knieling respACT Konrad Mitschka ORF Peter Eitzenberger VBV Vorsorgekasse ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Verleihung des ASRA Austrian Sustainability Reporting Award Auszeichnung der besten Nachhaltigkeits- berichte 2013 österreichischer Unternehmen

ASRA Steckbrief www.kwt.or.at seit 15 Jahren Initiiert von ACCA und FEE Sustainability Group Ausgezeichnet werden jeweils Berichte des letzten Geschäftsjahres Einreichfrist von Mai-August Jurysitzung im September Preisverleihung Oktober in der Industriellenvereinigung Einreichkategorien Nachhaltigkeitsbericht großer Unternehmen Nachhaltigkeitsbericht KMU (250 Mitarbeiter) Integrierter Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht Erstbericht NonProfit Organisationen ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Das neue Bewertungstool http://www.nachhaltigkeitsberichte.at Überarbeitung des Tools im Hinblick auf GRI 4 und IIRC mit Unterstützung von Lebensministerium, KWT und IWP Vision, Strategie und Wesentlichkeit Nachhaltigkeitsprozess im Unternehmen Prinzipien der Berichterstattung Performance ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Nachhaltigkeitsausschuß der KWT: Die Jury Nachhaltigkeitsausschuß der KWT: Christine Jasch, IÖW, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung Harald Schützinger, Orange Cosmos Brigitte Frey, Georg Rogl, E &Y Hannes Senft, Deloitte Peter Ertl, Gert Weidinger, KPMG Externe Juroren: Lebensministerium, Christian Öhler Umweltbundesamt, Monika Brom Industriellenvereinigung, Veronika Kotzab respACT, Daniela Knieling, Katrin Gaupmann ÖGUT, Susanne Hasenhüttl IMC FH Krems, Roman Mesicek BPRA, Wolfgang Schreiner, mensalia für Publizistik BPRA, Cordula Alessandri für Design und Gestaltung ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Legislative Entschließung des europäischen Parlaments vom 15 Legislative Entschließung des europäischen Parlaments vom 15. April 2014 Lageberichterstattung bisher Gemäß EU Richtlinie 2013/34, Artikel 19 sind große Gesellschaften gegenwärtig verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen, einschließlich Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, offenzulegen Lageberichterstattung künftig Nichtfinanzielle Informationen: Inhaltliche Erweiterungen, Veränderung des Kreises der Betroffenen, Mehrfache Optionen zur Berichterstattung Vielfalt: Neuregelungen Gegenüberstellung und erster Überblick: Überleitung zu folgende Details was im einzelnen zu erwarten ist. RL 2013/34: Art.19: Soweit dies für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage des Unternehmens erforderlich ist, umfasst die Analyse die wichtigsten finanziellen und - soweit angebracht - nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, einschließlich Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange. RL 78/660 – 4.RechnungslegungsRL Artikel 46 (1) b) Soweit dies für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft erforderlich ist, umfasst die Analyse die wichtigsten finanziellen und — soweit angebracht — nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, einschließlich Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange. ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht (1/2) Angaben zu Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens und Auswirkungen der Tätigkeit In Bezug auf folgende Belange Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung WAS ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht (2/2) einschließlich Beschreibung des Geschäftsmodells Strategie in Bezug auf nichtfinanzielle Belange, einschließlich der zur Wahrung der Sorgfaltspflicht durchgeführten Verfahren Ergebnisse der Strategien wesentliche Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen iVm der Geschäftstätigkeit und dem Risikomanagement dazu wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Verfolgt das Unternehmen in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange keine Strategie  klare und ausführliche Begründung, warum dies der Fall ist (Comply or Explain Ansatz) WIE Comply or expain (Einhaltung oder Begründung) Unternehmen müssen sie über bestimmte Aspekte Bericht erstatten („comply“), Unternehmen müssen sie eine Erklärung abgeben, wenn sie zu einem oder zu mehreren bestimmten Aspekten keine Maßnahmen ergreifen („explain“). Spielraum der Mitgliedstaaten: Art. 19a (1) vorletzter Absatz Mitgliedstaaten können gestatten, dass Informationen über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, können in Ausnahmefällen nicht aufgenommen werden, wenn nach der ordnungsgemäß begründeten Einschätzung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, eine Offenlegung der Geschäftslage des Unternehmens ernsthaft schaden würde, … ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Bezug zu etablierten Rahmenwerken Unternehmen können sich auf nationale Rahmenwerke, unionsbasierte Rahmenwerke internationale Rahmenwerke Global Compact der Vereinten Nationen (VN), die Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, die Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen, ISO 26000, die Trilaterale Grundsatzerklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik, die Global Reporting Initiative und auf andere anerkannte internationale Rahmenwerke stützen. Mitgliedstaaten sehen vor, dass sich die Unternehmen auf Rahmenwerke stützen können und angeben, auf welche Rahmenwerke sie sich gestützt haben. WIE ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Geltungsbereich Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) Kriterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter Begriffsbestimmung „Unternehmen von öffentlichen Interesse“ gemäß RL 2013/34 EU Unternehmen mit zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapieren Kreditinstitute Versicherungsunternehmen Unternehmen von erheblicher öffentlicher Bedeutung laut einzelner Mitgliedstaaten Erwägung der EU KMU sollten von zusätzlichen Anforderungen befreit werden, Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung von Mutterunternehmen einer großen Gruppe (konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung) WER Spielraum der Mitgliedsstaaten: können die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen auch von anderen Unternehmen und Gruppen verlangen ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Inhalte in gesonderten Bericht auslagern Art. 19a (4) erstellt ein Unternehmen für dasselbe Geschäftsjahr einen gesonderten Bericht, können die Mitgliedstaaten dieses Unternehmen von der Pflicht zur Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung befreien, sofern dieser gesonderte Bericht zusammen mit dem Lagebericht gemäß Artikel 30 veröffentlicht wird oder innerhalb einer angemessenen Frist, die höchstens sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag beträgt, auf der Website des Unternehmens, die im Lagebericht angegeben wird, öffentlich zugänglich gemacht wird. ALTERNATIVEN ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Rolle der Abschlussprüfer Art. 19a (5) Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaft überprüft, ob die nichtfinanzielle Erklärung gemäß Absatz 1 oder der gesonderte Bericht gemäß Absatz 4 vorgelegt wurde. Art. 19a (6) Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass die Informationen von einem unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen überprüft werden. ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Diversität Art. 20 Beschreibung der Diversitätsstrategie im Zusammenhang mit der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund Ziele Art und Weise der Umsetzung Ergebnisse Comply or Explain Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaft überprüft, ob die Angaben gemacht wurden Art 20 RL 2013/34 Ein Unternehmen nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a nimmt eine Erklärung zur Unternehmensführung in seinen La­gebericht auf. Diese Erklärung bildet einen gesonderten Ab­schnitt im Lagebericht und enthält zumindest die folgenden Angaben: …. Artikel 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird folgender Buchstabe ▌ angefügt: „g) eine Beschreibung der Diversitätsstrategie, die im Zusammenhang mit der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, ▌ Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird, der Ziele dieser Diversitätsstrategie sowie der Art und Weise der Umsetzung dieser Strategie und der Ergebnisse dieser Umsetzung im Berichtszeitraum. Wird eine derartige Strategie nicht verfolgt, wird in der Erklärung erläutert, warum dies der Fall ist.“ b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „3. Der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft gibt gemäß Artikel 34 Absatz 1 Unterabsatz 2 ein Urteil hinsichtlich der nach Absatz 1 Buchstaben c und d geforderten Angaben ab und überprüft, ob die in Absatz 1 Buchstaben a, b, e, f und g genannten Angaben gemacht wurden.“ ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Ausblick Formelle Annahme des Richtlinien-Entwurfs im Rat am 29.9.2014 Umsetzung in nationales Recht bis 2016, Anwendung ab 2017 Änderungen betreffen etwa 6.000 Gesellschaften in der EU sowie voraussichtlich 200 Unternehmen in Österreich Steht in Zusammenhang mit Vorschlag der Kommission zur Änderung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) und der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) Beinhaltet z.B. Abstimmung der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung sowie über detaillierte Vergütungsberichte als Teil des Corporate Governance Berichts, Angabe des Verhältnisses der Durchschnittsvergütung zur Vorstandsvergütung, Angaben zu variablen Gehaltsbestandteilen und Steuerleistung nach Ländern, analog GRI   Next steps In order to become law, the Commission's proposal needs to be adopted jointly by the European Parliament and by the EU Member States in the Council (which votes by qualified majority). Following today's adoption by the European Parliament, the Council is expected to formally adopt the proposal in the coming weeks. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-124_en.htm ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Statistik der Einreicher Heuer erstmals 40 Einreichungen, kaum KMUs und NPOs, durch Versand auch über BPRA und aufgrund des EU Rückenwinds. Bei den KMUs und NPOs ist die Anzahl der Einreichungen stark von den Förderprogrammen abhängig, es gibt hier wenig Kontinuität. Durch die Vorverlegung der Einreichfrist haben wir auch Aktualisierungen 2013 zu Berichten 2012 akzeptiert, wenn diese öffentlich verfügbar waren. Viele Unternehmen haben einen 2-3 jährigen Rhythmus. Einige „alte Bekannte“ haben erstmals Integrierte Berichte eingereicht. Die Immobilienbranche zieht nach, heuer 4 Einreichungen! Heuer erstmals 14 Berichte ausgezeichnet, davon 4 neue Unternehmen! In Summe rund 200 Organisationen in Österreich, die zumindest einmal einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, Tendenz stark steigend, aber wenig Kontinuität bei den KMUs. ASRA Preisverleihung 22.10.2014

GRI ist DER Standard 95 % der Einreicher wenden GRI an! (in 2012 89 %). 50% der GRI Berichte bereits nach GRI G4 (in 2012 nur 10%)! Aber nur 3 nach GRI 4 Umfassende Option (Kontrollbank, Valida, Telekom). 47 % (40% in 2012) extern geprüft, davon 45 % (62 %) von Umweltgutachtern/Zertifizierungsstellen, 55 % (40 %) von Wirtschaftsprüfern und 0 % (12 % in 2012) von Beratern. 56 % der Unternehmen haben zumindest teilweise EMAS/ISO 14001 ( in 2012 nur 37%, aber hoher KMU Anteil). ASRA Preisverleihung 22.10.2014

GRI G 4 GRI G 4 sehr unterschiedlich interpretiert, überwiegend KERN Option gewählt, auch von früheren GRI G3 A-Berichterstattern, wahrscheinlich wegen Governanceangaben GRI Index ohne KPIs, nicht der richtige Index eingebunden, Indexverweise ins Nirvana GRI G 4-19 Liste der wesentlichen Aspekte fehlt tw. Roter Faden zwischen Wesentlichkeitsanalyse, GRI und firmenspezifischen KPIs und Zielen fehlt häufig Eigentlich benötigt werden würden branchenspezifische Themenraster, wie z.B. SASB oder GRI Sector Disclosures GRI G 4 führt zu schlechterer Vergleichbarkeit der KPIs und Berichte, GRI G 4 führt in Summe zu weniger KPIs, aber diese sollten strategisch relevant sein, Die externe Überprüfung ist nicht mehr einfach sichtbar. ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Wesentlichkeitsmatrix Grundsätzlicher Fokus auf wesentliche Themen sinnvoll Die Begriffe in der Matrix haben häufig sehr umfassende und für Externe nicht offensichtliche inhaltliche Besetzungen, oft viel zu allgemein (z.B. Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement). Beschreibung der Herleitung der wesentlichen Themen oft nicht ausreichend und für den Leser nicht nachvollziehbar. Interpretation der Kernthemen und Verknüpfung mit GRI und firmenspezifischen KPIs ist essentiell. Achsenbezeichnung GRI G 3.1 und GRI G 4 unterschiedlich: GRI G 3.1.: Significance to the Organisation/for Stakeholders GRI G4: Einfluss auf Beurteilungen und Entscheidungen von Stakeholdern/Bedeutung der Auswirkungen der Organisation Relevanz versus Impact, viel Überschneidung Scheingenauigkeit, es gibt keine mathematisch richtige Wesentlichkeitsanalyse ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Integrierte Berichte Der neue Boom, aber: In den Geschäftsbericht inkludiertes CSR Kapitel ist nicht wirklich integriert. Wenige Unternehmen haben wirklich eine integrierte Strategie mit dahinterliegendem Zielsystem, das auch die wesentlichen nichtmonetären Leistungsindikatoren umfasst. Es ist relativ einfach, GRI in den GB zu integrieren, aber ziemlich komplex, gleichzeitig die Anforderung an einen 25 Seiten kurzen, an die Investoren gerichteten IIRC Bericht zu erfüllen. Ein Bericht nach IIRC ist eigentlich nur als zusätzlicher Bericht erfüllbar. Einen wirklich integrierten Bericht mit einer integrierten Strategie hat z.B. Palfinger, aber diese Berichterstattung ist sehr umfassend. Der Umfang für eine externe Prüfung ist damit aber klar definiert. Nicht zielgruppenspezifische Kommunikation wird tw. als Zwangsbeglückung empfunden. Empfehlung daher: integrierte Strategie und Bericht, danach zielgruppenspezifische Kommunikation ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Definition der Kategorie NPO Nachhaltigkeitsbericht nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Organisationen, die weder erwerbswirtschaftliche Firmen, noch öffentliche Behörden der unmittelbaren Staats- und Kommunalverwaltung sind. Dazu gehören Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, privatrechtliche Stiftungen und Vereine, wie auch Parteien und Kirchen. Definition nach Gablers Wirtschaftslexikon. ASRA Preisverleihung 22.10.2014

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fotos, Key Note Speach und Pressemeldung ab morgen unter www.kwt.or.at Bewertungtool: http://www.nachhaltigkeitsberichte.at