Bayerische Staatskanzlei Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bayern Staatsminister Siegfried Schneider.

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 Präsentation transkript:

Bayerische Staatskanzlei Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bayern Staatsminister Siegfried Schneider

Bayerische Staatskanzlei Überblick: Bundeskabinett : Entwurf eines Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZulnVG) und einer Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen Bund und Ländern beschlossen. Ministerrat hat am Maßnahmenbereiche festgelegt (Grundlage für Gespräche mit KSV und Landtagsfraktionen). Endgültige Beschlussfassung im MR:

Bayerische Staatskanzlei Inhalt Zukunftsinvestitionsgesetz: 1. Zwei Investitionsschwerpunkte (1)Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) Forschung

Bayerische Staatskanzlei Inhalt Zukunftsinvestitionsgesetz: 1. Zwei Investitionsschwerpunkte (2) Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Krankenhäuser Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) Informationstechnologie Sonstige Infrastrukturinvestitionen Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren/Beiträge vollständig zu finanzieren sind, nicht förderfähig.

Bayerische Staatskanzlei Inhalt Zukunftsinvestitionsgesetz: 2. Finanzielle Ausstattung Grundsatz: Bund: 75 % (10 Mrd. €), Länder/Kommunen 25 % (3,34 Mrd. €). Geringerer Bundesanteil möglich. Gesamtvolumen einschließlich Kofinanzierungsmittel 13,34 Mrd. € Anteil Bayern (14,267%) gesamt Mio. € davon Kofinanzierungsmittel für 2 Jahre 476,5 Mio. € Aufteilung der Mittel :  65% Bildung Mio. €  35% Infrastruktur 666 Mio. € Verteilung zwischen Land und Kommunen: 30 : 70

Bayerische Staatskanzlei Inhalt Zukunftsinvestitionsgesetz: 3. Förderzeitraum  2009 – 2011  Mindestens Hälfte der Bundesmittel sollen bis zum abgerufen werden.  2011 Finanzhilfen nur für Vorhaben, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbstständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.

Bayerische Staatskanzlei Strikte Vorgabe Bund: Zusätzlichkeit (Additionalität) (1) Vorhabenbezogene Prüfung (§ 4 Abs. 1 Satz 4 VV) Keine Finanzierung eines Vorhabens, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag ) (2) Globale Betrachtung (§ 5 Abs. 2 VV) Für die Gesamtsumme der Investitionsausgaben ist die Zusätzlichkeit nur in der Höhe gegeben, in der 2009 bis 2011 die Investitionen von Land und Kommunen die Investitionen in 2006 bis 2008 (Referenzwert) übersteigen

Bayerische Staatskanzlei Weiteres Vorgehen: MR : abschließende Festlegung der Maßnahmenbereiche. Bereits jetzt große Nachfrage bei Kommunen. Deshalb zeitnahe Information der Kommunen nach dem über Fördervoraussetzungen und Verfahren, insbesondere ab welchem Zeitpunkt bei welcher Behörde Förderanträge gestellt werden können und wann genehmigt wird. Vorwiegend Aufgabe der Regierungen als überregionale Bündelungs- und Förderbehörden. Vorschlag KSV: Gremien mit Vertretern staatlicher und kommunaler Behörden an den Regierungen, die die Weitergabe der Finanzmittel begleiten. Information der Kommunen durch StM Schneider bis Ende Februar in den Regierungsbezirken.

Bayerische Staatskanzlei Weiteres Vorgehen:  Nach voraussichtlichem Inkrafttreten ZuInVG zum zeitnahe Umsetzung mit engen Fristen: bis Ende April: Erste Tranche Förderanträge  im Mai: Auswahl und Bekanntgabe der geförderten Kommunen durch die Förderbehörden  ab Juni: Beschlüsse in den kommunalen Gremien  ab Oktober: Vorbereitungen für die Vergabe der zweiten Tranche (auch noch Anträge mit längerem Planungsvorlauf)

Bayerische Staatskanzlei Maßnahmenbereiche § 3 Abs. 1 Nr.1 ZuInVG (Kommunale Bildung) Schwerpunkte: Energetische Sanierung von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Weitere Maßnahmen bei Einrichtungen für Jugendliche und behinderte Menschen. ca. 880 Mio. € § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInVG (Kommunale Infrastruktur) Schwerpunkte: Energetische Sanierung von Krankenhäusern und sonstigen kommunalen Gebäuden. Weitere Maßnahmen in den Bereichen Krankenhausbau, Städtebauförderung und Dorferneuerung, Flächensparen und – recycling, Wasserwirtschaft, Leistungssport, Breitband und Tourismusinfrastruktur. ca. 500 Mio. € § 3 Abs. 1 Nr.1 ZuInVG (Staatliche Bildung) Schwerpunkte: Modernisierung von Hochschulbauten und Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte. Weitere Maßnahmen bei der Weiterbildung IHK und Handwerk und einzelne Projekte. ca. 370 Mio. € § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInVG (Staatliche Infrastruktur) Schwerpunkt e: Staatsstraßen und Modernisierung der Kfz-Ausstattung. Weitere Maßnahmen u.a. im Bereich der Biodiversität, der Sanierung staatlicher Gebäude und der Informationstechnologie im Bereich der Justiz. ca. 200 Mio. € Maßnahmen Volumen