27. Jänner 2015 Akademisches Gymnasium Innsbruck

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27. Jänner 2015 Akademisches Gymnasium Innsbruck Herzlich willkommen bei der Dienstbesprechung der Biologielehrer/innen AHS 27. Jänner 2015 Akademisches Gymnasium Innsbruck

Informationen über die neue Reifeprüfung ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Informationen über die neue Reifeprüfung Klausurprüfung in Biologie und Umweltkunde: - Inhalt und Umfang - Einreichung der Themenvorschläge - Korrektur und Beurteilung (Punkteschlüssel) - Kompensationsprüfung (+ Einreichung der Aufgabenstellungen) Zwischenkonferenz Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung mündliche Reifeprüfung: - Gestaltung der Aufgabenstellungen - Abgabe der Aufgabenstellungen - Durchführung (+ Prüfungsmaterialien) - Beurteilung

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Klausurprüfung in BiU als 4. (fakultative) Klausur wählbar; Termin: Mo, 4. Mai 2015 Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in Biologie und Umweltkunde (gleich wie in Physik): (vgl. RPVO § 21) drei oder vier voneinander unabhängige Aufgaben (können in Teilaufgaben gegliedert sein) aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen Aufgaben mit praxisorientierten/experimentellen Komponenten müssen fiktive Messergebnisse beinhalten, die eine Lösung des theoretischen Teils auch bei fehlerhafter oder ungelöster praktischer Teilaufgabe ermöglichen. Verwendung von auch im Unterricht eingesetzten Hilfsmitteln gestattet Arbeitszeit: 270 Minuten

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Klausurprüfung in BiU Einreichung der Themenvorschläge (+ Disposition): (vgl. RPVO § 14) bis Do, 19.2.2015 in Direktion, bis Do, 26.2. an LSR Korrektur und Beurteilung: keine Bindung an zentral vorgegebene Beurteilungskriterien Vorgaben des SchuG und der LBVO verbindlicher Punkteschlüssel Beschluss der Beurteilung durch Kommission (Zwischenkonferenz) Mitteilung eines „Nicht genügend“ nachweislich spätestens 1 Woche (möglichst 11 Tage) vor Kompensationsprüfung

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Punkteschlüssel für naturwissenschaftliche Fächer, Informatik, Sportkunde und Musikkunde bei Schularbeiten und Klausuren   max. 48 Punkte % (Punkte) max. 100 Sehr gut 41 – 48 85 (41) 85 - 100 Gut 36 – 40 75 (36) 75 - 84 Befriedigend 29 – 35 60 (29) 60 - 74 Genügend 24 – 28 50 (24) 50 – 59 Nicht genügend 0 – 23  50 0 - 49

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung www.bifie.at/node/2313 Generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen www.bifie.at/node/2314 Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen www.bifie.at/node/74 Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung: gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung) Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: möglichst 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular (www.bifie.at)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung: Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin Termin - wie bei standardisierten Prüfungsgebieten am 1. und 2. Juni 2015 - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung: Aufgabenstellungen: Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur in nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt Einreichung der Aufgabenstellungen: erbeten bis 19. bzw. 26.2. (gemeinsam mit Themenvorschlägen für die Klausur), spätestens bis Do, 7.5. an Direktion und Fr, 8.5. an LSR Durchführung: Vorbereitung: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Kompensationsprüfung: Konferenzvarianten zur Notenfindung Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en eine Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen Beurteilung des Prüfungsgebietes: Note setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als „Befriedigend“ möglich Anmerkung: kein Vermerk im Reifeprüfungs-Zeugnis

Mündliche Reifeprüfung ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Mündliche Reifeprüfung Themenbereiche kompetenzorientierte Aufgabenstellungen Arbeitsgruppen Durchführung Beurteilung

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung (RPVO§29, Abs. 1): „Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.“ Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Aus den Erläuterungen: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.), eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen) eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten, sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung. Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten Kompetenzmodellen. Abgabe der Aufgabenstellungen: laut Direktion (bei mehr als 1 Kandidat/in zumindest 2 Aufgaben pro Themenbereich)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren: Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben. Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung.

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Arbeitsgruppen (RPVO §30, Abs. 1): „In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“ 4 UE pro Fach mit max. 20 Kandidat/inn/en, 21. teilt Unterrichtsstunden nach Notenschluss

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Durchführung (RPVO §30): Schulleiter/in: Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag) Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR) Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera, Medien) Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen) Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl. Broschüre) Veranlassung zur Führung eines Prüfungsprotokolls

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Vorsitzende/r hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen: Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung) Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en kein Dirimierungsrecht mehr Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 RPVO §30, Abs. 4: angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher) (Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → Ziehung der Themenbereiche am Beginn der längst möglichen Vorbereitungszeit) (Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in NW mit Versuchen) Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich

ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer leb. FS abzulegen → mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis

Präsentationskompetenz: ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Präsentationskompetenz: vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert Beurteilungsrelevant beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug, Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit Einüben im Unterricht Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien, Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab) Angebot an Workshops zur Präsentationskompetenz

Prüfungskultur: ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Prüfungskultur: Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“ Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl. Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch Kandidat/in 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch) - deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in - keine Fülltexte - Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen - Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin möglich

Beurteilung: ARGE-Dienstbesprechung AHS Jänner 2015 Beurteilung: Kurzprotokollierung durch Prüfer/in Beobachtungs- und Beurteilungsraster für fachkundige/n Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche) Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Kompetenzstufen) Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14 Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr) Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)