Ergebnis der Verhandlungen 4. Tarifverhandlung Stahl, Gelsenkirchen 07./08.07.2014 Ergebnis der Verhandlungen Knut Giesler
Ausbildungsvergütungen: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen Löhne und Gehälter: Ab 01.07.2014 Steigerung um 2,3 Prozent Ab 01.05.2015 Steigerung um 1,7 Prozent Ausbildungsvergütungen: Ab 01.07.2014 Steigerung um 36 € monatlich in allen Ausbildungsjahren Laufzeit: bis 31.10.2015
Beschäftigungssicherung/Übernahme Tarifvertrag Beschäftigungssicherung wird bis zum 31.10.2015 verlängert Übernahme der Ausgebildeten (§ 3 TV Besch) wird bis zum 31.01.2018 verlängert
Altersteilzeit: Keiner wird besser gestellt, keiner wird schlechter gestellt Fall „Anton“ (Störfall) – Beschäftigter ist in Altersteilzeit, 63 Jahre alt und hat 45 Versicherungsjahre: „Anton“ kann seine Altersteilzeit bis zum vorgesehenen Ende fortsetzen und muss nicht sofort in Rente Fall „Bertin“ (Lücke nach Versicherungsjahren) – Es fehlt dem Beschäftigten noch Zeit, um 45 Versicherungsjahre zu erfüllen: Prüfung, ob „Bertin“ bis zum Erreichen einer abschlagfreien Rente eine Verlängerung des Altersteilzeitverhältnisses, ein neues Altersteilzeitverhältnis oder ein neues Beschäftigungsverhältnis angeboten wird Fall „Clemens“ (Lücke nach Alter) – hat mit 61 Jahren seine Versicherungsjahre voll, kann aber erst mit 63 und x Monaten abschlagsfrei in Rente „Clemens“ kann „passiv zuwarten“ und die Abfindung zur Überbrückung nutzen
Tarifvertrag mit Standards für Werkverträge (1/2) Werkverträge dürfen nicht missbräuchlich erfolgen Mitgliedsunternehmen werden vom Arbeitgeberverband veranlasst, die im Tarifvertrag vereinbarten Standards einzuhalten Geltungsbereich: MTV Stahl, bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen bleiben unberührt Werkunternehmen sollen sich an DGB-Tarifstandards bzw. an den Mindestlohn halten Vor Fremdvergabe muss das Unternehmen prüfen, ob Inhouse technisch und ökonomisch gleichwertig möglich ist. Bei Fremdvergabe trotz Gleichwertigkeit ist Begründung gegenüber dem Betriebsrat erforderlich
Tarifvertrag mit Standards für Werkverträge (2/2) Unterbeauftragte Unternehmen (Sub-Sub-…) müssen dieselben Standards einhalten Werkunternehmer müssen nachweisen, dass sie gesetzliche Arbeitszeit-Vorschriften einhalten Sicherheitseinweisungen müssen vor dem betrieblichen Einsatz durchgeführt werden Betriebsrat kann verlangen, dass ihm die Werkverträge vorgelegt werden; Beschäftigte des beauftragten Unternehmens können sich an den Betriebsrat wenden Bekannt gewordene Verstöße müssen erörtert und schnellstmöglich behoben werden Laufzeit: 01.01.2015 bis 31.12.2016