Unternehmensformen Wirth Gábor.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Aktiengesellschaft (AG)
Advertisements

Freie Ausbildung DEMETER NRW & Hessen
Die kleine Aktiengesellschaft
Die GmbH.
Rechtsformwahl.
Das Gesellschaftsrecht
Die GmbH und die GmbH & Co KG
Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung
Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
GbR, Ltd, GmbH & Co – Was ist die richtige Rechtsform?
Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr
Unternehmenszusammenschlüsse
Aufgabe 14 (1) Vergleichen Sie einen Einzelunternehmer und Kommanditisten anhand folgender Kriterien: Einzelunternehmer Kommanditist Leitung Firma Gewinnverteilung.
Unternehmen nach Größenklassen
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
KG & Stille Gesellschaft
Zusammenarbeit zwischen Mann und Frau im Unternehmen
Gesellschaftsform GmbH & Co.KG
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Unternehmensformen in Bulgarien
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Kandidat: Wolfgang Eibner
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Feyyaz Abul
ABWL – Gründung und Rechtsform des Unternehmens
Referentin: Katharina Mette
Unternehmerische Grundsatzfragen
Unternehmensformen in Belarus
Der Mensch als Staatsbürger Staat
Ziel: Sie können die Rechtsformen unterscheiden und Eigenschaften, Voraussetzungen und Merkmale zuordnen. Die Rechtsformen.
Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einzelunternehmung Stille Gesellschaft &
Rechtsformen der Unternehmen (Privatrecht) Rechtsformen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Unternehmer, UGB, Rechtsform
„Rechtsprobleme eines Unternehmens“.
Kurzbeurteilung einzelner Rechtsformen
Aufgabe 5.7 Von einer losen Zusammenarbeit ...
Agenda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ABWL – Gründung und Rechtsform des Unternehmens
Kandidat: Christoph Berger Klasse: 5CHDVK
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Das Gesellschaftsrecht
Rechtsformen der deutschen Unternehmen
Die Einzelunternehmung
Rechtsformen der Unternehmung
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Shiva Kamalzadeh, Aisha Naziri Olga Nezhenskaya, Svenja Nußbaum
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Rechtsformen neu Tilman Frenken,BWI,5AA,06-07.
(Grundkapital in Aktien zerlegt)
Abschluss der OGH Definition der OHG
II. Körperschaften Grundsätzliches  Abweichungen von der GmbH
WTS Dr. Winnen Thiemann Seil Steuerberatungsgesellschaft mbH ETL Ein Unternehmen im ETL-Verbund 1 KoNet-Existenzgründerseminar 2. November 2013.
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Inhaltsverzeichnis: 1.Natur der Aktiengesellschaft 2.Bedeutung 3.Europäische Aktiengesellschaft 4.Geschichte 5.Gründung von Aktiengesellschaften.
Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die.
Wirtschaftsdeutsch. Volkswirtschaft der primäre Sektor der sekundäre Sektor der tertiäre Sektor.
Kommanditgesellschaft (KG)
Rechtsformwahl Geschäftsführung WKO Mödling anwaltschriefl KG.
Eine Präsentation von Aleksandra Krstovic und Maxibubilein
Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform
Organisationsformen und Finanzierung gemeinwohlorientierter Wohnprojekte 07. Oktober 2017 Laufer-Stark, vhs Tü,
 Präsentation transkript:

Unternehmensformen Wirth Gábor

Teile der Vorlesung Rechtsformen von Unternehmen II. Unternehmenszusammenschlüsse

I. Rechtsformen von Unternehmen Die wichtigsten Definitionen: Unternehmen: Mit dem Begriff Unternehmen bezeichnet man die juristische Form einer Wirtschaftseinheit, die nach eigenem Wirtschaftsplan und auf eigenes Risiko arbeitet, mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen.   Betrieb: Der Betrieb ist der organisatorisch- technische Apparat eines Unternehmens.

Wovon hängt die Unternehmensform ab? - • von der Betriebsgrösse Firma: die Firma ist lediglich der Name des Unternehmens Wovon hängt die Unternehmensform ab? -         • von der Betriebsgrösse -         • von der Möglichkeit der Kapitalbeschaffung -         • von der Haftung der Unternehmer • von steuerlichen Überlegungen

Betriebe des privaten Rechts: Man sollte zwischen Betrieben des öffentlichen Rechts (unselbstständig, Teil der allgemeinen Verwaltung) und Betrieben des Privatrechts unterscheiden. Betriebe des privaten Rechts: 1.Einzelunternehmen 2.Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften 3.Genossenschaften

Regelungen der Unternehmensformen -     • Im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelt: die Einzelunternehmen und die Personengesellschaften • Eigene Gesetze: für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie die Genossenschaften

Die Aktivität des Unternehmers: -legt die Unternehmensziele fest Einzelunternehmung -  • die am meisten verbreitete Rechtsform • ein Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einemUnternehmer aufgebracht wird Die Aktivität des Unternehmers:     -legt die Unternehmensziele fest -   -leitet das Unternehmen auch selbst -   -haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem gesamten Privatvermögen -   -trägt die Geschäftsrisiken allein -verfügt allein über den Gewinn

Die Firma (der Name des Unternehmens) enthält den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen des Gründers. Gesellschaftsunternehmungen • das Eigenkapital wird von mehreren Personen aufgebracht a) Personengesellschaften: die Gesellschafter haften persönlich den Gläubigern gegenüber. b) Kapitalgesellschaften: die Gesellschaftler haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage

Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft (sG) Eine ungenügende Eigenkapitaldecke oder der Wunsch nach Arbeitsteilung in der Unternehmungsführung können dazu führen, eine Einzelunternehmung in eine OHG umzuwandeln.

Die Merkmale der OHG: -     • mindestens zwei Gesellschafter, denen auch die Geschäftsführung und die Vertretung der Firma obliegt, schliessen sich zusammen. -     • Sie haften unbeschränkt, d.h. mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen für die Geschäftsschulden. • Im Firmennamen werden entweder die Namen beider Gesellschafter oder ein Name und ein das Gesellschaftsverhältnis andeutender Zusatz (z.B. Meier & Co.) aufgeführt.

Kommanditgesellschaft (KG) In der KG haftet der persönlich tätige Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, während die übrigen (Kommanditisten) nur in Höhe ihrer Geschäftsvermögen haften. Dafür sind Kommanditisten nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Stille Gesellschaft (SG) • eine Sonderform der Gesellschaft • der “stille” Gesellschafter bringt nur Kapital in die Unternehmung ein und erhält dafür einen vereinbarten Gewinnanteil.

• Der Gesellschafter hat keinen Einfluss auf die Unternehmung Kapitalgesellschaften • die Beziehung zu den Eigentümern » eine Nebensache • wichtig: nur der eingezahlte Kapitalanteil, nicht die Person, die sich dahinter verbirgt • die Leitung der Unternehmung: Geschäftsführer • Haftung der Eigentümer für Schulden der Firma: mit ihrer Kapitaleinlage

• haben eine eingene Rechtspersönlichkeit » juristische Personen und selbständig » steuerpflichtig » Körperschaftssteuer (Personengesellschaften » keine Rechtspersönlichkeit) • die bekanntesten Kapitalgesellschaftsformen: - Aktiengesellschaft (AG) – fast alle Grossunternehmen - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)- mittelgrosse oder kleine Firmen

Aktiengesellschaft (AG) Durch die Form der AG ist es möglich, auch grössere Kapitalsummen aufzubringen. Zur Gründug einer AG erforderlich: • mindestens 5 Gesellschafter • ein gesetzlich geregeltes Grundkapital Die Aktien einer AG kann man an der Börse handeln.

• verantwortlich für langfristige Planung eine AG hat zwei Führungsgremien: einen Aufsichtsrat und einen Vorstand Aufsichtsrat: • Kontrollorgan der AG • verantwortlich für langfristige Planung • überwacht den Vorstand • Vorsitzender des Aufsichtsrats: von den Aktionären gewählt • Mitglieder: Experten von Ausserhalb des Unternehmens + Arbeitnehmervertreter

• leitet die AG unter eigener Verantwortung Vorstand: • leitet die AG unter eigener Verantwortung • Mitglieder: vom Aufsichtsrat gewählt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die meisten Unternehmen in Deutschland » im Gegensatz zur AG keine Publizitätspflicht (Veröffentlichung von den Bilanzen u. Gewinn- u. Verlustrechnungen)

• mindestens 2 Gesellschafter Zur Gründug einer GmbH erforderlich: • mindestens 2 Gesellschafter • ein bestimmtes Stammkapital Die Leitung einer GmbH: • eine Geschäftsführung oder ein Geschäftsführer • Geschäftsführer: von der Gesellschafterversammlung gewählt • wenn die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, hat sie auch einen Aufsichtsrat

Genossenschaften –    • Die Idee der Genossenschaften : Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 - 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883) –    • historisch: aus Hilfsvereinen für Gewerbetreibende entwickelt –    • juristische Personen –    • “ein wirtschaftlicher Verein” - Selbsthilfe zur Gründung erforderlich: mindestens 7 Personen / gleichberechtigt

–     • zielt auf eine gemeinsame Förderung des Erwerbs und der Geschäfte der Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb      Haftung: auf die Einlage begrenzt –    • verfügt über kein festes Stammkapital, sondern über das veränderliche Geschäftsguthaben der Mitglieder • eG bedeutet "eingetragene Genossenschaft" die Rechtsform der Gesellschaft • Der Firmenname muss den Zusatz “e.G.” enthalten • Organe der Genossenschaften: Generalversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand

II. Unternehmenszusammenschlüsse Arten von Zusammenschlüssen: •Fusion •Kartelle •Konzerne Die Fusion: zwei Unternehmen vereinigen sich » Aufgabe ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit ein grösseres Unternehmen kauft ein anderes kleineres auf

Kartelle vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen Zweck: gemeinsame Regelung des Wettbewerbs Kartellabsprachen müssen in ein Kartellregister eingetragen werden, sofern eine vorausgehende Prüfung positiv ausfällt. (Verstösse strafbar!)

Die Arten der Kartelle: Preiskartelle: Absprachen über Produktionsanteile Quotenkartelle: Absprachen über Produktionsanteile Gebietskartelle: Absprachen über Liefergebiete Rabattkartelle: Absprachen über einheitliche Gewährung von Preisnachlässen Konditionskartelle: Absprachen über einheitliche Regelung von Zahlungs- und Lieferbedingungen

Konzerne wirtschaftlicher Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, meist einheitlicher, gemeinsamer Leitung die Konzernunternehmen=”Töchter” behalten ihre rechtliche Selbständigkeit Arten der Konzerne: horizontaler Konzern: die Unternehmen schliessen sich mit gleicher Produktionsrichtung zusammen ertikaler Konzern: Unternehmen verschiedener Produktionsstufen schliessen sich auf dem Wege vom Roh- und Endprodukt zusammen

Trusts Der Trust ist ein horizontaler oder vertikaler Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben.