Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Aufgabe 14 (1) Vergleichen Sie einen Einzelunternehmer und Kommanditisten anhand folgender Kriterien: Einzelunternehmer Kommanditist Leitung Firma Gewinnverteilung.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Aufgabe 14 (1) Vergleichen Sie einen Einzelunternehmer und Kommanditisten anhand folgender Kriterien: Einzelunternehmer Kommanditist Leitung Firma Gewinnverteilung."—  Präsentation transkript:

1 Aufgabe 14 (1) Vergleichen Sie einen Einzelunternehmer und Kommanditisten anhand folgender Kriterien: Einzelunternehmer Kommanditist Leitung Firma Gewinnverteilung Widerspruchsrecht Privatentnahme Einlagepflicht Haftpflicht Grundlagen der BWL

2 Hans Froh hat 80. 000 Euro geerbt
Hans Froh hat Euro geerbt. Er ist noch unschlüssig, ob er ein Einzelunternehmen gründen oder das Geld in der Firma Adler & Münzer KG als Teilhafter anlegen soll. Der Vollhafter Adler ist mit Euro und der Vollhafter Münzer mit Euro an dieser KG beteiligt. Nehmen Sie an, dass Herr Froh das geerbte Geld als Einlage in die KG einzubringen beabsichtigt. Wie hoch ist sein Gewinnanteil nach § 168 HGB, wenn der Reingewinn Euro beträgt und ein Verhältnis von 2:2:1 für A, M und F von den Gesellschaftern als angemessen unterstellt wird. Erstellen Sie eine übersichtliche Tabelle! (3) Was raten Sie Herrn Froh, wenn er zwar das obige Kapital in einem Unternehmen anlegen, sich aber nicht an der Unternehmensführung beteiligen möchte Grundlagen der BWL

3 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist der Zusammenschluss von Personen, die sich verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Ziels zu fördern und hierzu Beiträge zu leisten. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, Bankenkonsortien, Gemeinschafts praxen von Ärzten, gemeinsame Kanzleien von Rechtsanwälten Sonderform: Partnerschaft freier Berufe (PartGG) Gründung: Keine Firma und keine Eintragung ins Handelsregister Gesellschaftsvermögen durch Sach- und/oder Geldleistungen Gründung durch mindestens zwei Personen Kein Mindestkapital vorgeschrieben Rechte/Pflichten: Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung Gewinn- und Verlustrechnung laut Gesellschaftsvertrag, sonst gleiche Anteile Unbeschränkte Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen Grundlagen der BWL

4 Vor- und Nachteile GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts Vorteile
größerer Geschäftsumfang möglich (Kapazität, Kapital, Personal etc.) freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses Risiko wird verteilt einfache Organisationsform, keine Gründungsformalitäten Nachteile Haftung auch mit Privatvermögen (Beschränkung im Außenverhältnis möglich begrenzter Finanzierungsspielraum Grundlagen der BWL

5 Stille Gesellschaft Die stille Gesellschaft ist der Zusammenschluss eines Kaufmanns mit einem Kapitalgeber, dessen Einlage in das Vermögen des Kaufmanns übergeht. (§§ 230 ff. HGB) Gründung: Keine Firma, sondern Innengesellschaft (nach außen nicht sichtbar) Keine Eintragung ins Handelsregister Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag Kein Mindestkapital vorgeschrieben Rechte/Pflichten: Angemessener Gewinn- und Verlustanteil Keine direkte Einflussnahme, Vertretung oder Privatentnahmen Recht auf Abschrift der Bilanz und Prüfung ihrer Richtigkeit Haftung nur bis zum Betrag der Einlage Grundlagen der BWL

6 Vor- und Nachteile Stille Gesellschaft
Vorteile individuelle Gestaltungsfreiheit, keine Formvorschriften für Kapitalanleger geeignet, die nach außen nicht in Erscheinung treten möchten Unternehmer behält volle Handlungsfreiheit Beteiligung als vorbereitende Maßnahme für Nachfolge möglich (Kinder, Fremde) Möglichkeit zur Stärkung der Eigenkapitalbasis Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden Nachteile Gefahr von Abhängigkeiten beschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten des Stillen Grundlagen der BWL

7 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)/1
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital (gezeichnetes Kapital) von mindestens EUR beteiligt sind. Gesellschafter können individuell über die Höhe ihrer Stammeinlage bestimmen . Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz. Gründung: Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beurkundung Name der Firma: Zusatz „mit beschränkter Haftung“ bzw. „ mbH“ ist notwendig Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister. Vor Eintragung haften Handelnde auch persönlich. Grundlagen der BWL

8 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)/2
Organe: Geschäftsführer (Leitung) Aufsichtsrat - optional (Überwachung der Geschäftsführung) Gesellschaftsversammlung/Aufgaben: Feststellung des Jahresabschlusses Gewinnverwendung Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern Weisungen an Geschäftsführer Entlastung der Geschäftsführer Prüfung und Überwachung der Geschäftsführer Änderungen des Gesellschaftsvertrages Gewinnbeteiligung, Stimmrecht und Liquidationserlös nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile Übertragung von Geschäftsanteilen möglich Recht auf Einsicht in die Bücher Keine persönliche Haftung Un-/beschränkte Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag möglich Rechte/Pflichten: Grundlagen der BWL

9 Vor- und Nachteile GmbH
Vorteile Beschränkung des Verlustrisikos auf Stammeinlage Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Gesellschafter relativ niedriges Anfangskapital große persönliche Entscheidungs- und Handlungsfreiheit individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages Zulässigkeit einer Ein-Mann-GmbH Nachteile etwas kompliziertere Gründung, höhere Kosten Kapitalmarkt weitgehend verschlossen; Kreditaufnahme meist nur bei privaten Sicherheiten möglich wegen notarieller Beurkundung umständliche Übertragung von Anteilen Mindestkapital oft nicht ausreichend, daher hohe Insolvenzanfälligkeit kein Zwang zur Bildung gesetzlicher Rücklagen Grundlagen der BWL

10 Aufgabe 15 Hans Lange möchte eine Firma gründen, die als Hauptaufgabe das Verzinken, Vernickeln und Eloxieren von Gegenständen wahrnimmt. Er möchte Alleininhaber sein, aber nur mit seiner Einlage haften. Von einem Bekannten hört er, dass die GmbH eine geeignete Rechtsform sei. Kann Herr Lange die GmbH allein gründen? Welche der folgenden Namen könnte die Firma nach dem GmbHG tragen? Hans Lange Oberflächentechnik GmbH Hans Lange GmbH Hans Lange e. K. Oberflächentechnik GmbH (2) Hans Lange möchte darüber hinaus wissen, wie sich Stammkapital, Stammeinlage sowie Geschäftsanteil voneinander unterscheiden. (3) Außerdem fragt sich Herr Lange, ob er das Stammkapital sofort in voller Höhe einzahlen muss. Grundlagen der BWL

11 Aktiengesellschaft (AG)/1
Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Das Grundkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt mindestens EUR. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz. Gründung: Name der Firma: „Aktiengesellschaft“ bzw. „AG“ Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister Mindestens ein Gründer, der alle Aktien gegen Einlagen übernimmt Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist notwendig Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften Handelnde auch persönlich Rechte/Pflichten: Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Anteil am Gewinn (Dividende) Bei Inhaberaktien leichte Übertragung möglich Grundlagen der BWL

12 Aktiengesellschaft (AG)/2
Organe: 1. Vorstand (Leitung), vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt Aufgaben des Vorstandes: Eigenverantwortliche Geschäftsführung und Vertretung nach außen Berichterstattung an den Aufsichtsrat Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Vorlage an den Abschlussprüfer Einberufung der Hauptversammlung Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten 2. Aufsichtsrat: Überwachung, Bestellung und Abberufung des Vorstandes 3. Hauptversammlung (Aktionäre) Bestellung des Aufsichtsrates Verwendung des Bilanzgewinns Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Bestellung der Abschlussprüfer Änderung der Satzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung Grundlagen der BWL

13 Aktiengesellschaft (AG)/3
Überblick: Organe der AG Vorstand Aufsichtsrat Haupt- (Leitung) (Überwachung) versammlung (Beschlüsse) Wahl Arbeitnehmervertreter Arbeitgebervertreter Wahl Aktionäre als Eigentümer Belegschaft Grundlagen der BWL

14 Pflichten der Rechenschaftslegung
Aktiengesellschaft (AG)/4 - Pflichten der Rechenschaftslegung * Auskunftsrecht nach § 131 AktG bzw. Recht der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter nach §46 Nr. 1 GmbHG ** Angaben über Ergebnisverwendung bei GmbH‘s nicht notwendig, wenn sich dadurch die Gewinnanteile von natürlichen Personen, die Gesellschafter sind, ermitteln ließen (§325 I S. 1 HGB) Quelle: Vgl. Eisele, Wolfgang: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 7. Auflage, München, 2002, S. 18f Grundlagen der BWL

15 Vor- und Nachteile AG AG Vorteile
Finanzierungsmöglichkeiten über Kapitalmarkt unproblematische Übertragung der Anteile Trennung zwischen Kapitalgebern und Geschäftsführung Attraktiv für Führungskräfte starke soziale Fürsorge für Arbeitnehmer, Mitbestimmung Nachteile komplizierte Gründung, Gründungskosten relativ hohe laufende Kosten umfangreiche Prüfungs- und Publizitätspflichten oft schwerfällige Verwaltung/Entscheidungsprozesse begünstigt Konzentration Grundlagen der BWL

16 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind (Kommanditaktionäre ohne persönliche Haftung), §§ 278 ff. AktG. Gründung: Name der Firma: Zusatz „KGaA“ Beispiele: Henkel KGaA; Steigenberger KGaA Mindestkapital EUR Rechte/Pflichten: Vollhafter (Komplementäre), wie OHG-Gesellschafter Kommanditaktionäre, wie Aktionäre Grundlagen der BWL

17 Vor- und Nachteile KGaA
Vorteile Kapitalbeschaffung auf dem Kapitalmarkt wie AG stärkere persönliche Verantwortung und Bindung der vollhaftenden Geschäftsführung als bei AG Nachteile wie AG Grundlagen der BWL

18 Vergleichen Sie die AG mit der GmbH im Hinblick auf die
Aufgabe 16 Die Maschinenfabrik Klaus Johne GmbH konnte sich in den vergangenen Jahren erfolgreich im Markt positionieren. Herr Johne spielt als 63jähriger Alleininhaber der Firma mit dem Gedanken, die Unternehmensleitung in andere Hände zu legen, ohne dabei die gesamte Entscheidungsbefugnis sofort abgeben zu müssen. Außerdem verspricht er sich viel davon, eine Kapitalerhöhung über den Aktienhandel an der Börse vorzunehmen. Inwiefern könnte dem Vorhaben von Herrn Johne die Gründung einer AG entgegenkommen? Gehen Sie dabei auch auf die betreffenden Organe der AG ein! Vergleichen Sie die AG mit der GmbH im Hinblick auf die Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals Mindesthöhe der Einlage Bezeichnung der Organe (3) Nennen Sie die Besonderheiten einer eventuell zu gründenden Klaus Johne KGaA! Grundlagen der BWL

19 Genossenschaft Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern (Genossen), die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie bedienen sich dazu eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes. Gründung: Die Firma muss den Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ bzw. „eG“ tragen. Mindestens drei Gründer erforderlich, die eine Satzung (Statut) aufstellen Entstehung erst mit Eintrag ins Genossenschaftsregister Beispiele: Weinkellerei Eltville eG; Volksbank Mannheim eG; Datev eG Rechte/Pflichten: Genossen haften nur mit ihrer Einlage Vereinbarung einer Nachschusspflicht ist möglich Organe der Genossenschaft: Vorstand Aufsichtsrat Generalversammlung (Vertreterversammlung) Grundlagen der BWL

20 Kapitalgesellschaft & Co
mögliche Formen: GmbH & Co. KG AG & Co. KG GmbH & Co. OHG AG & Co. OHG GmbH & Co. KG Komplementär Kommanditist Kapitalgesellschaft natürliche Person Wirkungen: Haftungsbeschränkungen trotz Personengesellschaft Steuervorteile im Vergleich zu reiner Kapitalgesellschaft Keine Veröffentlichung des Jahresabschluss Grundlagen der BWL

21 Die wichtigsten Rechtsformen des Privatrechts im Überblick
Haftung Geschäfts- führung Beteiligte (Ge- sellschafter Prüfungs- pflicht Eigene Rechtsper. Einzel- unternehmung Vollhaftung kaufmann 1 nein OHG alle 2 teilrechtsf. KG - Kommanditist Komplementär mit Einlage nicht befugt wie OHG GmbH nur Gesellschaft Geschäftsf. ja* ja AG Vorstand KGaA Kommanditakt. mit Aktie als Vorstand 5, dann1 GmbH & Co. KG wie KG GmbH-GF eG Teil oder Voll 7 *) Hauptkriterium ist die Größe des Unternehmens (§ 267 HGB) Grundlagen der BWL


Herunterladen ppt "Aufgabe 14 (1) Vergleichen Sie einen Einzelunternehmer und Kommanditisten anhand folgender Kriterien: Einzelunternehmer Kommanditist Leitung Firma Gewinnverteilung."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen