Jugendschutz bei Veranstaltungen Günther Vierl Erster Polizeihauptkommissar Polizeiinspektion Nabburg
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahren 18 Jahren Aufenthalt in Gaststätten ausgenommen in Begleitung bis 24 Uhr Aufenthalt in Nachtbars etc. Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranst. von anerk. Trägern der Jugendhilfe 22 Uhr 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahren 18 Jahren Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Aufenthalt bei jugendgefährdenden Veranstaltungen / Betrieben Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahren 18 Jahren Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln (auch Alcopops) Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z. B. Wein, Bier) erlaubt, wenn in Begleitung der Eltern Abgabe / Konsum von Tabakwaren 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz Der Veranstalter muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherstellen. 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vorbereitung von Veranstaltungen Verantwortlichkeiten festlegen (schriftlich) Benennung eines (volljährigen) Hauptverantwortlichen Benennung eines Jugendschutzbeauftragen Klärung des Versicherungsschutzes für die Veranstaltung 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vorbereitung von Veranstaltungen Genehmigungen einholen / Anzeigepflichten erfüllen ( z. B. Gaststättenerlaubnis, Anmeldung der Veranstaltung, verkehrsrechtliche Erlaubnisse) sonstige Bestimmungen (z. B. GEMA) beachten Kontaktaufnahme mit Polizei / Erreichbarkeit des Verantwortlichen bekannt geben 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vorbereitung von Veranstaltungen Sorgfältige Auswahl von geeignetem und ausreichendem Personal Welche Aufgaben fallen an? (Einlasskontrollen, Sicherheitsdienst, Ausschank, Bar usw.) Wer macht was? (An Schlüsselpositionen nur absolut zuverlässiges Personal verwenden, z.B. Bar, Eingangskontrolle) Schulung / Einweisung des Personals 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vorbereitung von Veranstaltungen Überlegungen zum Sicherheitsdienst selbst oder durch professionelles Unternehmen ausreichende Anzahl von Ordnern (mindestens 1 Ordner pro 50 Besucher) nur geeignete Personen einsetzen deutliche Kennzeichnung der Ordner volljährig nüchtern 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vorbereitung von Veranstaltungen Einzäunung / Abgrenzung des Veranstaltungsgeländes Zugangsschleuse einrichten Kenntlichmachung der Altersgruppen (Armbänder, farbige Stempel) Altersbeschränkung im Eingangsbereich deutlich sichtbar anbringen Hinweis auf Verbot mitgebrachter Getränke Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar aushängen 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Werbung Veranstalter angeben Beginn und Ende anführen angesprochene Altersgruppen klar benennen (z. B. Kein Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren!) 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Durchführung der Veranstaltung Einlasskontrollen konsequent durchführen Altersgruppen deutlich kennzeichnen Ausweiskontrolle/-verwahrung Erziehungsbeauftragte Personen muss in Autoritätsverhältnis stehen (evtl. Rückruf bei Eltern) Offensichtlich Betrunkene nicht einlassen Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände /Getränke (Hausrecht) 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Durchführung der Veranstaltung Alkohohlausschank (vor allem in der Bar) ständig überwachen Weitergabe von Alkohol verhindern (Ordner) Keine Abgabe von Alkohol an erkennbar Betrunkene Außenkontrollen durchführen (Ordner) 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Durchführung der Veranstaltung rechtzeitige Durchsagen für Jugendliche unter 18 (Zeitgrenze 24.00 Uhr) Anwesenheitskontrollen „Alkoholfreies“ Personal Bei sich anbahnenden Schwierigkeiten rechtzeitig die Polizei verständigen Ständige Erreichbarkeit des Verantwortlichen gewährleisten 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Weitere Auflagen bzw. Anregungen Keine Trinkanimationen durchführen, z. B. Flatrate-Party, Kübelsaufen, Trinkspiele, Happy hours, etc. Attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu akzeptablen Preisen Alkoholfreie Getränke billiger als alkoholische Getränke anbieten Heimbringdienst anbieten Erfahrungen nachbesprechen 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Informationsquellen Jugendamt Polizei (09433/2404-0) Internet: www.polizei-beratung.de (Jugendschutztrainer u. a.) 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 07.04.2017 EPHK Vierl, PI Nabburg