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Studienfahrt nach Berlin EIN MÖGLICHES PROGRAMM Kurzinformation für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase 2014/2015 sowie deren Eltern.

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Präsentation zum Thema: "Studienfahrt nach Berlin EIN MÖGLICHES PROGRAMM Kurzinformation für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase 2014/2015 sowie deren Eltern."—  Präsentation transkript:

1 Studienfahrt nach Berlin EIN MÖGLICHES PROGRAMM Kurzinformation für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase 2014/2015 sowie deren Eltern

2 Studienfahrt nach Berlin Zeitraum: 1.-5. September 2014 - Die Fahrt ist Teil des Fahrtenprogramms. - Sie hat einen politisch-historischen Schwerpunkt … - … und dient der sozialen und methodischen Integration in die Oberstufe.

3 Studienfahrt nach Berlin Abfahrt Montag, 1.9.14, um 6.00 Uhr ab Convos

4 Studienfahrt nach Berlin Montag: Ankunft um ca. 13.00 Uhr in Berlin: Beziehen der Zimmer im zentral gelegenen Jugendhotel „berlincity“ (Crellestr., Schöneberg)

5 Stufenfahrt nach Berlin Montag: 14.30 Uhr- 17.00 Uhr: Stadtrund- fahrt (inkl. Stopps), Ca. 19 Uhr Abendessen im Hotel, ggf. Stadtgang

6 Studienfahrt nach Berlin DIENSTAG:Morgens: Museumsbesuche bzw. Museumserkundungen in Gruppen (MUSEUMSPROJEKT) Nachmittags:Freizeit Abends: 17.30 Uhr Essen im Hotel; 20.00 Uhr Führung im Deutschen Bundestag, evtl. Gespräch mit MDB

7 Studienfahrt nach Berlin Mittwoch bzw. Donnerstag: Tagesprojekt „Hohenschönhausen“ Ca. 11.00-18.00 Uhr Besuch in der Gedenkstätte Hohenschönhausen (Gefängnis des MFS) bzw. Wahlprojekte in kleineren Gruppen (z. B. Sachsenhausen)

8 Studienfahrt nach Berlin Mittwoch bzw. Don- nerstag parallel zu Hohenschönh. z. B. - Gedenkstätte Sachsenhausen - Unterwelten: Der Kalte Krieg in zwei Teilen Berlins - Berlin-Fotodoku/ Radtour „a. d. Mauer“ - Naturkundemuseum - Mauergeschichte(n)

9 Studienfahrt nach Berlin Freitag: Ca. 8.30 Uhr Abfahrt vom Hotel; ggf. Abschlussvisite Berlin-City oder Zwischenstopp in Potsdam; Ca.12.30 Uhr Abfahrt nach Soest; Ankunft: ca. 19.00 Uhr

10 Studienfahrt nach Berlin Leistungen:Busfahrt; 4 Übernachtungen; 4 x Frühstück; 4 x Abendessen; Stadtrundfahrt; 3 x Kleingruppen- Netzkarte ÖPNV; Kosten HHS; RRV Kosten: Ca. 250,- €; (ggf. zuzügl. Kosten für Wahlprojekte)

11 Studienfahrt nach Berlin Vereinbarungen zwischen Erziehungsberechtigten, Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern anlässlich der Stufenfahrt der Einführungsphase nach Berlin (September 2014) Die Vereinbarungen sollen helfen, die Berlinfahrt zu einer erfolgreichen und erfreulichen Unternehmung zu machen. Die Vereinbarungen sollen helfen, die Berlinfahrt zu einer erfolgreichen und erfreulichen Unternehmung zu machen.

12 Studienfahrt nach Berlin Gemeinsame Unternehmungen sollen nicht behindert, das Zusammenleben nicht gestört und das Ansehen der Gruppe nicht beschädigt werden. Getroffene Vereinbarungen (Termine, Treffpunkte, Programm etc.) sind für alle Teilnehmer verpflichtend. Gemeinsame Unternehmungen sollen nicht behindert, das Zusammenleben nicht gestört und das Ansehen der Gruppe nicht beschädigt werden. Getroffene Vereinbarungen (Termine, Treffpunkte, Programm etc.) sind für alle Teilnehmer verpflichtend. Es gilt, die Hausordnung des Jugendhotels strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt auch bei Führungen und Projekten aller Art. Es gilt, die Hausordnung des Jugendhotels strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt auch bei Führungen und Projekten aller Art. Der späteste Rückkehrzeitpunkt zur Unterkunft wird vor Ort von den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern jeweils bekannt gegeben. Er ist verbindlich und folgt den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (  i.d.R. 22 Uhr). Der späteste Rückkehrzeitpunkt zur Unterkunft wird vor Ort von den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern jeweils bekannt gegeben. Er ist verbindlich und folgt den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (  i.d.R. 22 Uhr).

13 Studienfahrt nach Berlin Die Schüler/innen können sich innerhalb eines abge- sprochenen Zeitrahmens in Gruppen zu mind. drei Per- sonen in der Stadt ohne Aufsicht bewegen. Die Schüler/innen können sich innerhalb eines abge- sprochenen Zeitrahmens in Gruppen zu mind. drei Per- sonen in der Stadt ohne Aufsicht bewegen. Die Schüler/innen müssen sich an die Vorgaben des Schulgesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes halten: Es gilt absolutes Rauch-, Alkohol-, Drogenverbot! Die Schüler/innen müssen sich an die Vorgaben des Schulgesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes halten: Es gilt absolutes Rauch-, Alkohol-, Drogenverbot! Wer die Verhaltensregeln in einer nicht mehr akzep- tablen Weise missachtet, muss die vorzeitige Heimreise auf Kosten der Eltern antreten. Er hat sich umgehend in der Schule zu melden und muss mit Ordnungsmaß- nahmen auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW rechnen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Schülerin bzw. den Schüler ggf. vor Ort abzuholen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Rückfahrt. Wer die Verhaltensregeln in einer nicht mehr akzep- tablen Weise missachtet, muss die vorzeitige Heimreise auf Kosten der Eltern antreten. Er hat sich umgehend in der Schule zu melden und muss mit Ordnungsmaß- nahmen auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW rechnen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Schülerin bzw. den Schüler ggf. vor Ort abzuholen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Rückfahrt.

14 Studienfahrt nach Berlin WIR WÜNSCHEN EINE SCHÖNE FAHRT! Kurzinformation für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase 2014/2015 sowie deren Eltern


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