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Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wissenstest 2009 Organisation der Feuerwehr und Jugendschutz.

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1 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wissenstest 2009 Organisation der Feuerwehr und Jugendschutz

2 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Teil A Organisation der Feuerwehr Wissenstest 2009

3 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz

4 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufgaben der Gemeinde Technischer Hilfsdienst

5 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche Feuerwehr AUFSTELLEN AUSRÜSTEN UNTERHALTEN Aufgaben der Gemeinde

6 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Arten der gemeindlichen Feuerwehren Freiwillige Feuerwehr Einsatzkräfte des Feuerwehr- vereines Aufnahme durch Kommandanten Feuerwehrdienst ehrenamtlich Selbständige Ortsteilfeuerwehren möglich Berufsfeuerwehr Aufstellung, wenn Freiwillige Feuerwehr nicht ausreicht Nur in Städten über 100.000 Einwohner Feuerwehrdienst hauptamtlich (Beamte)

7 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz - Brandbekämpfung - Explosionsgefahren beseitigen

8 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufgaben der Gemeinde Technischer Hilfsdienst - Hilfe bei Unglücksfällen - Hilfe bei Notständen

9 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrkommandant Steht an der Spitze der Feuerwehr Wird alle 6 Jahre von den Aktiven (ab 16 Jahre) gewählt Regelt den Dienst-, Übungs-, und Ausbildungsbetrieb Ernennt Funktionsträger der Feuerwehr

10 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Funktionsträger Übernehmen die vom Kommandanten übertragenen Aufgaben Beispiele: Gruppenführer Gerätewart Atemschutzgerätewart Jugendwart Organisation der Freiwilligen Feuerwehr

11 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Taktische Einheiten Gliedern die Feuerwehr in selbständige Trupps, Staffeln, Gruppen, und Züge Taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Eine Löschgruppe besteht aus dem Gruppenführer und 8 Feuerwehrleuten Organisation der Freiwilligen Feuerwehr

12 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Führungsstruktur im Landkreis / in der kreisfreien Stadt Kreisbrandrat Steht an der Spitze der Feuerwehren im Landkreis Wird vom Landrat vorgeschlagen und von den Kommandanten für jeweils 6 Jahre gewählt Unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren Stadtbrandrat Ist Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in einer kreisfreien Stadt Hat die gleichen Aufgaben wie ein Kreisbrandrat In Städten mit einer Berufs- feuerwehr übernimmt der Leiter der Berufsfeuerwehr diese Aufgaben

13 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Kreis-/ Stadtbrandinspektor Wird vom Kreis-/Stadtbrandrat bestellt Leitet einen vom Kreis-/Stadt- brandrat bestimmten Inspektionsbereich Unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuer- wehren Kreis-/ Stadtbrandmeister Wird vom Kreis-/Stadtbrandrat bestellt Zuweisung von Bereichen oder Fachgebieten Kreisjugendwart unterstützt als Fach- KBM/SBM den KBR/ SBR sowie die Gemeinden und Feuerwehren Führungsstruktur im Landkreis / in der kreisfreien Stadt

14 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Mitgliedschaft von 12 bis 18. Lebensjahr Zielsetzung :Pflege des Verantwortungsbewusstseins Förderung des sozialen Engagements Begegnungen, auch international Gestaltung der Freizeit Beteiligung an Sportveranstaltungen Traditionspflege Organisation :Gruppenversammlung Gruppensprecher und Stellvertreter Kassenwart

15 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Feuerwehrverein Zweck :Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Selbständige und eigenverantwortliche Organisation Mitgliedschaft durch Vereinssatzung geregelt Arten der Mitgliedschaft :- Aktive Mitglieder (z.B. Feuerwehranwärter) - Passive Mitglieder - Fördernde Mitglieder - Ehrenmitglieder Mitgliederversammlung :Antragsrecht durch jedes Mitglied (auch Feuerwehranwärter)

16 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rechte und Pflichten der Feuerwehranwärter Allgemeine Rechte (von 12 bis 18. Lebensjahr) Versicherungsschutz bei Personenschaden Ersatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung Recht auf Feuerwehrausbildung

17 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rechte und Pflichten der Feuerwehranwärter Allgemeine Pflichten (von 12 bis 18. Lebensjahr) Teilnahme an Feuerwehrausbildung Beachten von Unfallverhütungsvorschriften Befolgen von Anweisungen der Vorgesetzten Tragen und Pflegen der Schutzkleidung Entschuldigung bei Dienstverhinderung

18 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Weitere Rechte von 16 bis 18. Lebensjahr Aktives Wahlrecht Freistellung von der Arbeit während des Feuerwehr- dienstes; Schulpflicht geht vor! Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz Kostenlose Verpflegung bei mehr als 4 Stunden Dienstleistung

19 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Weitere Pflichten von 16 bis 18. Lebensjahr Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Übungen und Einsätzen Weisungen der Vorgesetzten befolgen

20 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehranwärter Altersstufe (12 bis 16. Lebensjahr) - Kunststoffschutzhelm (rot, fluoreszierend) - Übungsanzug (Jugendschutzanzug), eventuell Überjacke als Allwetterschutz - Gürtel mit Zweidornschnalle - Feuerwehrschutzhandschuhe - Sicheres Schuhwerk (knöchelhoch)

21 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehranwärter Altersstufe (16 bis 18. Lebensjahr) - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz - Übungsanzug (Jugendschutzanzug), eventuell Überjacke als Allwetterschutz - Gürtel mit Zweidornschnalle - Feuerwehrschutzhandschuhe - Feuerwehrstiefel (nach Grundausbildung)

22 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Einsatzbeschränkungen für Feuerwehranwärter Altersstufe 12 bis 16. Lebensjahr Bis Vollendung des 16. Lebensjahres nur Teilnahme an Ausbildung Keine aktive Teilnahme an Einsätzen Keine Einsatzfahrten im Feuerwehrfahrzeug Teilnahme als Zuschauer an Einsätzen erlaubt, wenn: - Aufsicht durch einen Feuerwehrkameraden - Gefahrenlage sorgfältig geprüft - Beobachtung aus einem sicheren Bereich - Schutzkleidung entsprechend Alterstufe angelegt Reine Schaulust rechtfertigt nicht die Anwesenheit am Einsatzort

23 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Einsatzbeschränkungen für Feuerwehranwärter Altersstufe 16 bis 18. Lebensjahr Ab Vollendung des 16. Lebensjahres Teilnahme an Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches, wenn: - Feuerwehr-Grundausbildung abgeschlossen - Aufsicht durch einen erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden - Vollständige persönliche Schutzausrüstung Gefahrenbereich legt grundsätzlich der Einsatzleiter fest Bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als Orientierung für den Gefahrenbereich dienen Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit Keine Tätigkeiten im Einsatz, die dem Gefahrenbereich zuzuordnen sind

24 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wissenstest 2009 Teil B Jugendschutz

25 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Begriffe – Kind und Jugendlicher Simon und Markus sind im gleichen Jahr geboren. Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund Markus feiert erst in drei Monaten seinen 14. Geburtstag. Sind Markus und Simon Kinder oder Jugendliche ?

26 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Begriffe – Kind und Jugendlicher OEs kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen O Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Markus hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen O Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen

27 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Begriffe – Kind und Jugendlicher

28 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Begriffe – Kind und Jugendlicher JuSchG - § 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes: 1.sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. 2.sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

29 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Personenberechtigt/ Erziehungsbeauftragt Die 15-jährige Jessica möchte eine Diskothek besuchen. Der volljährige Michael gibt sich gegenüber der Eingangskontrolle als Freund von Jessica aus und ermöglicht ihr so den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter?

30 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg OAls erwachsene Begleitung ist er Personen- sorgeberechtigter O Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag O Er ist keines von beiden, da er weder Eltern- teil ist, noch in deren Auftrag oder deren Sinn handelt Personenberechtigt/ Erziehungsbeauftragt

31 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Personenberechtigt/ Erziehungsbeauftragt

32 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg JuSchG - § 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes : (…) 3.ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. 4.ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Personenberechtigt/ Erziehungsbeauftragt

33 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufenthalt in Gaststätten Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim für seine Mitglieder nach der ge- wonnenen Meisterschaft eine Rockparty. Auch der 14-jährige Torwart Mike will mitfeiern. Was ist richtig?

34 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufenthalt in Gaststätten OEs ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen O Mike muss zu Hause bleiben O Rockparties sind für jede Altersguppe in Ordnung

35 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufenthalt in Gaststätten

36 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufenthalt in Gaststätten JuSchG - § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gast- stätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

37 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Aufenthalt in Gaststätten JuSchG - § 4 Gaststätten (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nacht- club geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungs- betrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

38 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Tanzveranstaltungen Die 15-jährigen Freundinnen Charlotte und Tina planen einen Diskobesuch zu zweit. Sie möchten erst um 0.45 Uhr von Tinas Onkel abgeholt werden. Was ist richtig ?

39 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Tanzveranstaltungen OBis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung O Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen O Der Diskobesuch ist für die beiden nicht erlaubt

40 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Tanzveranstaltungen

41 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Tanzveranstaltungen JuSchG - § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanz- veranstaltungen ohne Begleitung einer personensorge- berechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

42 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Tanzveranstaltungen JuSchG - § 5 Tanzveranstaltungen (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanz- veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3)Die zuständige Behörde kann Ausnahmen ge- nehmigen.

43 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol Die zwei 16-jährigen Mädchen Lisa und Anne kaufen an der Tankstelle ein buntes, süßes Getränk mit Caipi-Geschmack. Was ist richtig?

44 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol OWenn es sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk auf Perlweinbasis handelt, dürfen es die beiden kaufen und konsumieren O Der Tankwart darf keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen O Enthält das Getränk Branntwein (Schnaps), darf es nicht an unter 18-jährige verkauft werden

45 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol

46 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol JuSchG - § 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlich- keit dürfen : 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebens- mittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

47 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol JuSchG - § 9 Alkoholische Getränke (2) Absatz 1 Nr.2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden.

48 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol JuSchG - § 9 Alkoholische Getränke Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Auf- sicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr.1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

49 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Alkohol JuSchG - § 9 Alkoholische Getränke (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken oder Phantasienamen oder, soweit nicht vor- handen, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

50 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol macht „kaputt“ - Erinnerungsvermögen nimmt ab - Rotes Gesicht: Blutgefäße weiten sich - Geschmackssinn geht zurück - Schmerzempfindlichkeit nimmt ab - Verminderte Wahrnehmung - Verminderte Sehleistung - Gleichgewichtsstörungen - Sprachstörungen

51 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol macht „dick“ Ein Gramm Alkohol enthält 7 Kilokalorien (kcal), dies ist beinahe so viel wie in einem Gramm Fett (9 kcal) und mehr als in einem Gramm Zucker (4 kcal). Wenn der Körper mehr Kalorien aufnimmt, als er ver- braucht, wird dieser Überschuss als Fett im Körper eingelagert. Noch schlimmer: Alkohol sorgt dafür, dass das körper- eigene Fett langsamer abgebaut wird!

52 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol macht „dick“ Zum Vergleich : Tee(0,2l) 0 kcal Mineralwasser(0,2l) 0 kcal Apfelschorle(0,2l)ca. 49 kcal Doppelter Schnaps(4cl, 35 Vol.-%)ca. 80 kcal Wein(0,25l, 11 Vol.-%)ca. 200 kcal Alkopops- Mixgetränk(0,275l, 5 Vol.-%)ca. 200 kcal Bier(0,5l, 5 Vol.-%)ca. 240 kcal

53 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol macht „unsportlich“ - Energieverlust : Herz- und Blutgefäße weiten sich - Muskeln werden unterversorgt - Sehkraft nimmt ab - Keine Kontrolle über den Körper (Motorik, Gleichgewicht, Augen-Hand-Koordination) - Mineralmangel durch zusätzlichen Feuchtigkeitsverlust

54 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol macht „dumm“ Mit ca. 3 Gläsern Alkohol am Tag (oder eben mal einem Dauerbesäufnis am Wochenende) kann das Gehirn auf Dauer Schaden nehmen. 4 bis 5 Jahre ständiger Alkoholkonsum reichen aus, um das Gedächtnis zu verschlechtern!. Das menschliche Gehirn kann um etwa 15% schrumpfen. Als „Korsakow“ wird eine Schädigung des Gehirns bezeichnet, durch die man die Dinge nicht mehr so schnell kapiert und die Merkfähigkeit beeinträchtigt ist.

55 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Alkoholkonsums Alkohol verursacht Blackouts Zu viel Alkohol kann leicht zu einem Black-Out, auch Film- riss genannt, führen. Bei dieser zeitweiligen Gehirnstörung weiß man am nächsten Tag nicht mehr genau, was man am Vortag gemacht hat. Man tut vielleicht Dinge, die einem später leid tun und die man bereut!. Wer öfter einen derartigen Filmriss hat, trinkt deutlich zu viel Alkohol. Ein bleibender Gehirnschaden kann die Folge sein!

56 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wurden die Regelungen über das Rauchen in den letzten Jahren immer weiter verschärft!

57 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen Der 16-jährige Martin will sich nach der Schule mit seinen Freunden am Markt- platz treffen. Vorher geht er in einen Supermarkt, um sich eine Schachtel Zigaretten zu kaufen. Was ist richtig?

58 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen OMartin darf überall rauchen, da er bereits 16 Jahre alt ist O Kindern und Jugendlichen darf das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden O Die Supermarktverkäuferin begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ihm Zigaretten verkauft

59 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen

60 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen JuSchG - §10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlich- keit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

61 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen JuSchG - §10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat : 1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

62 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Rauchen Zu beachten sind die Änderungen der jüngsten Zeit: -§10 wurde zum 01.09.2007 geändert. -Bis Ende 2008 war die Entnahme von Zigaretten an Automaten für Jugendliche ab 16 Jahren noch möglich - Seit 01.01.2009 gilt das Abgabeverbot an Automaten für alle Kinder und Jugendliche

63 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Tabakkonsums Rauchen macht sehr schnell abhängig Mundgeruch Schlechte Kondition / Atemnot Geldprobleme Stinkende Kleidung Husten gelbe Zähne Haut altert

64 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Tabakkonsums Bei Mädchen: - Rauchen und die Einnahme der Pille erhöht die Thrombose-Gefahr Bei Jungen: - Erhöhtes Risiko von Erektionsstörungen

65 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Folgen des Tabakkonsums Langfristige gesundheitliche Folgen: Erhöhtes Risiko für... - Krebs - Asthma - Herzinfarkt - Schlaganfall

66 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wer wird bestraft? Bei Diskussionen über das Jugend- schutzgesetz haben Jugendliche oft die Befürchtung, bei Übertretungen Bestraft zu werden!

67 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wer wird bestraft? Auf einer Klassenparty bringt der 16- jährige Steffen eine Palette Alkopops mit, die er an seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer macht sich hier schuldig?

68 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wer wird bestraft? ODer Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist verantwortlich O Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt O Der Partyveranstalter hat seine Aufsichts- pflicht verletzt

69 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wer wird bestraft?

70 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Wer wird bestraft? JuSchG - §28 Bußgeldvorschriften (2) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig (…) (...) (4)Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren (…)

71 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Hinweise für Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr Für Kinder und Jugendliche gelten im Jugendschutz- gesetz je nach Altersstufe teilweise unterschiedliche Vorschriften. Für die Jugendfeuerwehr, mit Feuerwehranwärtern im Altersspektrum von 12 bis 18 Jahren ist dies oft schwierig umsetzbar! Der Jugendwart sollte deshalb klare Regeln für alle und damit ein möglichst einheitliches Vorgehen beim Jugendschutz schaffen!

72 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Hinweise für Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr Beispiele: - Kein Bier während des Dienstbetriebes, auch nicht für Jugendliche über 16 Jahre - Generelles Alkoholverbot bei Fahrten und Lagern - Rauchen untersagen Die älteren Jugendlichen über 16 Jahren sollten motiviert werden, als Vorbild für die jüngeren zu dienen!

73 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Hinweise für Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr Auch der Jugendwart sollte hier mit gutem Beispiel vor- angehen. Zum einen erfüllt er eine besondere Vorbildfunktion, zum anderen muss eine erziehungsbeauftragte Person (Jugendwart, Kommandant) ihrer Aufsichtspflicht auch tatsächlich nachkommen können. Ein betrunkener Jugendwart kann dies sicherlich nicht.

74 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Hinweise für Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr Eine Gruppe der Jugendfeuerwehr tut allgemein gut daran, sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Außenstehende Bürger sollen die Feuerwehr als verlässlichen Partner in der Not achten können.

75 Jugendfeuerwehr Landkreis Amberg-Sulzbach Wissenstest 2009 Quelle: SFS-Würzburg Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Unter 16 Jahre Ab 16 Jahre, unter 18 Jahre TabakKein Verkauf Kein Konsum Kein Verkauf Kein Konsum Bier, Wein, etc.Kein Verkauf Kein Konsum Verkauf und Konsum erlaubt Spirituosen, Alkopops Kein Verkauf Kein Konsum Kein Verkauf Kein Konsum Aufenthalt in Diskotheken Nur in Begleitung Erziehungsbeauftragter Bis 24 Uhr Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (z.B. Jugendfeuer- wehr) Bis 14 Jahre: bis 22 Uhr 14 bis 16 Jahre: bis 24 Uhr Bis 24 Uhr Aufenthalt in GaststättenNur in Begleitung Erziehungs- beauftragter Bis 24 Uhr


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