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JUGENDSCHUTZKALENDER

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Präsentation zum Thema: "JUGENDSCHUTZKALENDER"—  Präsentation transkript:

1 JUGENDSCHUTZKALENDER
Was möchtest Du wissen? Wirtschaft Bier Rauchen Nightclub Disco Kino Bildschirm- Spielgeräte Spielhalle/ Glücksspiel Schnaps

2 16 bis 18 Jahre ohne Erziehungsbeauftragten
§ 5 (1) JuSchG Disco Unter 16 ohne Erziehungsbeauftragten Unter 16 Jahren bei einer Veranstaltung von einem anerkannten Jugend-hilfeträger oder künstlerischer Betätigung oder der Brauchtumspflege Unter 14 Jahren bis Uhr Unter 16 Jahren bis Uhr Unter 16 Jahren mit Erziehungsbeauftragten 16 bis 18 Jahre ohne Erziehungsbeauftragten bis Uhr

3 § 9 (1;2) JuSchG Bier und Wein Unter 16 ohne Personensorgeberechtigten
14 bis 16 Jahre mit Personensorgeberechtigten 16 bis 18 Jahre mit oder ohne Erziehungsbeauftragten

4 § 4 (1;2) JuSchG Wirtschaft Unter 16 ohne Erziehungsbeauftragten
Ausnahmen sind, wenn: - du an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers teilnimmst - du dich auf Reisen befindest - du eine Mahlzeit oder/und ein nichtalkoholisches Getränk von Uhr bis Uhr einnimmst Unter 16 ohne Erziehungsbeauftragten unter 16 Jahre mit Erziehungsbeauftragten ab 16 Jahre ohne Erziehungsbeauftragten bis Uhr

5 § 10 JuSchG Rauchen Unter 18 mit oder ohne Erziehungsbeauftragten
ab 18 Jahre mit oder ohne Erziehungsbeauftragten

6 Bildschirm-Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
§ 13 (1) JuSchG Bildschirm-Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit unter 18 Jahre mit Erziehungsbeauftragten Ansonsten musst du die Alterskennzeichnungen der Geräteprogramme beachten !!!

7 Hier musst Du vor allem die Alterskennzeichnungen der Filme beachten !!!
§ 11 (1;2;3) JuSchG KINO ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auch für Filme mit der Alterskennzeichnung ab 12 Jahren Unter 6 Jahren bis 14 Jahre Vorstellungsende bis Uhr ohne Erziehungsbeauftragten 14 bis 16 Jahre Vorstellungsende bis Uhr ohne Erziehungsbeauftragten 16 bis 18 Jahre Vorstellungsende bis Uhr ohne Erziehungsbeauftragten

8 § 9 (1) JuSchG Schnaps Unter 16 mit oder ohne Erziehungsbeauftragten
16 bis 18 Jahre mit oder ohne Erziehungsbeauftragten

9 Unter 18 Jahren mit oder ohne Erziehungsbeauftragten
§ 4 (3) JuSchG Nightclub Unter 18 Jahren mit oder ohne Erziehungsbeauftragten

10 § 6 (1+2) JuSchG Spielhalle/ Glücksspiel
Unter 16 mit oder ohne Erziehungsbeauftragten Ausnahmen sind, wenn: die Spiele auf volksfestähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden und der Gewinn aus geringwertigen Waren besteht 16 bis 18 Jahre mit oder ohne Erziehungsbeauftragten


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