wer schreibt, der bleibt

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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck.
 Präsentation transkript:

wer schreibt, der bleibt Buchführung wer schreibt, der bleibt New Come 2006

erstellt von Uschi Heger Name Uschi Heger Tätigkeit Büroservice Computerschule 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Wer schreibt, der bleibt hiermit ist das gesamte kaufmännische Rechnungswesen gemeint 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Was gehört dazu? Buchhaltung welche Einnahmen/Ausgaben haben wir Kostenrechnung welche Abteilung macht Gewinn / Verlust? Statistiken Kundenumsätze der letzen drei Jahre Planung wie entwickelt sich das Firmenergebnis 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Buchführung ein alter Hut? Die erste systematische Aufzeichnung lieferte der Dominikanermönch Luca Pacioli im Jahr 1494 (doppelte Buchführung) Darstellung komplett und in der heutigen Form noch gültig zwei Jahre vorher wurde Amerika entdeckt 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Buchführung heute Die Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben Die Buchführung ist ein Hilfsmittel für den Überblick der Geldmittel einer Firma Finanzlücken werden rechtzeitig erkannt woher kommt kurzfristig Geld wann sind die nächsten Zahlungen fällig 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Wer muss eine Buchhaltung führen?

erstellt von Uschi Heger Buchführungspflicht Der gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegen (Doppelter Buchführung mit Jahresabschluss) alle Kaufleute Nichtkaufleute mit Umsätzen von mehr als 350.000 € (500.000 € ab Ende 2006) Gewerbebetriebe mit einem Gewinn von mehr als 30.000 € 12-2006 erstellt von Uschi Heger

keine Buchführungspflicht alle anderen Nichtkaufleute alle anderen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Freiberufler 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger trotzdem beachten Unternehmer, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, sollten dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Für sie gilt: Auch wenn sie nicht buchführungspflichtig sind, müssen sie die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzeichnen. 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Warum brauche ich eine Buchführung?

erstellt von Uschi Heger der Blick nach innen Die Buchführung informiert über: Forderungen und Verbindlichkeiten in bestimmten Zeiträumen Umsatzerlöse in beliebigen Zeiträumen Deckungsgrad der Ausgaben durch die Einnahmen Umsatzsituation bei Kunden und Lieferanten 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger der Blick nach außen Die Buchführung erfüllt die Dokumentations- und Berichtspflicht gegenüber: Finanzamt Besteuerungsgrundlage Kontrolle (Betriebsprüfung) Banken Kreditwürdigkeit (Rating) 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Gesetzesgrundlagen GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung § 238 Abs. 1 - 2 des HGB § 239 Abs. 1- 4 des HGB 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Gesetzesgrundlagen § 238 Abs. 1-2 des HGB Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Gesetzesgrundlagen § 238 Abs. 1-2 des HGB Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmenden Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Datenträger) zurückzubehalten. 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Gesetzesgrundlagen § 239 Abs. 1-4 des HGB Muss sich der Kaufmann bei der Führung von Handelsbüchern und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen einer „lebenden Sprache“ bedienen. Werden Abkürzungen, Ziffern oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. Die Eintragungen in Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Gesetzesgrundlagen § 239 Abs. 1-4 des HGB Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Wert nicht mehr erkennbar ist 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Konsequenzen

Keine Buchung ohne Beleg Es darf nur gebucht werden was durch Rechnung, Quittung oder Eigenbeleg belegt werden kann Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig und sachlich geordnet festge-halten werden Belege müssen nummeriert sein 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Keine Buchung ohne Beleg Belege und Buchungen sollen nicht durch radieren, überschreiben oder löschen verändert werden Korrekturen sollten durch Storno-buchungen erfolgen zeitnahe Buchungen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Keine Buchung ohne Beleg Kassenbuch sollte täglich geführt oder nach Buchung der Kasse im Lexware-Buchhalter als Kassenbuch gedruckt werden Belege lückenlos buchen Rechnungsbeträge dürfen nicht auf- oder abgerundet werden 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Was muss nummeriert sein? Ausgangsrechnungen Gutschriften Kassenbelege Bankbelege Eingangsrechnungen Lieferantenrechnungsnummer 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Buchungsbelege Kleine Belege sollten auf ein Blatt Papier geheftet werden, damit Bemerkungen und Kontierung darauf Platz haben Sollte ein Betrag geändert werden müssen, so sollte dies ebenfalls auf dem Blatt notiert und dokumentiert sein 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Buchungsbelege Sollte ein Beleg verloren gegangen sein, so könnten Sie im Notfall einen Eigenbeleg erstellen sollte aber nicht häufig vorkommen Belege sollten kontiert werden, damit auch noch nach Jahren die Buchung nachvollzogen werden kann 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Zusammenfassung Buchführung ist eine übersichtliche, lückenlose, zeitlich geordnete, nachprüfbare, schriftliche, Erfassung aller Geschäftsvorgänge 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfristen liegen zwischen 6 und 10 Jahren aktuelle Liste über Steuerberater oder aktuelle Liste aus dem Internet (IHK) 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Bei Einsatz von PC-Software Wichtig auch hier müssen die üblichen Unterlagen in einer geordneten Ablage vorhanden sein. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen und Datenträger während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verfügbar und jederzeit lesbar gemacht werden können. 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Buchführung und Konten am Beispiel Kontenplan SKR 03

erstellt von Uschi Heger Kontenklassen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Kontenplan 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Einfache und doppelte Buchführung mit Lexware Buchhalter Faktura und Auftrag

Vorteile EDV-Buchführung Einfache und schnelle Buchung Zeiteinsparung, da Routinearbeiten von der EDV übernommen werden Hilfestellungen und Plausibilitätskontrollen Gesetzliche Änderungen werden vom Softwarelieferanten termingerecht vor-genommen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Vorteile bei Lexware Echtheitszertifikat mit Seriennummer Bestätigt Ihnen die Sicherheit des Originals GKV-Zertifikat Prüfung durch die Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung Garantiert Ihnen, dass die Software alle Qualitäts-, Zuverlässigkeits- und Sicherheitsstandards erfüllt 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Vorteile Lexware DPdU – Betriebsprüfermodus Sicher und bequem in die Betriebsprüfung GoB – Testat Die Software entspricht den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ und erfüllt Sicherheitsstandards 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Lexware Buchhalter 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Einnahmeüberschussrechnung Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ab 2005 amtlicher Vordruck Ist - Versteuerung die Umsatzsteuer ist fällig bei Zahlungseingang fällig bei Zahlungsausgang 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Einnahmenüberschussrechnung nur Sachkontenbuchungen erforderlich Vorteil: schnelle und einfache Buchung Nachteil: keine Aussage über Forderungen Verbindlichkeiten 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Einnahmenüberschussrechnung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Formularservice EÜ Formulare Anleitung Excel Tabelle für Schuldzinsen Anlagegüter www.bundesfinanzministerium.de 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Doppelte Buchführung vorgeschrieben für alle buchführungspflichtigen Unternehmen Sachkonten Personenkonten 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Doppelte Buchführung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Doppelte Buchführung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Doppelte Buchführung Splittbuchung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Mahnungen Automatischer Mahnlauf Mahnvorschlag mit variablen Texten mit Mahnstufen 1, 2, 3 und Inkassostufe mit Mahngebühren und Zinsen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Umsatzsteuererklärung ELSTER steht für ELektronische STeuerERklärung Automatische Übernahme aus der Fibu mit Druck des Übertragungsprotokolls 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Aktuelle Berichte Buchungsjournal Summen- und Saldenliste Sachkonten Personenkonten OP - Personenkonten 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Auswertungen Bilanz Einnahme – Überschuss amtliches Formular EÜR BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung erweiterte BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Kontennachweis 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Berichte + Auswertungen Anwahl Monat Quartal Wirtschaftsjahr einige nach „von – bis Datum“ einige nach Periode 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Übertrag an/von DATEV Buchungsdaten von – bis Personendaten 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Export - Import Buchungsdaten Personendaten über ASCII – Schnittstelle ausgeben oder einlesen EXCEL 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Buchen in Buchungsjahren 2006 ist noch nicht abgeschlossen 2007 kann bereits gebucht werden 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Lexware Faktura + Auftrag 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Doppelte Buchführung - 10 % Rabatt = 7354,00 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Einnahme Überschuss 12-2006 erstellt von Uschi Heger

EÜ einzelne Konten Rechnung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

EÜ einzelne Konten Zahlung 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger EÜ Buchungsjournal 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Datensicherung Soll vor Verlust von Daten schützen Feuer + Wasser Diebstahl + Vandalismus Festplatten-Crash Die Sicherung sollte auf einem externen Datenträger erfolgen und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden 12-2006 erstellt von Uschi Heger

wer schreibt, der bleibt Buchführung wer schreibt, der bleibt New Come 2006

erstellt von Uschi Heger Fazit schriftliche Auftragsbestätigung was man schwarz auf weiß besitzt kann man beruhigt nach Hause tragen aktuelle Rechnungsschreibung Zahlungsziel wird sonst länger zeitnahe Buchhaltung wenige Belege bereiten weniger Stress und man hat die Vorgänge noch im Kopf 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Werkzeuge Faktura + Auftrag Warengruppen und Artikel einmal anlegen Kunden einmal anlegen vom Angebot bis zur Gutschrift einmal erfassen Buchhaltung Übernahme der Ausgangsrechnungen Buchungshilfe durch Buchungsmasken immer aktuelle Auswertungen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

erstellt von Uschi Heger Nach dem Motto ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen 12-2006 erstellt von Uschi Heger

Büroservice + Computerschule Viel Erfolg wünscht Ihnen das Team von Lexware und besonders Uschi Heger Büroservice + Computerschule Ringstrasse 16 71543 Wüstenrot Info@heger-lexservice.net 12-2006 erstellt von Uschi Heger