Überstundenverrechnung
Begriff Überstunden Mehr als 40 Stunden / Woche oder mehr als tägliche Normalarbeitszeit Entlohnung Überstundengrundlohn Überstundenzuschlag Berechnung des Überstundengrundlohnes: Stundenlohn: -> Stundenlohn Monatslohn: -> 1/173 bis 1/143 des Monatslohnes (-gehaltes) Berechnung des Überstundenzuschlages: i.A.: An Werktagen untertags -> 50 % An Werktagen in der Nacht (20:00 – 6:00) -> 100 % An Sonn- und Feiertagen -> 100 %
Abgeltung von Überstunden Auszahlung erfolgt häufig verspätet mit dem Gehalt des nächsten Monats Überstunden können nach dem tatsächlichen Anfall (Einzelvergütung) pauschal (mit mtl. gleich bleibenden Betrag) als im Grundbezug enthalten (All-inclusive-Vereinbarungen) und In Form von Freizeit (Zeitausgleich) abgegolten werden.
Abgabenrechtliche Behandlung des Überstundenentgelts Grundlohn und Zuschlag: SV-Pflicht! Der für die Überstunde bezahlte Grundlohn: lohnsteuerpflichtig Bei Überstundenzuschlägen: 50% Zuschläge: die ersten 10 Üst-Zuschläge im Monat (max. € 86,-/Monat) sind steuerfrei 100% Zuschläge: bis € 360,00 steuerfrei
ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) Darstellung der Abgabenpflicht Beispiel: 12 Überstunden (50 % ÜZ) ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) 12 Überstunden Ü-ZUSCHLAG (ÜZ) GRUNDLOHN LSt-Frei LSt-Pflicht LSt-Pflicht
Übungsbeispiele Überstunden