Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung

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Reform der Eingliederungshilfe II Finanzielle Beteiligung des Bundes In Höhe von 1 Mrd. € ab 2015; in Höhe von 5 Mrd. € ab 2018 Verschiedene Wege werden diskutiert, diese haben dann auch unterschiedliche Auswirkungen hinsichtlich der Frage, wer konkret entlastet wird

Reform der Eingliederungshilfe III Zeitplan Derzeit: Interne Fachgespräche Herbst 2014 bis Frühjahr 2015: Öffentlichkeitsbeteiligung Anschließend: Erarbeitung eines Referentenentwurfes Ende 2015/Anfang 2016: Kabinettsvorlage Mitte 2016: „fertiges“ Gesetz

Reform des SGB IX Teil 1 des SGB IX soll reformiert werden Dieser enthält vor allem die Regelungen über die Zusammenarbeit der Reha-Träger Die aktuellen Regelungen werden derzeit evaluiert Ziel ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Reha-Träger Zeitplan: Gemeinsam mit der Reform der Eingliederungshilfe

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes Gesetz wird derzeit evaluiert Übereinstimmung mit der UN-BRK geprüft Anwendung des Gesetzes in der Praxis Empfehlungen aus der Evaluation Rechtsänderungen Schulungsmaßnahmen für die Anwender; Unterstützung für die Verbände

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit