Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)

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Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)

Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB: Definition) I. Kaufvertrag = Verpflichtung II. Erfüllung = Verfügung, z. B. gem. §§ 929, 158 BGB : + Übergabe + Einigung über den Eigentumsübergang, bedingt durch Kaufpreiszahlung + Berechtigung des Verkäufers Begrenzung der Vertragsfreiheit § 449 Abs. 2 i. V. m. § 985 BGB (Herausgabe erst nach Rücktritt vom Kauf) § 449 Abs. 3 BGB (Verbot des Konzern-Eigentumsvorbehalts) § 498 BGB (Verbraucherdarlehn) Rücktritt ist erst möglich bei = Verzug mit zwei Raten, = mit mindestens 10 bzw. 5 % des Nettobetrags und = nach erfolgloser Fristsetzung.

Schuldrechtliche AGL: §§ 323, 449 BGB Eigentumsvorbehalt als Kreditsicherheit Schuldrechtliche AGL: §§ 323, 449 BGB Sachenrechtliche AGL: §§ 985, 449 Abs. 2 BGB Recht des Verkäufers bei Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen: § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) In ein Grundstück: § 37 Nr. 5 ZVG (Anmeldung / Verhinderung der Versteigerung des Inventarstücks) Recht des Verkäufers bei Insolvenz des Käufers § 47 InsO, § 985 BGB (Aussonderungsrecht)

Autokauf Händler V verkauft dem Privatmann K ein 10 Jahre altes Auto für 5.000 €. Da K nicht bar bezahlen kann, V aber auch keinen anderen Käufer findet, vereinbaren sie eine Anzahlung von 2.000 € und die Zahlung von 3 monatlichen Raten zu 1.000 € am 1. jeden folgenden Monats + Vereinbarung des EV. K erhält das Auto + den Kfz-Brief. Als K die erste Rate einen Monat später nicht zahlt, verlangt V das Auto zurück. Er will es bei sich haben, solange K nicht zahlen kann. Mit Recht? AGL: § 985 BGB Eigentum des V; Besitz des K; c) Rücktritt des V vom KV (§ 323)? Nein und auch erst möglich, wenn K mit zwei Raten im Verzug ist + Fristsetzung (§ 449 II, 498). d) Kein Herausgabeanspruch Die Rücktrittserklärung ist also weitere Voraussetzung des Anspruchs gem. § 985, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist!

Variante: K hat das Auto dem ahnungslosen X für 4.000 € bar weiter verkauft und ihm Auto und Kfz-Brief übergeben. Kann V das Auto von X heraus verlangen? V  X: AGL: § 985 BGB Eigentum des V? Geschichte des Eigentums: aa) Zunächst war V Eigentümer (Vermutung des § 1006). bb) Mit der Übergabe an K ist das Eigentum nicht übergegangen, da nur bedingte Übereignung. cc) K konnte also nicht als Berechtigter an X übereignen. dd) Aber X könnte das Eigentum gutgläubig von K erworben haben: §§ 929, 932: aaa) Einigung K – X. bbb) Übergabe ccc) Keine Berechtigung des K ddd) Aber Gutgläubigkeit des X bei Übergabe (§ 932 I): bösgläubig ist, wer weiß oder grobfahrlässig nicht weiß, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. - X wusste nichts. - Grobfahrlässige Unkenntnis beim Autokauf, wenn der Käufer nicht den Kfz-Brief erhält. X hat den Kfz-Brief von K bekommen. Also Gutgläubigkeit des X. ee) V ist nicht mehr Eigentümer. b) Kein Herausgabeanspruch gegen X.

Ratenzahlungskauf mit einfachem Eigentumsvorbehalt (zwischen Unternehmen) Vertrag zwischen X GmbH (Anschrift) und Y KG (Anschrift) (1) Die X GmbH verkauft an die Y KG eine gebrauchte Maschine, Typ B3, Serien-Nr 12345678 zum Kaufpreis von EUR 20.000. (2) Auf den Kaufpreis leistet die Y KG bei Unterzeichnung dieses Vertrages eine Anzahlung von EUR 4.000. Den Restbetrag von EUR 16.000 zahlt die Y KG in 8 gleichen monatlichen Raten von EUR 2.000 (Fn. 2). Die Raten sind jeweils am 1. eines Kalendermonats zu zahlen, erstmals am 1.1.08. (3) Zahlt die Y KG eine Rate nicht rechtzeitig, so kann die X GmbH durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Maschine verlangen. In diesem Fall hat die Y KG für jeden vollen Kalendermonat ab Vertragsunterzeichnung eine Nutzungsentschädigung von EUR 1.000 an die X GmbH zu zahlen. (4) Die Maschine wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche . (5) Die Maschine befindet sich bereits im Besitz der Y KG. Die X GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Maschine vor. Mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate geht das Eigentum an der Maschine auf die Y KG über. (Fn. 4) ................ (Ort, Datum) .................... (X GmbH) ................. (Y KG)