Überblick Wesentliche Ziele des LHG

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 Präsentation transkript:

Landeshochschulgesetz Überblick über das LHG, Neues zu den Gremien Dr. Nicole Sommerschuh Werner Klenk Dezernat 1

Überblick Wesentliche Ziele des LHG Zusammenfassung der vier Hochschulgesetze und des Berufsakademiegesetzes Stärkung der Leitungsebenen Vorstand, Aufsichtsrat, Fakultätsvorstand Übertragung der Zuständigkeit für Berufung, Professorenbesoldung und disziplinarrechtliche Befugnisse Personalstruktur des HRG (Juniorprofessur) BA-/MA-Abschlüsse als Regelabschlüsse Deregulierung durch Verzicht auf Zustimmungs- /Anzeigevorbehalte des MWK Dezernat 1

Leitungs- und Gremienstruktur MWK (Rechtsaufsicht / Reduzierung der Fachaufsicht) Hochschule Aufsichtsrat 7, 9 oder 11 mehrheitl. oder nur externe Mitglieder Vorstand Hauptamtlich (6-8 Jahre) 2, optional 3 Mitglieder Nebenamtlich (3-4 Jahre) bis zu 3 Personen Senat Vorstand, Dekane, Gleichstellungs-beauftragte, max. 20 Wahlmitglieder Dezernat 1

Dekan, Prodekan(e), Studiendekan Fakultätsebene Fakultätsvorstand Dekan, Prodekan(e), Studiendekan Fakultätsrat Fakultätsvorstand, max. 5 Leiter wiss. Einrichtungen, max. 16 Wahlmitglieder beratend: alle Professoren Teilnehmer oder Großer Fakultätsrat Alle Professoren, mind. 6 Studierende, Vertreter des wiss. Dienstes und der sonstigen Mitarbeiter Studienkommission Dezernat 1

Vorschlagsrecht des Vorstandsvorsitzenden Wahl des Vorstands Hauptamtl. Mitglieder Nebenamtl. Mitglieder Aufsichtsrat Ausschreibung, Bewerberauswahl Vorschlagsrecht des Vorstandsvorsitzenden bei anderen Vorstandsmitgliedern Vorschlagsrecht des Vorstandsvorsitzenden Wahlvorschlag Einvernehmen des MWK Wahlvorschlag Wahl durch AR Wahl durch Senat Bestätigung durch Senat Bestätigung durch AR Ernennung durch MP Dezernat 1

Wahl des Aufsichtsrats LHG Wahl des Aufsichtsrats Senat Aufsichtsrat MWK Beschickung und im Konfliktfall Vorschlagsrecht 4/3/4 Findungsausschuss 2 Vertreter des Senats 2 Vertreter des Aufsichtsrats 1 Vertreter des Landes (2 Stimmen) Beschluss einer Liste mit 2/3-Mehrheit Bestätigung durch Senat Zustimmung MWK Ernennung durch Ministerpräsident Dezernat 1

Einzelfragen Amtszeiten Senat: 4 Jahre LHG Einzelfragen Amtszeiten Senat: 4 Jahre Fakultätsvorstand + Fakultätsrat: 4 Jahre, bis zu 6 Jahre in GO erweiterbar Studierende: je nach GO-Festlegung Gleichstellungsbeauftragte: 2-4 Jahre (GO) Kein fester Beginn bei Vorstand und Fakultätsvorstand Dezernat 1

LHG Einzelfragen Vertretung der Mitgliedergruppen in den Gremien i.d. GO zu regeln ASTA / Fachschaften Stud. Senatsmitglieder = Amtsmitglieder des ASTA Stud. Fakultätsratsmitglieder = Amtsmitglieder Fachschaft Weitere Mitglieder (Anzahl i.d. GO festzulegen) durch direkte Wahl i. R. d. Senatswahl Dezernat 1

Links und Infos LHG und weitere Texte Rückfragen http://www.mwk.bwl.de Druckfassung: ZUV, Abt. 1.2 (Tel.: 2617) Rückfragen Fakultätsrat, Wahlen: Herr Klenk, Tel. 2619, email: klenk@zuv.uni-heidelberg.de im Übrigen: Frau Dr. Sommerschuh, Tel. 2111, email: sommerschuh@zuv.uni- heidelberg.de Dezernat 1