Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem -

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schulreform in Hamburg
Advertisements

Dienstbesprechung Staatliches Schulamt Tübingen 27.April 2010
Neun Jahre gemeinsame Schule für alle - auf jedeN kommt es an
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Konzeptionelle Eckpunkte
Die beste Bildung für alle!
VN-Behindertenrechtskonvention Ministerratsbeschluss Mai 2010
Stand: Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrates „Schulische.
mit erhöhtem Förderbedarf
Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?
Wenn mein Kind besondere Unterstützung braucht
Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 1 Bildung und Ausbildung,
Integrative Lerngruppe
Wohin soll die Reise gehen? Zum aktuellen Stand und den Entwicklungen des Schulbesuchs von Schülern und Schülerinnen mit ASS.
Profilbildung inklusive Schule –
Forum Gemeinschaftsschule – Zukunft gestalten
Isarnho Jarnwith in Kooperation mit der AWO Gettorf
Unterstützung und Beratung professioneller Lerngemeinschaften – Fortbildungskurs zur Kompetenzerweiterung von Fortbildnerinnen und Fortbildnern für unterrichtsbezogene.
Wir begrüßen Sie zum Vorbereitungsdienst am Seminar Freiburg
Hausaufgaben: ein auslaufmodell im zeitalter der ganztagsschule ?
Lernpotenziale von Kindern und Jugendlichen entdecken und entfalten Projektpartner das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
GANZTAGS GRUNDSCHULE DREIENKAMP
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
Ganztagsangebote in Hamburg
Gemeinschaftsschule im Bildungszentrum West
Gemeinsames Lernen - Lernen in Vielfalt
Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg
eine Stadt macht sich auf den Weg
„Inklusion in der Bildung“
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Sonderpädagogische Förderung in der Schule
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
Stand der Inklusion im Landkreis Gifhorn
Die Förderorte Schwerpunktschule - Förderschule
Uneingeschränkte Teilhabe an Bildung Inklusive Schule (§ 4 NSchG)
Der Inklusionsanspruch der
Grundschule Klint Fördern und Fordern.
ERZIEHUNGSDIREKTOREN-KONFERENZ DER OSTSCHWEIZER KANTONE ERZIEHUNG UND BILDUNG in Kindergarten und Unterstufe im Rahmen der EDK-OST / Projekt 4bis8 EDK-OST.
Was ist eine Sprachheilschule ?
Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ?
Informationsabend Ganztagesschule Grundschule Innenstadt
UN Behindertenrechtkonvention
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein
Kooperative Diagnostik und Förderplanung beim Übergang von der
Schulische „Inklusion“ im Landkreis Limburg-Weilburg
Gemeinsamer Unterricht an der Sudbrackschule
FÖRDERKONZEPT Therapeutische Angebote Lernförderung Sprachförderung
Offene Ganztagsschule an der Schule am Ipf
Eine Stadtteilschule auf dem Weg zur Inklusion
zum Beratungstag Inklusion für die oberfränkischen Realschulen
Antrag: Gemeinschaftsschule PÄDAGOGISCHES KONZEPT Gemeinschaftsschule als GANZTAGSSCHULE PROFIL LERNEN an der Gemeinschaftsschule.
DIE ZUKÜNFTIGE SCHULPOLITIK IN NIEDERSACHSEN Estorf, 05. Mai 2015.
Inklusiver Unterricht Planungshilfen aus dem ISB
Grundschule Mathematik
Hamburger Bildungsoffensive
Rahmenkonzept Stadtteilschule Hamburger Bildungsoffensive.
Zentrale Elemente der konzeptionellen Weiterentwicklung des Praxistages Inhalte: Prozess der Steuerung im Rahmen der Weiterentwicklung Grundlagen und Aspekte.
„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“
INKLUSION DURCH INDIVIDUALISIERUNG DAS KONZEPT DER GEMEINSCHAFTSSCHULE BILLERBECK.
Martina Franke, Leiterin des rBFZ Johann-Hinrich-Wichern Schule
Ganztagsschule an der WBS ab Schuljahr 2015/2016 Einführung der GTS in verbindlicher Form an drei Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag 23. September 2014.
Alles zur gebundenen Ganztagsklasse ist nachlesbar unter
1 Inklusion im Sozialraum gestalten Netzwerke von Anfang an Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 1.
Ganztägig bilden – Beratungsforum Salon I – Ganztagsschule im Sozialraum und in der Kommune Berlin 16. Juni 2016 |Bettina Kroh | Schulamt |
Fortbildungsangebote Unterstützungsangebote
Infoabend Schwerpunktschule Grundschule Lutzerath
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
 Präsentation transkript:

Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren Informationen zu den Eckpunkten Verbandstag Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 14.09.2013 Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung angela.ehlers@bsb.hamburg.de

Gesetzliche Grundlage § 12 Hamburgisches Schulgesetz bezieht sich auf den Artikel 24 der UN-Konvention begründet für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Rechtsanspruch auf Bildung und Erziehung im System der allgemeinen Schulen verzichtet auf jegliche Ressourcenvorbehalte beachtet das Elternwahlrecht hat konsequent im Schuljahr 2010/11 mit den 1. und 5. Klassen mit einem aufwachsenden integrativen Bildungsangebot begonnen und umfasst zum Schuljahr 2013/14 bereits die Jahrgänge 1 – 4 und 5 - 8 berücksichtigt von Anfang an alle Jahrgänge sowie einen ganzheitlichen Leistungsanspruch Eckpunktepapier als bildungspolitische Grundlage 2 2

Eckpunkte des Konzepts zur inklusiven Bildung Vorstellung der Eckpunkte und Diskussion mit vielen Gremien und interessierten Gruppen Bürgerschaftsdrucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen Beginn der umfassenden Ausgestaltung ab dem Schuljahr 2012/13 schrittweise Veränderungen des gesamten Schullebens und des Unterrichts – Wertschätzung von Heterogenität und Vielfalt – eine so große Reform benötigt Zeit Wesentliche Eckpunkte: sachgerechte und einheitliche Verteilung der Ressourcen Fortbildungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion wie zum Beispiel die Entwicklung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

Elternwahlrecht Eltern entscheiden über die richtige Schulform für ihre Kinder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) besuchen alle allgemeinen Schulen einschließlich Schulen in privater Trägerschaft oder den Bildungsteil eines ReBBZ Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus (spezieller Förderbedarf) besuchen integrationserfahrene allgemeine Schulen (Schwerpunktschulen) oder spezielle Sonderschulen einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, erhalten ressourcenauslösende Feststellungsgutachten möglichst nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Lerngruppe der allgemeinen Schule spezielle Möglichkeiten für zieldifferent zu unterrichtende Kinder an geeigneten Gymnasien auf Beschluss der Schulkonferenz

Eckpunkte der Ressourcensteuerung Zukünftige vereinheitlichte Ressourcensteuerung bei Zugrundelegung eines Professionenmixes: pro Woche 3,5 Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und 3,8 Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen für Kinder mit Förderbedarf LSE als systemische Ressource Pauschale Zuweisung des Personals orientiert an Gesamtschülerzahl und sozialer Lage der Schulen (KESS-Faktoren) keine Feststellungsgutachten erforderlich, wohl aber lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderplanung bei Stadtteilschulen doppelter Anteil der Schülerschaft mit Förderbedarf der Grundschulen zugrunde gelegt Berücksichtigung jahrelanger Datenerhebungen in Hamburg und in anderen Bundesländern Berücksichtigung wissenschaftlicher Untersuchungen namhafter Bildungsforscher

Flexibilisierung der Ressourcen Schulen entscheiden über Art, Umfang und Dauer der sonderpädagogischen Förderung in eigener Verantwortung flexibler Personaleinsatz und Schulentscheidung über Verhältnis der Professionen zueinander (Professionenmix Sonderpädagogik : Sozialpädagogik) Rechenschaftslegung über die Förderung (Förderplanung) individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderkoordinatoren an Grund- und Stadtteilschulen für die Fördermaßnahmen wie Lernförderung, Sprachförderung und sonderpädagogische Förderung (integriertes Förderkonzept) ein Teil der Mittel zur Lern- und Sprachförderung auch zur sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen freigegeben Kooperations-, Koordinations- und Konferenzzeiten aus den Verfügungszeiten – möglichst im Stundenplan verankert

regionale und überregionale Bildungs- und Beratungszentren Förder- und Sprachheilschulen sowie REBUS bilden 13 regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) in bezirklicher Organisation Bergedorf und Eimsbüttel ein ReBBZ Nord, Altona, Harburg und Wandsbek zwei ReBBZ Mitte drei ReBBZ Hinzu kommen drei überregionale Bildungszentren Bildungszentrum für Hören und Kommunikation Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht mit der Beratungsstelle Autismus Daneben bestehen weiterhin die speziellen Sonderschulen.

Aufgaben des Beratungsbereichs Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote

Aufgaben beider Bereiche Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im Bildungsbereich eines ReBBZ Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz fachlicher und überfachlicher Austausch in multiprofessionellen Teams und sozialräumliche Vernetzung mit allen Partnern 9

Aufgaben des Bildungsbereichs Beschulung Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen - gegebenenfalls in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung - auf Wunsch der Sorgeberechtigten Weiterentwicklung der Arbeit in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

Gemeinsame Aufgaben der Bereiche Temporäre Lerngruppen Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten Begleitete Re-Integration der Schülerinnen und Schüler in die gewählten Schulform, in der Regel in ihre Heimatschule Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe (Kooperationsvereinbarung)

Fortbildung und Unterstützung Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Schulkollegien durch das Landesinstitut für Lehrerbildung durch Lehrkräfte aus erfahrenen Integrationsschulen (Mentoring-System) die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren - gemeinsame Fortbildungen für Förderkoordinatoren aller Schulen sowie Mentorinnen und Mentoren weitere Partner wie zum Beispiel die Hochschulen, Stiftungen, …

Inklusion und ganztägige Bildung Inklusion und ganztägige Bildung gehören zusammen besondere Chancen durch Heterogenität und Vielfalt im Vor- und Nachmittagsbereich Herausforderungen für ganztägige Bildung durch Einstellen auf diese große Bandbreite der Heterogenität und Vielfalt Teilnahme des Personenkreises mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Vormittag, am Nachmittag und in den Betreuungs- und Ferienzeiten Personelle Unterstützung durch Eingliederungshilfe/ Schulbegleitung im Ganztagsangebot Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse und Rhythmisierung des Schultages

Die Konzeption wächst auf zum Schuljahr 2013/14 in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 aufwachsender Ersatz der bisherigen Förderformen-Vielfalt behutsamer Übergang gewährleistet kontinuierliche Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen Schulbegleitung durch das Landesinstitut und durch die ReBBZ Qualifizierung der Förderkoordinatoren Vielen Dank für Ihr Interesse! www.hamburg.de/integration-inklusion