Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung

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 Präsentation transkript:

Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss

Pädagogisches Gutachten: Antragstellung Antragsformular: Bisheriger Bildungsweg Bitte beachten: Die Schuleingangsphase kann drei Jahre umfassen. Das dritte Jahr wird nicht als Schulbesuchsjahr gezählt! Anlagen vollständig hinzufügen (Zeugnisse, Förderplan, Konferenzprotokolle, Dokumentation aller schulischen Fördermaßnahmen,…) Anlagen bitte mit Schulkopf, Datum, Unterschrift und Dienstbezeichnung versehen

Pädagogisches Gutachten - Gliederung (Personaldaten auf dem Deckblatt) 1. Bisheriger Bildungsweg 2. Lernentwicklung und Leistungsstand 3. Arbeits- und Sozialverhalten 4. Lebensumfeld 5. Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen 6. Bisherige schulische Förderung 7. Wesentliche Inhalte des Gesprächs mit den Erziehungsberechtigten 8. Ressourcenanalyse und Resümee

Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 4: Lebensumfeld  Familiensituation bitte sensibel und objektiv darstellen – Gutachten werden von Eltern beim Schulamt eingesehen!

Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen – Migrationshintergrund Sprachkundige Vermittler können beim Schulamt angefordert werden (Kontakt: z. Zt. Herr Hodißen) bei Schülern italienischer Herkunft muss immer ein Übersetzer angefordert werden Prüfen, ob Schwierigkeiten beim Gebrauch der deutschen Sprache in absehbarer Zeit behoben werden können. Sprachfreie Intelligenztests einsetzen

Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen  Autismus: kann einen sonderpädagogischen Förderbedarf auslösen und muss dann einem adäquaten Förderschwerpunkt (GG, LE, ES etc) begründet zugeordnet werden.

Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 8: Resümee – Gemeinsamer Unterricht Bei Antrag auf GU: Gutachten enthält Argumente für oder gegen den Förderort GU (Ressourcenanalyse).  Keine ausschließlichen GU - Empfehlungen aussprechen! GU-Plätze sind begrenzt – keine GU-Plätze in Aussicht stellen  die Entscheidung trifft das Schulamt

Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 8: Resümee Dreischritt beachten: - Förderbedarf(e) - Förderschwerpunkt(e) - Förderort (Empfehlungscharakter - Formulierungsbausteine nutzen!) Bei mehreren Förderschwerpunkten muss ein vorrangiger Förderschwerpunkt begründet empfohlen werden. Keine konkrete Schule als Förderort benennen, nur den Förderschultyp (Integrative Lerngruppe, GU an GS bzw. nach Schulformempfehlung) Votum der Eltern zur sonderpädagogischen Förderung/ zum Förderort immer erforderlich

Pädagogisches Gutachten zu 8: Resümee – unklare Fälle Formulierung bei unklaren Fällen: „Der sonderpädagogische Förderbedarf kann derzeit nicht eindeutig festgestellt werden. Die Gutachter schlagen eine weitere Beobachtungsphase in der zur Zeit besuchten Schule vor.“ (Im Gegensatz zur Probezeit auch länger als 6 Monate möglich)  Das Verfahren wird von der Schulaufsicht ausgesetzt.

Pädagogisches Gutachten - Heftung Deckblatt (Formblatt E1 oder E2) Pädagogisches Gutachten Ggfls. GU - Antrag der Erziehungsberechtigten Schulärztliches Gutachten (bitte im Pädagogischen Gutachten vermerken, wenn das schulärztliche Gutachten noch nicht vorliegt) Anlagen (Tests, Arztberichte, …) Beauftragung bitte nicht anfügen.

Berichte Formale Aspekte – siehe Pädagogisches Gutachten Elterngespräch: Datum und Votum Stellungnahme zur bisherigen Förderung und Resümee Nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit: eindeutige Aussagen zum „erprobten“ Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen) Bericht schließt mit begründeter Empfehlung zu sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen)

Berichte (nach Ablauf der Beobachtungszeit an der allgemeinen Schule) Fazit: Bei positivem Ergebnis: „Der Schüler/ die Schülerin kann erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf.“ Bei negativem Ergebnis: „Schüler kann wegen seiner Behinderung/ wegen seines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht sonderpädagogischer Förderbedarf.“

Pädagogisches Gutachten/Berichte – formale Hinweise Daten der Elterngespräche, Beobachtungen etc. aufführen Unterschriften beider Gutachter (ggfls. auch Drittgutachter) mit Dienstbezeichnung sind erforderlich (Gutachten und Deckblatt) Die Schulleitung kontrolliert und zeichnet gegen Bitte Heftung beachten! Bei Anhaltspunkten für anderen FSP: Co-Gutachter beim Schulamt anfordern (Kontakt: Frau Schiefer)

Wechsel Förderschwerpunkt/ Förderort Kann bei einem geplanten Wechsel des Förderschwerpunktes/ Förderortes keine Einigung mit den Eltern erzielt werden  Bitte direkt Neuantrag AO-SF stellen!

Schulwechsel im laufenden Schuljahr Votum (Einverständnis) der aufnehmenden Schule und Angabe des Zeitpunkts ist erforderlich, wenn der Wechsel nicht zum 1.8. des folgenden Schuljahrs erfolgen soll.

Fristen Anträge auf Verfahren nach AO-SF für Schulanfänger  15.12. Förderortwechsel 15.02. Förderschwerpunktwechsel ohne Förderortwechsel  jederzeit GU Klasse 4 Berichte (Förderortwechsel)  15.12. Beendigung der sonderpädagogischen Förderung  31.01. (bei Absprache mit der allgemeinen Schule auch jederzeit, dann bitte Datum angeben)

Datenschutz Datenschutzbestimmungen bitte beachten! Elektronische Fassung des Gutachtens und der Testergebnisse dürfen nicht auf dem privaten PC verbleiben  CD-Kopie in der Schule aufbewahren

Formulare, Checklisten, Arbeitshilfen  immer aktuell zum Download unter: www.spf-rkn.de