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Informationen zum Auslandsschulbesuch Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg.

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Präsentation zum Thema: "Informationen zum Auslandsschulbesuch Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg."—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Auslandsschulbesuch Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg

2 Gliederung  Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2016/17 nach Klasse 9 (G8)  Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2016/17 nach Klasse 10 (G8)  Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2017/18 nach Klasse 9 (G9)  Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2018/19 nach Klasse 10 (G9)

3 Auslandsschulbesuch (1)  Schuljahr 2016/17 nach Klasse 9 (G8): Das erste Halbjahr des 10. Schuljahrgangs wird in einer Auslandsschule verbracht; nach Rückkehr tritt die Schülerin oder der Schüler in das zweite Halbjahr des 10. Schuljahrgangs ein und erwirbt am Ende des 10. Schuljahrgangs mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. * Der bis dahin versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden! *Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

4 Auslandsschulbesuch (2) Eine Schülerin oder ein Schüler überspringt auf Grund guter oder besserer schulischer Leistungen am Ende des 9. Schuljahrgangs durch Klassenkonferenzbeschluss den 10. Schul- jahrgang und absolviert (...) zunächst einen einjährigen Schulbesuch im Ausland. Nach Rückkehr aus dem Ausland erfolgt dann der Eintritt in die Qualifikationsphase, um nach zwei Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. * * Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

5 Auslandsschulbesuch (3) Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder nur des zweiten Halbjahres des 10. Schuljahrgangs einen Schulbesuch im Ausland absolviert (...), muss im Regelfall der 10. Schuljahrgang an einer anderen Schule (IGS) wiederholt werden. Dies gilt dann nicht, wenn der Schulbesuch im Ausland an einer anerkannten Deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule erfolgt ist, (...) * *Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

6 Auslandsschulbesuch (4) Es besteht weiterhin die Möglichkeit, an der gewünschten Schule im Ausland einen dortigen Sekundarabschluss zu erwerben. Dies setzt eine Gesamtschulzeit von 12 Jahren und damit einen dreijährigen Auslandsaufenthalt voraus. Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2017/18“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

7 Auslandsschulbesuch (5) Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder nur des zweiten Halbjahres des 10. Schuljahr- gangs einen Schulbesuch im Ausland absolviert (...), kann anschließend (2017/18) die 10. Klasse am THG absolviert und nach G9- Regelung die Oberstufe besucht werden. Abitur 2021 nach 14 Schuljahren (wie in den folgenden Jahren auch!) * *Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch im Schuljahr 2017/18“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

8 Auslandsschulbesuch (1)  Schuljahr 2016/17 nach Klasse 10 (G8): Wer sich nach dem Besuch des 10. Schuljahr- gangs für einen einjährigen Schulbesuch im Ausland entscheidet, tritt nach Rückkehr in die letzten beiden Schuljahre der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsphase) ein*, wenn zuvor der Erweiterte Sekundarabschluss I und damit die Zugangsbedingung für die gymnasiale Oberstufe erworben worden ist. * Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

9 Auslandsschulbesuch (2) Kurzfristige Beurlaubungen (bis zu drei Monate) für einen Schulbesuch im Ausland unterliegen der Entscheidung der Schulleitung. * Der bis dahin versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden! *Entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

10 Auslandsschulbesuch (1)  Schuljahr 2017/18 nach Klasse 9 (G9): Das erste Halbjahr des 10. Schuljahrgangs wird in einer Auslandsschule verbracht; nach Rückkehr tritt die Schülerin oder der Schüler in das zweite Halbjahr des 10. Schuljahrgangs ein und erwirbt am Ende des 10. Schuljahrgangs mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Der bis dahin versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden! Ohne Gewähr!!!!

11 Auslandsschulbesuch (2) Eine Schülerin oder ein Schüler überspringt auf Grund guter oder besserer schulischer Leistungen am Ende des 9. Schuljahrgangs durch Klassenkonferenzbeschluss den 10. Schul- jahrgang und absolviert (...) zunächst einen einjährigen Schulbesuch im Ausland. Nach Rückkehr aus dem Ausland erfolgt dann der Eintritt in die Einführungsphase, um nach zwei Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Ohne Gewähr!!!!

12 Auslandsschulbesuch (3) Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder nur des zweiten Halbjahres des 10. Schuljahr- gangs einen Schulbesuch im Ausland absolviert (...), kann anschließend (2018/19) die 10. Klasse am THG absolviert und nach G9- Regelung die Oberstufe besucht werden. → Abitur 2022 Ohne Gewähr!!!!

13 Auslandsschulbesuch (1)  Schuljahr 2018/19 nach Klasse 10 (G9): Der 10. Schuljahrgang wird in einer Auslandsschule verbracht; nach Rückkehr tritt die Schülerin oder der Schüler in den 11. Jahrgang (Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe) ein und erwirbt am Ende des 11. Schuljahrgangs mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Ohne Gewähr!!!!

14 Auslandsschulbesuch Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinatorin Frau Jurczyk: E-Mail: jurczyk@thg-wob.de Telefon: 05361-297314

15 Auslandsschulbesuch  Allgemeine Hinweise: Bei einem Schulbesuch im Ausland erbrachte Leistungen können (...) auf die in der Einführungs- oder der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erbringenden Leistungen im Regelfall nicht angerechnet werden.* Rechtzeitig vor Beginn des Schulbesuchs im Ausland ist dieser der Schule (...) mitzuteilen. Er sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann.* Beim Schulbesuch im Ausland ist zu berücksichtigen, dass (für die Oberstufe) relevante Unterrichtsfächer in der entsprechenden Niveaustufe belegt werden. *entnommen: Merkblatt „Auslandsschulbesuch; Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen“, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium

16 Auslandsschulbesuch Für die Beurlaubung erhalten Sie bei mir im Rahmen eines verpflichtenden Beratungsgesprächs ein gesondertes Formblatt


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