MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar Tagung Together in Hessen Migration und Integration im Spiegel des Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisrechts Dr. Dennis Voigt
Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006
Migration nach Deutschland durch ausländische Staatsangehörige 1991 – 2006 (Saldo)
Maßgebliche Aspekte im Aufenthaltsrecht Staatsangehörigkeit Aufenthaltszweck
Einfluß der Staatsangehörigkeit auf Migration aus rechtlicher Sicht Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (alt) Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (neu) Schweizer Staatsangehörige Türkische Staatsangehörige Spätaussiedler Heimatlose Ausländer Sonstige Staatsangehörige
Zuzüge 2006 nach Staatsangehörigkeit
Maßgebliche Aufenthaltszwecke Nato-Truppenangehörige / Technical Experts Diplomaten Ausbildung/Studium/Forschung Unselbständige Erwerbstätigkeit Selbstständige Erwerbstätigkeit humanitäre Gründe Familiärer Anlaß Sonstige besondere Zwecke (Rückkehrer)
Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach Aufenthaltszweck (in tausend)
Arten von Aufenthaltstiteln Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Bei EU-Bürgern (neu): Arbeitserlaubnis-EU Arbeitsberechtigung-EU (Dauer-Aufenthaltserlaubnis EG)
Aufenthaltserlaubnis Erteilungsvoraussetzungen allgemein Zulässiger und konkreter Aufenthaltszweck Gültiger Lichtbildausweis Lebensunterhalt gesichert Identität geklärt Kein Ausweisungsgrund Kein Verstoß gegen öffentliche Interessen ordnungsgemäße Einreise maßgeblichen Informationen bereits im Visa-Antrag gemacht (soweit Visum erforderlich) Keine Unterstützung terroristischer Vereinigung u.ä.
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit grds. erforderlich umfaßt Vorrangprüfung Prüfung der Umstände der Beschäftigung Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen von der Vorrangprüfung - Fertighausmontage Entsendung von Mitarbeitern im Anlagenbau seit 09.10.2007: Hochschulabsolventen Fachkräfte mit ingenieurswissenschaftlichem FH/Uni-Abschluß, Fachrichtung Maschinen-/Fahrzeugbau/ Elektrotechnik oder vergleichbar
für nicht-qualifizierte Beschäftigung grds.(-) Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - BfA-Zustimmung für nicht-qualifizierte Beschäftigung grds.(-) Ausnahmen: Saison/Au-Pair/Haushaltshilfen/Angestellte von Entsandten Kultur und Kunst Staatsangehörige bestimmter Staaten, u.a. USA, Kanada Für bestimmte Formen qualifizierter Beschäftigung grds. möglich
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - leitende Angestellte mit Generalvollmacht/ Prokura Organmitglieder von Kapitalgesellschaften geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft leitende Angestellte eines international tätigen Unternehmens, die für dessen Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - kurzfristige kaufmännische Tätigkeiten im Inland (§ 6 BeschV) kurzfristige Dienstleistungen für Projekte im Anlagenbau (§11 BeschV) Entsendung nach Deutschland zur Erbringung von Dienstleistungen durch Arbeitgeber aus der EU (§15 BeschV) gilt auch für Arbeitgeber aus EWR und Schweiz Arbeitnehmer muß nicht zum Stammpersonal gehören kein Prüfungsrecht für Erteilungsbehörde hinsichtlich sozialer Absicherung, Arbeits-/ Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - Hochqualifizierte Wissenschaftler Lehrpersonen in herausgehobener Stellung Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung bei einer Vergütung von mehr als dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der GKV
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - Zulässige Beschäftigungen IT-Fachkräfte Akademiker, sofern öffentliches Interesse besteht leitende Angestellte und Spezialisten mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen Absolventen einer deutschen Hochschule bei angemessenen Arbeitsplatz Sozialarbeiter bei deutschem Träger mit hinreichenden Deutsch-Kenntnissen
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - Zulässige Beschäftigungen Kranken/Altenpfleger, wenn über ZAV vermittelt und hinreichende Deutschkenntnisse internationaler Personalaustausch/Vorbereitung Auslandsprojekt und Beschäftigung bis zu 3 Jahren Fachkraft eines international tätigen Unternehmens zur erforderlichen Vorbereitung von Auslandsprojekten qualifizierte Fachkraft (akademische Ausbildung) im Rahmen internationalen Personalaustauschs im Konzern
Niederlassungserlaubnis Unbefristeter und Erwerbstätigkeit unbegrenzt zulassender Aufenthaltstitel Erteilungsvoraussetzungen u.a: Mehr als 5 Jahre in Besitz einer AE (Regelfall) Lebensunterhalt gesichert Rentenansprüche Ausreichende Sprachkenntnisse Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse
Exkurs: Selbständige Erwerbstätigkeit EU-Mitgliedstaaten Dienstleistungsfreiheit Niederlassungsfreiheit Ausnahmen: Bausektor und verwandte Bereiche (passive Dienstleistungsfreiheit) Selbständige aus anderen Staaten: Grds. Aufenthaltserlaubnis erforderlich besondere Voraussetzungen nach § 21 AufenthaltsG Übergeordnetes wirtschaftliches/regionales Bedürfnis Positive Auswirkungen auf deutsche Wirtschaft Finanzierung gesichert
Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU Für AN neuer Mitgliedstaaten Sonderfall: Zypern und Malta Abhängige Beschäftigung
Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU Erteilungsvoraussetzungen I Vorrangprüfung (Drittstaatsangehörige (-)) Prüfung der Umstände der Beschäftigung Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU Erteilungsvoraussetzungen II qualifizierte Beschäftigung ohne inhaltliche Beschränkung oder Nicht-qualifiziert nur bei bestimmten Tätigkeiten nach BeschV bzw. ASAV Saisonarbeitnehmer Krankenpfleger Haushaltshilfen Grenzgänger
Exkurs: Arbeitsberechtigung-EU Unbefristeter und nicht zweckgebundener Aufenthaltstitel ohne Einschränkungen Erteilungsvoraussetzungen: Allgemeine VSS der Arbeitserlaubnis-EU Und 12 Monate auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt NICHT BEI ENTSANDTEN!
Integration Im Zuwanderungsgesetz erstmalig ausdrücklich aufgenommen Maßgeblich für Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Arbeitsberechtigung EU
Integration im Aufenthaltsrecht Integrationskurs, bestehend aus Sprachkurs Basis- und Aufbaukurs, jeweils 300 Stunden bei besonderen Fällen bis zu 1200 Stunden Intensivkurse möglich, dann ca. 400 Stunden Orientierungskurs, 45 Stunden Deutsche Rechtsordnung Kultur Geschichte Ca 1/3 der Teilnehmer sind Neu-Zuwanderer
Integration im Aufenthaltsrecht Grundsatz: Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben ist zu fördern und zu fordern Fördern: Angebot Fordern: es besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung fehlende Teilnahme ist an Sanktionen geknüpft
Konsequenzen der fehlenden Teilnahme am Integrationskurs Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Arbeitsberechtigung EU
Zusammenfassung Migration erfolgt überwiegend zwecks Erwerb einer Berufsausbildung Familienzusammenführung und Erwerbstätigkeit Der Gesetzgeber steuert Migrationströme bewußt und umfassend Konzept der Integration des Gesetzgebers: Fördern und Fordern
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Dennis Voigt Rechtsanwalt Sozietät MELCHERS Großer Hasenpfad 30, 60598 Frankfurt Tel.: 069/962204-34, Fax: 069/962204-12 E-Mail: d.voigt@melchers-law.com