Ich-AG und andere Kleingründungen Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III Ich-AG und andere Kleingründungen
Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg
Angebote der Agentur für Arbeit Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld Existenzgründungszuschuss Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching - Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
Existenzgründungsseminare spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten Dauer 2 Wochen Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg
Hinweise zum ÜG und EXGZ Arbeitslosengeld I Fachkundige Stellungnahme Betriebsübernahme Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig EXGZ Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl. Bei Gründungen bis 31.12.2005
Soziale Absicherung Arbeitslosenversicherung Ab 01.02.2006 Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruches auf Arbeitslosengeld Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder geltend gemacht werden Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
ASH 2000 – E 1 ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet Betriebsstätte Bis zu 4.000 € Auszahlung frühestens 12 Monate nach der Gründung Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld Anträge unter www.bsh.sh
ESF - Coaching Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit Controlling Bezieher von Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss Antragstellung durch den Gründer Höchstbetrag 2.000 €
Hartz IV – Arbeitslosengeld II Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe Sozialzentren im Kreisgebiet Arbeitsgemeinschaft in der Stadt Fallmanager entscheidet über Förderung bei Vorlage eines Konzeptes Alg II + Einstiegsgeld