Kurzinfo zum Arbeitslosengeld 2

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 Präsentation transkript:

Kurzinfo zum Arbeitslosengeld 2 Hartz IV Kurzinfo zum Arbeitslosengeld 2 IGM - Geschäftsführertagung 21.7.2004 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Hartz IV: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch II Inkrafttreten am 01.01.2005 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

In 36 Monaten vom Arbeitnehmer zum Sozialhilfeempfänger: 30 20 10 40 50 60 1.-12. Monat Arbeitslosengeld (60 bzw. 67% vom Netto) 12. - 24. Monat: Grundbetrag plus 2/3 des Differenzbetrages zum ALG (bis max. 160 €, 60 €) nach 24 Monaten weitere Kürzung um 50% Grundbetrag Alg 2 zzgl. Kosten f. Unterkunft u. Heizung ab 37. Monat 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW Monate

Eingliederung in Arbeit Alg 2 = „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ Leistungen: Dienstleistungen wie umfassende persönliche Betreuung, Schlüssel 1 Fallmanager zu 75 Arbeitslose (Erhöhung der Vermittler um 12.000) Eingliederung in Arbeit Geldleistungen für Hilfebedürftige und für ihre in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörige Sachleistungen 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Erweiterung der BA-Zuständigkeit BA ist damit zuständig nicht nur für die heutigen Arbeitslosen Sondern zusätzlich für: knapp 1 Mio. erwerbsfähige Sozialhilfe- empfänger 1,5 Mio. Familienangehörige dieser Sozial- hilfeempfänger 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Angehöriger in der Bedarfs- gemeinschaft Anspruchsberechtigt: die „Bedarfsgemeinschaft“ Erwerbsfähige Hilfebedürftige Angehöriger in der Bedarfs- gemeinschaft Vollendung des 15. Lebensjahres, 65. Lebensjahr noch nicht vollendet (15-64 Jahre alt) Erwerbsfähigkeit Hilfebedürftigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Partner des erwerbs- fähigen Hilfebedürftigen minderjährige unver- heiratete Kinder Erwerbsfähigkeit (§ 8 SGB II) Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Feststellung durch die AA, bei Streitigkeiten Entscheidung in der gemeinsamen Einigungsstelle Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) liegt vor, wenn Lebensunterhalt, Eingliederung in Arbeit des Erwerbsfähigen und der Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht (durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen) gesichert ist/ werden kann. 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Geldleistungen für: Arbeitslosengeld II Sozialgeld Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige Nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II Regelleistung Mehrbedarfe anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung befristeter Zuschlag Sozialgeld Regelleistung Mehrbedarfe anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Regelleistung (§ 20 SGB II): deckt den laufenden Lebensunterhalt ab. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören z.B. auch Kosten für - Strom, Wasser Auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören dazu, sind aber getrennt in § 22 geregelt. 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt für werdende Mütter für Alleinerziehende für behinderte Hilfebedürftige bei kostenaufwändiger Ernährung, die medizinisch begründet ist (z.B. Diätkosten) Mehrbedarfe § 21 SGB II 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Leistungen für Unterkunft und Heizung In Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II): Angemessen und Pauschalierung: evtl. RechtsVO nach § 27 Nr. 1 Kosten für Unterkunft sind - bei Eigenheimen/ETW: Schuldzinsen (keine Tilgung), Grund- steuer, Versicherungen (z.B. Gebäude, Brand) und übliche Nebenkosten wie bei Mietwohnungen - bei Obdachlosen- /Übergangswohnung die Nutzungs- entschädigung - auch Nebenkosten wie: Gebühren für Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfegerreinigung, gemeinschaftliche Treppenbeleuchtung, Wasserschaden- und Haushaftpflicht- versicherung, laufende Kosten für Sondereinrichtungen (z.B.Fahrstuhl) - Kosten für Strom und Wasser sind bereits in der Regelleistung enthalten 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Beim Übergang von Arbeitslosengeld I für die Dauer von zwei Jahren Befristeter Zuschlag Beim Übergang von Arbeitslosengeld I für die Dauer von zwei Jahren Der Zuschlag beträgt zwei Drittel der Differenz zwischen 1. Arbeitslosengeld I und Wohngeld und 2. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld mit den Kosten für Unterkunft und Heizung Begrenzung auf 160 € bei Alleinstehenden /320 € bei Partnern und 60 € pro Kind Halbierung des Zuschlags nach einem Jahr Befristeter Zuschlag nach Bezug von Alg (§ 24 SGB II): Personen Im 1. Jahr nach dem Ende des Alg-Bezuges (maximal) Im 2. Jahr nach dem Ende des Alg-Bezuges (maximal) Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger 160 € 80 € + Partner + 160 € + 80 € Je minderjähriges Kind + 60 € + 30 € 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Bedürftigkeitsprüfung: Hilfedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den der Bedarfsgemeinschaft nicht in vollem Umfang aus eigenen Kräften oder Mitteln decken kann. Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen (der Bedarfsgemeinschaft) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Zu berücksichtigendes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft Alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (auch Kindergeld) nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten Wenige Ausnahmen (z. B. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, zweckbestimmte Leistungen wie die der Pflegeversicherung) Zu berücksichtigendes Einkommen (§ 11 SGB II) Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (§ 30 SGB II) Freibeträge bei Erwerbstätigkeit 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit bei einem Bruttolohn bis 400 €: 15 % “ von mehr als 400 bis 900 €: 30 % “ von mehr als 900 bis 1.500 €: 15 % Der prozentuale Freibetrag wird allerdings nicht vom Bruttolohn, sondern von dem um die Werbungskosten verminderten Nettolohn errechnet. 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Zu berücksichtigendes Vermögen der Bedarfsgemeinschaft Alle verwertbaren Vermögensgegenstände Abzusetzen sind: Grundfreibetrag von 200 € je Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mind. jeweils 4.100 €, höchstens 13.000 € (bisher: 33.600 €) weiterer Freibetrag in dieser Höhe für Altersvorsorge Zu berücksichtigendes Vermögen (§12 SGB II) Übergangsregelung aus § 4 Abs. 2 S. 2 der Alhi-VO gilt nach § 65 Abs. 5 SGB II weiter: Freibetrag von 520 € je Lebensalter für vor dem 01.01.1948 Geborene (Höchstbreibetrag: 33.800 €) „Riester- Rente“- Anlageformen Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 € für jeden in der Bedarfgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Nicht zu berücksichtigendes Vermögen: Angemessener Hausrat Angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfs- gemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Selbst genutztes Hausgrundstück oder Eigentumswohnung von angemessener Größe Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Zumutbarkeit von Eigenerwerb: Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass er zu einer bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist die Ausübung der Arbeit wegen besonderer körperlichen Anforderungen die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit erschwert Zumutbarkeit (§ 10 SGB II) die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen gefährdet ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Absenkung des Arbeitslosengeldes II unter Wegfall des befristeten Zuschlages in einer ersten Stufe um 30 % der Regelleistung bei Weigerung - eine angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen - in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen - eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen - bei Maßnahmeabbruch nach vorheriger Rechtsfolgenbelehrung keine Absenkung, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund nachweist Absenkung und Wegfall des Alg II (§ 31 SGB II) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Absenkung des Arbeitslosengeldes II * unter Wegfall des befristeten Zuschlags in einer ersten Stufe um 10 % der Regelleistung bei - Meldeversäumnis - Nichterscheinen zur Untersuchung nach vorheriger Rechtsfolgenbelehrung keine nachteiligen Rechtsfolgen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund nachweist * diese Regelung gilt auch für Empfänger von Sozialgeld Absenkung und Wegfall des Alg II (§ 31 SGB II) Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes (§ 32 SGB II) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Auswirkungen von Absenkung und Wegfall: Zeitraum: 3 Monate Beginn: Kalendermonat nach Zugang des Bescheides Kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebens- unterhalt nach den Vorschriften der Sozialhilfe Absenkung und Wegfall des Alg II (§ 31 SGB II) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Antragsverfahren: Arbeitslosenhilfe wird ohne erneute Einkommens- und Vermögensüberprüfung bis zum 31.12.2004 weitergezahlt. Ab Mitte Juli bis September 2004 werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II zentral versandt. Die Antragsabgabe soll persönlich erfolgen, um zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden. Der Termin zur persönlichen Antragsabgabe soll mit Agentur für Arbeit vereinbart werden. Oder: von der Agentur für Arbeit wird ein Termin angeboten. Absenkung und Wegfall des Alg II (§ 31 SGB II) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Hotline zum Arbeitslosengeld 2: Für Fragen zu der neuen Leistung Arbeitslosengeld II hat die Bundesagentur für Arbeit eine zentrale Hotline geschaltet. Hier erhält man eine Antwort bei Fragen zu den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen. (in Planung ab dem 19.07.2004) Ein Merkblatt zu der neuen Leistung Arbeitslosengeld II hält die Agentur für Arbeit bereit. (Das Merkblatt wird an die AA ausgeliefert / kein Versand an die Kunden / Kunden erhalten Anfang Juli ein Info-Blatt ) Absenkung und Wegfall des Alg II (§ 31 SGB II) 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW

Info-Paket der Bezirksleitung: Präsentation Alg 2 vom 20.7.04 Präsentation Hartz I bis IV Informationen des DGB vom 13.7.04 zu Hartz IV Formularsatz nebst Zusatzblättern Auszug aus „111 Tipps für Arbeitslose“ 21.7.2004 Alg2 GF-Tagung IGM NRW