Daten, Fakten des DGB-Projektes Musterpräsentation Sprungbrett in Aktion Daten, Fakten des DGB-Projektes.

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 Präsentation transkript:

Daten, Fakten des DGB-Projektes Musterpräsentation Sprungbrett in Aktion Daten, Fakten des DGB-Projektes

Warum ist finanzielle Allgemeinbildung für Frauen so wichtig? Frauen & Finanzen Schlecht bezahlte Berufe Erwerbs-unter-brechungen höhere Lebens-erwartung Gender Pay Gap & Gender Pension Gap Jede_r möchte sein Leben eigenständig gestalten – und da dieses mit gewissen Risiken verbunden ist (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, …) ist finanzielle Allgemeinbildung prinzipiell für jede_n von uns wichtig – besonders aber für Frauen: Frauen wählen häufiger schlecht bezahlte Berufe, zum steigenden Altersarmutsrisiko tragen die in der Vergangenheit gestiegene Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse und prekäre Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor bei. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit. Frauen verdienen durchschnittlich weniger als Männer (Gender Pay Gap = 21 %) Frauen bekommen nur halb so viel Rente (Gender Pension Gap = 53 %) – und ein Mann ist keine Altersvorsorge!  In den 2000ern wurde in Deutschland beschlossen die Rente zu senken. Das heißt, dass die Rente im Vergleich zu den Löhnen an Wert verliert. Von heute bis 2045 soll das Rentenniveau im Vergleich zu den Löhnen noch um weitere 15% sinken. Für viele ist nicht mehr garantiert, dass es im Alter reicht: Prognosen sagen, dass 2036 fast 30% der alleinstehenden Frauen im Rentenalter von Altersarmut bedroht sein werden. Vor allem, wenn nicht lange genug Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden oder wenig Erwerbseinkommen erzielt wurde. Eine private Vorsorge ist gerade für Geringverdiener_innen schwierig oder gar nicht zu realisieren. (Quelle: https://www.bertelsmann- stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Policy-Brief- Altersarmut-de_NW_02_2017_final.pdf)

Warum ist finanzielle Allgemeinbildung für Frauen so wichtig? Rund zwei von drei erwerbstätigen Frauen ohne Kind haben keine langfristige Existenzsicherung Vier von fünf erwerbstätigen Frauen mit Kind haben keine langfristige Existenzsicherung D.h. sie können für Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit nicht vorsorgen (z.B. Arbeitslosigkeit, Alter) Jede dritte erwerbstätige Frau kann aus ihrem eigenen Erwerbseinkommen nicht einmal ihren unmittelbaren Bedarf decken D.h. Sie haben für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Freizeitbeschäftigungen nicht genug Geld im Monat zur Verfügung Rund 2/3 aller beschäftigten Frauen ohne Kind haben keine langfristige Existenzsicherung. Das bedeutet: sie verdienen nicht genug, um mit ihrem Einkommen eigene Ansprüche für Phasen der Nichterwerbstätigkeit zu sichern. Bei den beschäftigten Frauen mit Kind sind es sogar 80%, die nicht für ihre eigene, langfristige Existenzsicherung sorgen können Während jeder zweite erwerbstätige Mann den Unterhalt für sich und seinen Nachwuchs erwirtschaften kann, vermag dies nur jede vierte Frau. 1/3 aller erwerbstätigen Frauen können aus ihrem eigenem Einkommen nicht einmal ihren unmittelbaren Bedarf decken. Für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Freizeitbeschäftigungen ist nicht genug Geld da.

Finanzplanung – los geht‘s! 1. Überblick verschaffen  Zum Beispiel mit Hilfe eines Haushaltsbuchs 2. Budget erstellen  Was kann und möchte ich monatlich zurücklegen? 3. Notgroschen anlegen  Kann über finanzielle Freiheit entscheiden 4. Altersvorsorge planen  3 Säulen: gesetzlich, betrieblich, privat Ganz konkret: Wie kann ich mit meinem Geld so umgehen, dass es bis zum Monatsende reicht oder ich am besten noch Etwas auf die Seite legen kann? Was kann ich tun, um mich gegen unvorhersehbare Kosten, wie z. B. die kaputte Waschmaschine, abzusichern? Als allererstes gilt: Überblick verschaffen! Was kommt monatlich rein, was geht raus? Es kann hilfreich sein, für diesen ersten Überblick ein Haushaltsbuch zu führen, in dem festgehalten wird, für was eigentlich wie viel Geld ausgegeben wird. Mit diesem Überblick kann ein Budget erstellt werden – was kann und was möchte ich eigentlich monatlich zurücklegen?  Hinweis auf nächste Folie 50- 30-20-Regel Egal, ob Studentin, Auszubildende, Berufseinsteigerin oder schon seit Jahren im Job – jede sollte sich einen Notgroschen anlegen, falls die Waschmaschine einmal kaputt geht oder andere unvorhergesehene Kosten anfallen. Das Anlegen eines eigenen „Notgroschens“ entscheidet in vielen Situationen über die finanzielle Freiheit: z.B. wenn er ermöglicht, ein ungewünschtes Arbeitsverhältnis zu kündigen oder eine Beziehung zu beenden, ohne danach finanziell den Boden unter den Füßen zu verlieren.. Mit einer durchschnittlichen Rente von heute 814€ bilden Frauen in Deutschland die größte Risikogruppe für Altersarmut. Deswegen muss schon früh langfristig gedacht werden: Je seltener bzw. kürzer die eigene (sozialversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit unterbrochen wird, desto besser. Allerdings gilt auch: Teilzeitarbeit ist nicht per se schlecht für die Rente, es wird jedoch weniger Gehalt erwirtschaftet, was geringere Beiträge für die Rentenkasse und letztlich geringere Rentenbezüge bedeutet. Wenn es möglich ist, monatlich einen Teil des Gehalts in eine private Altersvorsorge zu investieren, ist das also durchaus sinnvoll. Außerdem sollte frau sich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren, um die individuell beste Kombination aus allen drei Säulen der Altersversicherung (gesetzlich, betrieblich, privat) zu finden.

Die 50-30-20-Regel 50 % Grundausgaben: Miete, Auto, Lebensmittel, Strom, Handy 30 % Persönliche Bedürfnisse: Essen gehen, Urlaub, Hobbys, Shopping, Ausgehen, Freizeitaktivitäten 20 % Sparen oder Schuldentilgung Die 50-30-20-Regel kann dabei helfen: 50 % des Einkommens geht für die Grundausgaben drauf: Die laufenden Ausgaben für Miete, Auto, Lebensmittel, Strom, Handy usw. 30 % sind für persönliche Bedürfnisse gedacht: Essen gehen, Urlaub, Hobbys, Shopping, Ausgehen, Freizeitaktivitäten. 20 % sind zum Sparen oder zur Schuldentilgung. Schulden, wie z.B. der Studienkredit sollten im besten Fall erst einmal abbezahlt werden, bevor mit dem Sparen und / oder Anlegen begonnen wird.

Geld in der Partnerschaft Paare müssen für sich selbst herausfinden, was für sie am besten passt. Eine Möglichkeit, partnerschaftlich mit dem Thema Finanzen umzugehen, ist z.B. das Drei- bzw. Fünf-Konten-Modell. Grundsätzlich funktioniert es so, dass die Gehälter beider Partner_innen in einen Topf geworfen werden. Aus diesem Topf bekommen beide denselben Betrag auf ein jeweils eigenes Konto als „Taschengeld“. Der Rest geht auf ein Gemeinschaftskonto, von dem alle gemeinsamen Kosten bezahlt werden. Beim Fünf-Konten-Modell haben beide zusätzlich noch ein Spar- oder Investitionskonto, das z.B. für die Altersvorsorge gedacht ist. Wenn ein_e Partner_in z.B. Elternzeit nimmt oder ein Paar sich z.B. aus finanziellen Gründen bewusst dafür entschiedet, dass sich ein_e Partner_in auf die Erwerbsarbeit konzentriert und der_die andere sich um die Sorgearbeit in Form von Kinderbetreuung und Hausarbeit kümmert, sollten sie überlegen, wie diese unbezahlte Arbeit ausgeglichen werden kann: Mit Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in eine private Rentenversicherung. So können beide weiterhin gleichberechtigt für das Alter vorsorgen

Vielen Dank! Mehr Informationen gibt es unter: was-verdient-die-frau.de und bmfsfj.de Gefördert vom: