FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010

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 Präsentation transkript:

FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010 Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße -ADR- Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? – Daniel Schröder Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt-

FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010 Zuständigkeiten des Gewerbeaufsichtsamtes Vollzug der Gefahrgutvorschriften im Betrieb für alle Verkehrsträger Besonderheit: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe), Landesamt für Umweltschutz Abgrenzung der Zuständigkeit bei den einzelnen Verkehrsträgern Straßen-und Schienenfahrzeuge, Gewerbeaufsichtsamt, Eisenbahnbundesamt (EBA) Luftfahrzeuge , Luftfahrt- Bundesamt, GAA indirekt im Bereich Zu- und Ablauf der Seehäfen und Flugplätzen/ GbV Binnenschiffe und Seeschiffe, GAA Überwachung der „ landseitigen Bestimmungen in den Betrieben“

Gefahrguttransporte: Internationale Regelwerke für verschiedene Verkehrsträger UN MODEL REGULATIONS, 15TH EDITION 2007 ADR/RID 2009 ICAO TI 2009 (IATA DGA 2009) IMDG 2009

Aufbau der Gefahrgutvorschriften (Straße) Gefahrgutbeförderungsgesetz GGVSEB GGKontrollV GGKostV GbV GGAV S E B M Rahmenver- ordnung plus 3 Anlagen ADR RID Anlage A Anlage B 4 RSEB BAM-GGR Technische Regeln

§17-37GGVSEB

Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3 ADR 2009 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung a) Privatperson, einzelhandelsgerecht abgepackt, persönlicher o. häuslicher Gebrauch b) Beförderung von Anlagen und Maschinen c) Beförderung von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit (Handwerkerreglung) 450 Liter je Verpackung (unabhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung) Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000 Punkte) Keine internen oder externen Versorgungen f) Beförderung ungereinigter leerer Lagerbehälter Verschluß sämtlicher Öffnungen, keine fließfähigen Mengen ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –RSEB/GGVSEB ausreichende Ladungssicherung, Schutz der Verschlussventile (Gasen), sichere Verschlüsse verwenden!!!

Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.4 ADR 2009 Im Zusammenhang mit Sondervorschriften oder begrenzten Mengen Bestimmungen der LQ-Reglungen Kapitel 3.4 ADR sind einzuhalten, geeigneter Karton, Inhalt gemäß Vorgaben, Kennzeichnung „LQ“ Bildung von Trays (Spraydosen) Sondervorschriften Batterien z.B UN 2795 Sondervorschrift Nr. 598 Auslaufen, Rutschen, Sicherung gegen Kurzschluß ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung,!!!

Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.6ADR 2009 Im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (Beförderung nach der Kleinmengenregelung -1000-Punkte - Regel), Grundsätzliches: Höchstmengen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADR sind einzuhalten, Beachte, unterschiedliche Maßeinheiten für die einzelnen Gefahrgüter flüssige Stoffe in Liter, für feste Stoffe und verflüssigte Gase in kg Nettomasse Verdichtete Gase in dem Fassungsvolumen der Gasflaschen Bei mehreren gefährl. Gütern muss die Mengenbegrenzung unter Berücksichtigung der Multiplikationen errechnet werden, wobei gilt: Je höher das Gefahrenpotenzial, desto höher der Multiplikator. Allgemein kann man sagen. Die Freigrenzen ist bei 1000 „Gefahrenpunkten“ erreicht (nicht 1000kg) ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung, +UN-Versandstücke, Feuerlöscher/Beförderungspapier (GGAV Nr. 18) !!!

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? Grundsätzlich wird hierbei die mögliche Gefährdung - RISIKO -, aufgrund der Mengenbeschränkung minimiert Aber: Das Risiko wächst bei der Nichtanwendung oder der Nichtbeachtung dieser Vorschriften

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? Maßnahmen zur Risikominimierung Erkennen der Vorschriften zum Gefahrgutrecht, Festlegen von Verantwortlichkeiten, Unterweisen und Schulen der Mitarbeiter Wie? Bewertung mittels einer Gefährdungsbeurteilung

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Informationen & Tipps zum Gefahrgutrecht www.ihk-schwaben.de (Verkehr/Gefahrgut/Gefahrgutmerkblätter) www.gefahrgut-online.de (Vogel Verlag) www.stmwivt.bayern.de (Verkehr/Gefahrgut) www.der-gefahrgut-beauftragte.de (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) www.industriegaseverband.de (Sicherheitshinweise und Merkblätter) www.ecomed.de (Verlag) www.bau.de (Bau BG) und www.gala.de ( BG Garten- und Landschaftsbau), www.mwvlw.rlp.de (Minsterium Rheinland Pfalz, Merkblatt),

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt Dipl.-Ing. (FH) Daniel Schröder Briefanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München Dienstgebäude: Heßstr. 130, 80797 München Tel. 089 2176-1, Durchwahl -3517, Fax -3102 E-Mail: daniel.schroeder@reg-ob.bayern.de