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Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

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Präsentation zum Thema: "Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe"—  Präsentation transkript:

1 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppführung Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

2 Ausbildungsorganisation
Thema: ABC-Gefahrstoffe Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Kennzeichnungen im Transportbereich Kennzeichnungen im ortsfesten Bereich Maßnahmengruppen Gefahrstoffeigenschaften (Grundlagen) Besonderheiten des ABC-Einsatzes und Verhalten im Einsatz Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

3 Einteilung in Gefahrenklassen / Maßnahmengruppen
Bezeichnung Maßnahmen- gruppen Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen 1 Gasförmige Stoffe 2 Entzündbare flüssige Stoffe 3 Sonstige entzündbare Stoffe 4 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5 Giftige Stoffe 6 Ätzende Stoffe 8 Verschiedene gefährliche Stoffe und Güter 9 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

4 Biologische- Atomare Gefahren
Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

5 Arten der Kennzeichnung
Orangefarbene Tafel an Transporteinheiten X 423 1428 Gefahrnummer UN-Nummer Gefahrenzettel an Transporteinheiten und Versandstücken Symbol Bezeichnung der Klasse Gefahrensymbole und Gefahren- bezeichnungen auf Behältern sehr Giftig Gefahrenbezeichnung (Kürzel) Gefahrensymbol Munitionsbrand- klassenschilder an Zugängen 2 besondere Schilderform Nummer der Klasse Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

6 ... Arten der Kennzeichnung
Symbol Warnzeichen Nach DIN an Arbeitsstätten Dreieck Warnzeichen Gelb Vorsicht ! Mögliche Gefahr ! Kennzeichnung für verflüssigte Gase Kesselwagen orangefarbener Streifen Kegel oder Lichter auf Binnenschiffen blaue Kegel Lichter Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

7 Unfallmerkblatt Stoffspezifische Informationen Notmaßnahmen bei
Eigenschaften des Ladegutes Gefahren Schutzausrüstung Notmaßnahmen bei Leckage Feuer Erste Hilfe Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

8 Gefährliche Güter und Stoffe (Stückguttransporter)
... müssen beim Transport gekennzeichnet sein. UN 3266 Schriftliche Weisungen im Führerhaus. Mit Gefahrzettel und UN-Nummer auf einzelnen Versandstücken und mit Gefahrensymbolen. Mit Warntafel (neutral) vorne und hinten am Fahrzeug Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

9 Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit loser Schüttung
Schriftliche Weisungen im Führerhaus Tankbeschriftung möglich. Gefahrzettel rechts und links am Tank bzw. Ladefläche Mit Warntafel vorne und hinten Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

10 Mehrkammer - Tankfahrzeuge
Schriftliche Weisungen im Führerhaus Salzsäure Heizöl Cyanidlösung Gefahrzettel Neutrale Warntafeln Warntafeln mit Kennzeichnungs- nummern Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

11 Notschalter 1 in der Gefahrgut-Zugmaschine
Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen sind die Notschalter im Führerhaus. Mit diesem Schalter werden alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet, um einen Brand oder eine Explosion durch Abrissfunken bzw. Kurzschluss auszuschließen. Der Motor kann laufen. Das Fahrzeug bleibt fahrbereit. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

12 Notschalter 2 an der Gefahrgut-Zugmaschine
Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen sind die Hauptschalter außen (Knebelschalter pneumatisch)  Mit diesem Schalter wird sowohl die elektrische Anlage, als auch der Motor stillgelegt. Der Motor kann nicht ohne weiteres wieder in Betrieb genommen werden. Eine Entriegelung ist nur mit speziellen Fachkenntnissen möglich. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

13 Bei Tag: die Flagge "B" des internationalen Signalbuches
Seeschiffe Seeschiffe Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und nicht entgaste Tankfahrzeuge, die nicht inertisiert sind: Bei Tag: die Flagge "B" des  internationalen Signalbuches Bei Nacht: Ein rotes Umrundlicht Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

14 Kennzeichnung von Rohrleitungen
Wasser Grün 1 4 Brennbare Gase Gelb Säuren Orange 6 8 Brennbare Flüssigkeiten Braun Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand: 1. Änderung 10/04

15 Farbkennzeichnung von Druckbehältern
Acetylen Sauerstoff technisch Wasserstoff Stickstoff Kohlendioxid Helium medizinisch Alt N Neu DIN EN Die Umstellung findet in der Zeit vom 01. Januar 1998 bis 01. Juli 2006 statt. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

16 Gefahrenzettel 1. R- und S- Sätze 2. Gefahrzettel
3. Zusammensetzung des Gasgemisches / Gases 4. Produktbezeichnung des Herstellers 5. EWG-Nummer oder das Wort „Gasgemisch" 6. Gasbenennung nach ADR 7. Herstellerhinweis 8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers Wichtig ! Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhalts erfolgt nach wie vor durch Gefahrzettel. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

17 Informationsbeschaffung bei einem Gefahrgutunfall
Gefahrgutunfall Beschaffung der Stoffinformationen Einsatzmaßnahmen Kennzeichnung des Fahrzeuges Schriftliche Weisungen Sachkundige Stellen Beförderungspapiere Kontrolle der Ladung Kennzeichnung der Verpackung Erste Gefahrenhinweise Gefahrnummer/Stoffnummer Stoffeigenschaften Einsatzliteratur Stoffidentifikation Gefahrenmerkmale Datenbanken nein ja Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

18 Weitere Informationen
Umfang der Informationen Detailinformation IGS fire Experteninformation T U I S Kurzinformation Sofortinformation Einsatzdauer Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

19 Funktionsprinzip von TUIS
Bei TUIS handelt es sich um eine Unterstützungsmaßnahme der Chemischen Industrie, die über Ihre Werkfeuerwehren kompetente Ansprechpartner bis hin zu speziellen Gefahrgut -Einsatzkomponenten, den Einsatzkräften vor Ort zur Verfügung stellen. T U I S ransport T nfall U nformations- und Hilfeleistungs- I ystem S Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

20 Unfall-Notruf-Schema von TUIS
Behörden Polizei Feuerwehr TUIS Firmenverzeichnis 1 Telefonische Beratung 2 Beratung am Unfallort 3 Einsatz der Werkfeuerwehr Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

21 Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz
Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis 50 m Anpassung nach Erkundung wesentlicher Stoffeigenschaften Brennbare Flüssigkeiten außer hochentzündlich Säuren und Laugen ohne Gas- oder Dampfbildung 5 m Giftige und ätzend Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube 15 m 30 m 100 bis 1000 m Explosionsfähige Gas/Dampf-Luft-Gemische, Stäube und Nebel Brennbare hochentzündliche Flüssigkeiten Sprengstoffe Gasbehälter unter Brandeinwirkung Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

22 Ankunft Bei Ankunft sofortige Eintreffmeldung an die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Absichern der Unfallstelle z.B.: durch Aufstellen eines Einsatzfahrzeuges ohne Blockade der Rettungswege (der Krankenwagen muss, ohne Rangieren zu müssen, abfahren können) Das Einsatzfahrzeug darf nicht zu nahe am Unfallfahrzeug stehen (Gefährden der Verletzten und der Einsatzkräfte durch Lärm und Abgase, Mindestentfernung 10 m) Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

23 Verhalten im Einsatz Weisungen der Gruppenführung befolgen
Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit gefährlichen Stoffen Meldung an die Gruppenführung Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

24 Einsatz Herstellen der Löschbereitschaft (Sicherheitsabstand beachten)
Gefahrgut identifizieren (Kennzeichnung, Unfallbeteiligte, Unfallmerkblätter) Einholen von Kurz-, Detail- oder Experteninformationen über die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Erstmaßnahmen einleiten (wenn nötig und möglich: Menschenrettung) Einsatz abarbeiten bzw. unterstützen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

25 Abschluss Information der zuständigen Behörde (Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde; Umweltamt, etc. (je nach Situation) Freigabe des Einsatzortes bzw., Übergabe an die Polizei, Behörden (Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde, Umweltamt, etc. (je nach Situation) Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Nachbesprechen des Einsatzes (sinnvollerweise gleich nach dem Einsatz) Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

26 Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „ABC-Gefahrstoffe“ sollen Sie wiedergeben können, welche grundlegenden Gefährdungen sich aus entsprechenden Kennzeichnungen ableiten lassen und wie sich vorgehende Trupps beim Erkennen solcher Gefahren verhalten sollen. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

27 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0


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