Negation - S1 Konjunktion S1 ^ S2 Disjunktion S1 v S2 Alternative

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Negation - S1 Konjunktion S1 ^ S2 Disjunktion S1 v S2 Alternative S1 und S2 Disjunktion S1 v S2 S1 oder S2 Alternative Entweder S1 oder S2 1

Implikation S1 → S2 Replikation S1 ← S2 Äquivalenz S1 ↔ S2 Immer wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist hinreichen für S2. S1 → S2 Replikation Nur wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist notwendig für S2. S1 ← S2 Äquivalenz Immer und nur wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist notwendig und hinreichend für S2. S1 ↔ S2 2

Kontraposition ( S1 → S2 ) ↔ ( - S2 ← - S1 ) Aus wenn S1 dann S2 folgt nur wenn Nicht-S2 dann Nicht-S1. Ist S1 hinreichende Bedingung für S2, dann ist Nicht-S1 notwendige Bedingung für Nicht-S2. ( S1 → S2 ) ↔ ( - S2 ← - S1 ) Aus nur wenn S1 dann S2 folgt immer wenn Nicht-S1 dann Nicht-S2. Wenn S1 notwendige Bedingung für S2 ist, ist Nicht-S1 hinreichende ( S1 ← S2 ) ↔ ( - S1 → - S2 ) 3

Kausalitätsformel der hL § 16 StGB (- V → - St) ↔ (V ← St) Kausalitätsformel der hL (H ← E) ↔ (- H → E) 4

zur Unterscheidung von Versuch und Wahndelikt Umkehrschluss des RG zur Unterscheidung von Versuch und Wahndelikt Versuch (V ← St) ↔ (- V → - St) Wahndelikt - (V ← St) ↔ - (- V → - St) Kehrsatz (V ← St) ←|→ (V → St) 5

Widerspruch Satz 1: Eine Handlung ist für einen Erfolg kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. - H1 → - E ↔ H1 ← E Satz 2: Von mehreren Handlungen, die alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, ist jede kausal. ( H1 v H2 ) ← E - ( H1 ← E ) - ( H2 ← E )

Offener Zirkelschluss – petitio principii Wesentlich enger als die Möglichkeitstheorie ist die Wahrschein-lichkeitstheorie, die dolus eventualis annimmt, wenn der Täter die Rechtsgutsverletzung für wahrscheinlich gehalten hat. Wahrscheinlich soll dabei mehr als „möglich“ und weniger als „überwiegend wahrscheinlich“ bedeuten. Auch diese Theorie geht fehl, da sie zu einer klaren Grenzziehung außer Stande ist und der Grad der Wahrscheinlichkeit allenfalls ein Indiz für das Inkaufnehmen der Tatfolgen bildet. 7

Begriffsvertauschung Satz 1: Wer einen Stein, der auf den Kopf des Opfers zufliegt, auf dessen Schulter ablenkt, ist für die Körperverletzung kausal. Satz 2: Wer einen Stein, der auf den Kopf des Opfers zufliegt, auf dessen Schulter ablenkt, hat das Risiko der Körperverletzung verringert. Satz 3: Wer einen Stein, der auf den Kopf des Opfers zufliegt, auf dessen Schulter ablenkt, hat das Risiko der Körperverletzung nicht geschaffen. 8