§ §Rahmen - Zuständigkeiten SGB VIII, § 35a SGB XII; § 52- § 54

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 Präsentation transkript:

§ §Rahmen - Zuständigkeiten SGB VIII, § 35a SGB XII; § 52- § 54 Zuständigkeit: Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zweigliedriger Behinderungsbegriff Seelische Gesundheit weicht… länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt. SGB XII; § 52- § 54 Zuständigkeit: Träger der Sozialhilfe Zweigliedriger Behinderungsbegriff: Körperliche Funktion, geistige Fähigkeit weicht… länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt. Vgl. Baden-Württemberg Stiftung, 2016, S. 38

Aufgaben der Schulbegleitung Allgemein soll Schulbegleitung: die Voraussetzung schaffen, dass der Schüler oder die Schülerin am Unterricht in der Schule teilnehmen kann, Die soziale Teilhabe am Klassen- und Schulgeschehen unterstützen Die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern Konkrete Assistenzdienste können z.B. sein: Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsplatzes Förderung der Mobilität und Selbständigkeit Unterstützung im Bereich der Kommunikation Zusammenarbeit Schulbegleitung, Schulsozialarbeit, Pädagog*innen siehe dazu „Hilfen zur Erstellung einer Stellungnahme“

Regionale Ansprechpartner LKR TÜ Region Ansprechpartner Erreichbarkeit   Region Ansprechpartner Erreichbarkeit Tübingen Dettenhausen Kirchentellinsfurt Gabriele Bauer Katja Nußbaum Di 8:00 - 14:00 07071-99902-320 07071-99902-301 Rottenburg Starzach Hirrlingen Neustetten Ammerbuch Ute Brunner Di 8:00 - 15:00 Do 14:00 - 15:00 07071-99902-304 Bodelshausen, Ofterdingen Dusslingen Gomaringen Nehren Antje Kroh Di, Do 8:00 - 16:00 07071-99902-206

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