DIE GYMNASIALE OBERSTUFE

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 Präsentation transkript:

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ZULASSUNG ZUM ABITUR BERECHNUNG DER GESAMTQUALIFIKATION ABITURPRÜFUNG

einzubringende Pflichtkurse Die Zulassung zum Abitur Anrechenbare Kurse 38-40 Kurse aus den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase einzubringende Pflichtkurse 16 Kurse in den 4 Abiturfächern und sofern nicht schon enthalten 4 Kurse D 4 Kurse FS 2 Kurse Kunst oder Musik oder Literatur 4 Kurse einer GWS 2 Kurse GE 2 Kurse SW 4 Kurse M 4 Kurse einer NWS 2 Kurse RE oder PL 2 Q2-Kurse FS oder NW weitere Pflichtkurse 4 Kurse SP Wahlkurse

Die Zulassung zum Abitur 1 Die Zulassung zum Abitur 1. Schritt Vier Voraussetzungen werden geprüft: Pflichtbelegungen gemäß §28 APO-GOSt B Belegung von min. 38 anrechenbaren Kursen (30 GK und 8 LK) kein Kurs mit null Punkten in den Fächern mit Belegungspflicht max. 8 Defizite, davon max. 3 LK-Defizite

Die Zulassung zum Abitur 2. Schritt Festlegung der anrechenbaren Kurse Festlegung von 35 anrechenbaren Kursen 27 GK + 8 LK, darunter die Pflichtbelegungen maximal 7 Defizite Festlegung von 38 anrechenbaren Kursen 30 GK + 8 LK, darunter die Pflichtbelegungen maximal 8 Defizite

Die Zulassung zum Abitur 3 Die Zulassung zum Abitur 3. Schritt Berechnung der Gesamtpunktzahl: Block I Addition der erzielten Punkte in den anrechenbaren Kursen der Qualifikationsphase (35/38 Kurse) Leistungskurse zählen doppelt, Grundkurse einfach Berechnung eines vorläufigen Gesamtergebnisses nach der Formel E I = (P : S) x 40 E I = Gesamtergebnis Block I P = erzielte Punkte in den anrechenbaren Kursen der Qualifikationsphase S = Anzahl der eingebrachten Kurse (43 bzw. 46  LKs zählen doppelt!) 40 = max. Anzahl der anrechenbaren Kurse

Die Zulassung zum Abitur 4 Die Zulassung zum Abitur 4. Schritt Optimierung des Gesamtergebnisses Block I Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse, deren Ergebnisse über der bis ermittelten durchschnittlichen Punktzahl liegen. Erneute Berechnung nach der Formel: E I = (P : S) x 40 Wenn keine geeigneten Restkurse mehr zur Verfügung stehen oder die maximale Anzahl von 40 Kursen eingebracht wurde  Ermittlung des endgültigen Endergebnisses für Block I Mindestens: 200 Punkte Höchstens: 600 Punkte

Zulassungsbeispiel Fächerwahl FACH ABIFACH Q1 Q2 D 3 8 7 E 5 6 KU 10 9 GE SW -- PA LK M BI 4 CH 11 RE SP

Zulassungsbeispiel Anzahl der anrechenbaren Kurse FACH ABIFACH Q1 Q2 KURSE D 3 8 7 4 E 5 6 KU 10 9 GE SW -- 2 PA LK M BI CH 11 RE SP anrechenbare Kurse 40 WST 34 34 

Zulassungsbeispiel Pflichtbelegung FACH ABIFACH Q1 Q2 KURSE D 3 8 7 4 E 5 6 KU 10 9 GE SW -- 2 PA LK M BI CH 11 RE SP anrechenbare Kurse 40 WST 34 34 

Zulassungsbeispiel Festlegung von 35 Kursen FACH ABIFACH Q1 Q2 KURSE D 3 8 7 4 E 5 6 KU 10 9 GE SW -- 2 PA LK M BI CH 10! 11! 11 RE SP anrechenbare Kurse 40 WST 34 34 

Zulassungsbeispiel Addition der erzielten Punkte FACH ABIFACH Q1 Q2 KURSE PUNKTE D 3 8 7 4 30 E 5 6 22 KU 10 9 2 20 GE 18 SW -- PA LK 29x2= 58 M 30x2= 60 BI 28 CH 10! 11! 11 42 RE 16 SP 35 344

Zulassungsbeispiel Vorläufiges Gesamtergebnis Block I E I = (P : S) x 40 344 : 43 = 8 8 x 40 = 320 Punkte Ermittlung weiterer Kurse, deren Ergebnis über der Durchschnittspunktzahl von 8 Punkten liegen

Zulassungsbeispiel Optimierung des Gesamtergebnis Block I FACH ABIFACH Q1 Q2 KURSE PUNKTE D 3 8 7 4 30 E 5 6 22 KU 10 9 39 GE 27 SW -- 2 20 PA LK 29x2= 58 M 30x2= 60 BI 28 CH 10! 11! 11 42 RE 16 SP 381

Zulassungsbeispiel Optimierung des Gesamtergebnis Block I Erneute Berechnung nach der Formel E I = (P : S) x 40 (381 : 47) x 40 = 324 Endergebnis für Block I = 324 Punkte

Die Abiturprüfung Block II Die Abiturprüfung findet in den vier Abiturfächern statt, Im 1. – 3. Abiturfach findet eine schriftliche, im 4. Abiturfach eine mündliche Prüfung statt. Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet, bei besonderer Lernleistung vierfach. Zum Bestehen der Abiturprüfung (§29 Abs. 4) müssen im Abiturbereich min. 100 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl sind 300 Punkte. in min. zwei der vier Abiturfächer, darunter ein Leistungskurs, jeweils 25 Punkte erreicht werden. evtl. noch weitere mündliche Prüfungen im 1. – 3. Abiturfach angesetzt werden.

die Bedingungen zum Bestehen der Abiturprüfung gemäß §29 Abs. 4 Die Abiturprüfung Block II Mündliche Prüfungen im 1. – 3. Abiturfach werden angesetzt, wenn die Bedingungen zum Bestehen der Abiturprüfung gemäß §29 Abs. 4 nicht erfüllt sind. sich die Ergebnisse in den schriftlichen Abiturprüfungen um 4, 00 oder mehr Punkte von der Durchschnittspunktzahl der Q1+Q2 unterscheiden. Die Möglichkeit, sich freiwillig zu einer mdl. Prüfung zu melden, besteht. Die Meldung ist bindend. Bei der Notwendigkeit von mehreren Prüfungen, bestimmt der Prüfling die Reihenfolge. Die Endnote in einem Fach mit schriftlicher und mündlicher Note wird mit 2:1 (schriftlich : mündlich) bewertet.

Die Abiturprüfung Block II Ergebnis der Abiturprüfung FACH NOTE x 5 PUNKTE 1 M 7 x5 35 2 PA 8 40 3 D 4 BI 150

Gesamtpunktzahl und Abiturnote Block I + Block II Ø Punkte 1,0 900 - 823 2,0 660 - 643 3,0 480 - 463 1,1 822 - 805 2,1 642 - 625 3,1 462 - 445 1,2 804 - 787 2,2 624 - 607 3,2 444 - 427 1,3 786 - 769 2,3 606 - 589 3,3 426 - 409 1,4 768 - 751 2,4 588 - 571 3,4 408 - 391 1,5 750 - 733 2,5 570 - 553 3,5 390 - 373 1,6 732 - 715 2,6 552 - 535 3,6 372 - 355 1,7 714 - 697 2,7 534 - 517 3,7 354 - 337 1,8 696 - 679 2,8 516 - 499 3,8 336 - 319 1,9 678 - 661 2,9 498 - 481 3,9 318 - 301 4,0 300 Beispiel Block I: 324 Punkte Block II: 150 Punkte 474 Punkte Ø 3,0