Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
72 Stunden – Uns schickt der Himmel
Advertisements

Freiheit stirbt mit Sicherheit
Schaffung von Rechtsbewusstsein
Mittwoch, den Uhr im Hörsaal der Kinderklinik
Wählen und gewählt werden
Die deutsche Kommune und ein so genannter „Trust“ in den USA mit z. B
Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen
„Ansicht Arbeitsbereich“ ist die nutzerspezifische Ansicht, in der alle Dokumente aufgelistet sind, die dem angemeldeten Benutzer zugeordnet sind. D.h.
Gesetzliche Bestimmungen zu
Empirische Forschung Empirisch = eine wissenschaftliche Vorgehensweise betreffend, die nicht auf theoretischen Begründungen, sondern auf nachvollziehbaren.
Controlling, Analyse und Verbesserung (Teil 1)
Datenschutz-Unterweisung
Kontakt- und Wurfvergehen
Zwangseinweisung ?.
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Beschluss-Sammlung
Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion.
Bundesfachgruppe Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Das Wasserfallmodell - Überblick
Prof. Dr. Rainer Wernsmann
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Aspekte zum Datenschutz und zum berechtigten Interesse
Präsentation des Projekts infosenior. ch Netzwerktagung «BBB 100» 6
Gottfried-Kinkel-Realschule Schülerbetriebspraktikum 2013
Diktatur OKT. A 2006/2007. Unter einer Diktatur (v. lat. dictatura) versteht man die Herrschaft durch einen einzelnen Diktator, eine politische Partei,
Datenschutz?!?!.
Veranstaltungssicherheitsgesetz
Partner/in unter gutem Stern Ist ein Angebot der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar Bietet engagierten Personen und.
Umsetzung der WRRL im Kreis Lippe
Datenschutz als Grundrecht
Wie fit zu bleiben.
Das Wichtigste auf den Punkt gebracht – Teil 1 Frauen sollen selbstbestimmt, natürlich und sicher gebären können – heute und in Zukunft! Das ist das große.
Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Begutachtung von Schulen Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. Institut für interdisziplinäre.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Die Ausbildung zum Schiedsrichter - Ausgabe 2013 / 2014
Wir müssen handeln! Daher bitten wir SIE im Namen der Kolleginnen und Kollegen um eine Spritspende für die Bundespolizei damit die Polizeifahrzeuge weiter.
Wer nicht ausbildet muß zahlen! Im Ausbildungsjahr 2000/2001 fehlten in Deutschland über betriebliche Ausbildungsplätze Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes:
verstehen planen bearbeiten
Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes
Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen.
Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Das politische Quiz Personen und Ämter Aus der Geschichte Wahlen und
Datenschutz und Datensicherheit
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Infotour zum neuen Polizei- und Versammlungsgesetz von Baden-Württemberg Anarchistische Gruppe [:ag] Freiburg & Rote Hilfe Freiburg.
Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens
Wie entstehen Tarifverträge ?
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
1 Bürgerkommission Hagsfeld e.V. Die Redaktion berichtet.. Freitag, 06. März Die beiliegenden Folien und Erläuterungen beziehen.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie auf Landesebene
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Parteienlandschaft Deutschland
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
Jahr der Familie Herausforderung Fast 50% der Jugendlichen verlassen unsere Gemeinden, bevor sie 25 sind. Was können wir tun, um diesen Trend zu.
Menschenrechtskonflikte Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit.
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.
Ρ. ri x ecker.recht Eine streitige parlamentarische Untersuchung Vorüberlegungen: Worum geht es? Zu erkennen: Anträge werden gestellt -von zwei Fraktionen.
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
Ein Service von: Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer.
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
Das Strafantragsverhalten der Opfer häuslicher Gewalt.
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Diskriminierung von Juden
Vorstand IG Metall Vorstand / FB Betriebs- und Branchenpolitik / Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik Präsentation zur „Kleinen Arbeitshilfe für.
Tarifverhandlungen.
Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie
Datenschutz-grundverordnung
 Präsentation transkript:

Für ungebändigte, unmittelbare Demokratie Argumente des DGB Baden-Württemberg gegen das geplante Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg Der Bund der Gewerkschaften Baden-Württemberg

…sie (die Versammlungen) enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, dass geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren (Bundesverfassungsgericht 14.05.1985) Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Ziele der Landesregierung Das alte Bundes-Versammlungsgesetz von 1953 soll durch ein neues Landes-Versammlungsgesetz ersetzt werden. Es soll moderner sein. Es soll die Rechtanwendung vereinfachen. Es soll Zusammenwirken von Veranstaltern und Behörden erleichtern. Es soll rechtsextremistische Auswüchse eindämmen Alle genannten Ziele werden verfehlt! Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Versammlungsgesetz ist unmodern Das alte Gesetz orientierte sich an den 1953 herkömmlichen, straff organisierten und geleiteten Veranstaltungen. Das neue Gesetz zementiert diese Sichtweise in dem es davon ausgeht, dass immer eine Organisation hinter einer Veranstaltung steckt, mit einem Apparat der diese organisiert. Bürgerschaftliches Engagement, Veranstaltungen von Bündnissen u.ä. spielen keine Rolle. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Mehr Bürokratie Anzeige- und Mitteilungspflicht selbst bei Kleinstveranstaltungen ab 2 Personen. Mit dazu gehörigen Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen. Ausweitung der Anzeigefrist von 48 auf 72 Stunden vor Bekanntgabe. Mehr Aufwand bei der Anzeige einer Versammlung durch… Nennung des Namens des Veranstalters bei Saalveranstaltungen; umfassende Informationen über Ort, Zeitpunkt, Anzahl der TeilnehmerInnen, Thema, Ablauf, techn. Hilfsmittel, etc.; Angaben über persönliche Daten des/der Versammlungsleiter/in (auch bei Saalveranstaltungen); Angaben der persönlichen Daten der OrdnerInnen (auch bei Saalveranstaltungen); Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Weniger Rechtssicherheit – mehr Sanktionen Die zu liefernden Informationen in einer Anzeige sind klar aufgelistet (entsprechen der bisherigen Behördenpraxis) Neu ist jedoch die drohende Geldbuße bis zu € 3.000 für unvollständige Anzeigen. Die Anwendung vieler Vorschriften des Gesetzentwurfs führen wegen fehlender Normenklarheit und Bestimmtheit zu unvorhersehbaren nachteiligen Folgen für Veranstalter. Die Sanktionsmöglichkeiten für die zuständigen Behörden, wie z.B. bei den Ordnungswidrigkeiten, wurden stark erweitert. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Mehr Einschränkungen Die Versammlungsleitung kann bei Gewalttätigkeiten eine Versammlung nicht mehr unterbrechen, sondern muss sie abbrechen. „…praktisch könnte dann jede Großdemonstration verboten werden, da sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teiles der Teilnehmer beibringen lassen.“ (Bundesverfassungsgericht 1985) Die Behörden haben bei Versammlungen unter freiem Himmel die Rechte Dritter zu beachten, wie z.B. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer oder Gewerbetreibende als gleichrangige Rechte angesehen werden. „Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, werden Dritte im Allgemeinen ertragen müssen.“ (BVerfGE 69, 315 [319]) Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Gefahren für das Streikrecht Das Uniformierungs- und Militanzverbot kann zu Eingriffen in das Streikrecht führen. Nach neuem Recht soll das Tragen einheitlicher Kleidung unzulässig sein, wenn dies einen einschüchternde Wirkung hat. Arbeitskampfmaßnahmen gehen einher mit öffentlichen Meinungsäußerungen (mehr wie 2 Personen vor einem Werkstor). Streikposten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen. Streikposten müssen als solche zu erkennen sein (Rote Westen, rote Kappen oder Helme, T-Shirts, Fahnen). Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht Behörden können den/die Versammlungsleiter/in ablehnen. Dies gilt auch für demokratisch gewählte Vorsitzende einer Organisation. Behörden können Ordner/innen ablehnen, die zur Durchführung benötigt werden. Damit wird die staatsfreie und unreglementierte Willensbildung verletzt. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Das neue Gesetz verhindert keine Nazi-Demos Das erklärte Ziel, besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden. Das wirkungsvollste Vorgehen gegen rechtsextreme Organisationen ist ihr VERBOT! Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg

Umfassende Speicherung von Daten, Ton und Bild Die Behörden können personenbezogene Daten von VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen erfassen und speichern. Die Polizei erhält umfassende Befugnisse, personenbezogene Daten von Teilnehmern zu erheben und Bild- und Tonaufnahmen zu fertigen. Dabei dürfen auch unbeteiligte Dritte erfasst werden. Es fehlt an einer Sanktion gegen eine ungerechtfertigte Datenerhebung oder für den Fall, dass Filmaufnahmen von Versammlungen nicht gelöscht werden, obwohl sie nach den im Gesetz genannten Vorgaben auch zu Schulungszwecken nicht benötigt werden. Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg