Cercle déchets Konzept und Pflichtenheft

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Cercle déchets Konzept und Pflichtenheft Vollversammlung 20. September 2018 Cercle déchets Konzept und Pflichtenheft Martin Moser, Vorstand CD-CH

Gründung des Cercle déchets Schweiz Beschluss der KVU zur Gründung eines Cercle déchets 01.07.2012 Beauftragung Lenkungsgremium Entsorgungswegweiser Schweiz (EWW) zur Ausarbeitung der Organisation und eines Pflichtenheftes Verabschiedung Konzept und Pflichtenheft durch die KVU 09.11.2012 Präsident Martin Eugster Die KVU beschloss an der Konferenz vom 1. Juli 2012, einen Cercle Déchets zu gründen und beauftragte den damaligen Leiter des Lenkungsgremiums EWW ("Entsorgungswegweiser Schweiz"), zusammen mit einer Gruppe von KVU-Mitgliedern und weiteren Personen z. H. der nächsten KVU-Konferenz einen Vorschlag zum Pflichtenheft und zur Organisation eines „Cercle Déchets“ zu unterbreiten. Das entsprechende Konzept mit Pflichtenheft wurde an der KVU-Konferenz vom 09.11.2012 verabschiedet.

Die Zeit bleibt nicht stehen 6 Jahre nach Gründung drängt sich eine Aktualisierung auf VVEA bedingt vielerorts Neuorganisation des Vollzugs Schlüsselstellung zur Harmonisierung unter den Kantonen Informationsaustausch und Nutzung von Synergien Mitwirkung in zahlreichen Begleit- und Arbeitsgruppen des Bundes und der Branche Ansprechpartner und Informationsdrehscheibe für BAFU, Kantone und nationale Verbände Die Bedeutung des Cercle déchets ist gewachsen …die Aufgaben und Erwartungen ebenso Sechs Jahre nach Gründung des Cercle déchets hat sich dieses Fachgremium inzwischen als sehr sachdienlich und wirksam herausgestellt. Der regelmässige Erfahrungsaustausch unter den Kantonen und die damit einhergehende Harmonisierung des Vollzugs sowie die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit dem BAFU haben sich deutlich verbessert. Der Cercle déchets nimmt heute eine wichtige Schlüsselstellung als Ansprechpartner für Bund, Kantone und Verbände in der Schweizer Abfallwirtschaft ein. Durch die Inkraftsetzung der neuen Abfallverordnung VVEA muss in vielen Fällen neu geregelt werden. In den Begleitgruppen zur Erarbeitung der entsprechenden BAFU- Vollzugshilfen sind heute praktisch überall Teilnehmer aus dem Cercle déchets vertreten. Die Neuregelungen bieten eine Chance, die teilweise grossen Vollzugsunterschiede unter den Kantonen anzugleichen und das gemeinsame Verständnis zu fördern. Ebenso können die Kantone voneinander profitieren, indem schon vorhandene Erfahrungen ausgetauscht oder allfällige Vorleistungen an andere Kantone weitergegeben und von diesen adaptiert übernommen werden können. Dadurch werden Ressourcen gebündelt. Die organisierte Zusammenarbeit und Koordination unter den Kantonen ist deshalb wichtig. Als Folge dieser Entwicklung sind aber auch die Erwartungen gegenüber dem Cercle déchets sowie die daraus entstehenden Aufgaben in den letzten Jahren stark angewachsen. Dem soll mit einer Verbesserung der Organisation begegnet werden.

Aktualisiertes Konzept Zweck des Cercle déchets

Aktualisiertes Konzept Organisation Regionalgruppen 4 Regionalgruppen Angemessene Vertretung der Ost-, West- Zentral-, NW-, Süd- Schweiz sowie des Fürstentums Lichtenstein Je ein BAFU-Vertreter Bestimmung eines Regional-Vorsitzenden Bestimmung eines Regional-Delegierten in den Vorstand (Koordination und Vertretung der Regionalinteressen) 3-4 Sitzungen pro Jahr Der Cercle déchets teilt sich in 4 Regionalgruppen auf. Darin sollen die Nordwest-, die Ost-, die Zentral- die West und die Südschweiz sowie das Fürstentum Lichtenstein angemessen vertreten sein. Das BAFU wirkt mit je einem Mitglied pro Regionalgruppe mit. Jede Regionalgruppe bestimmt einen Vorsitzenden bzw. einen Vertreter in den Vorstand des Cercle déchets Schweiz. Die Regionalgruppen koordinieren ihre Regionalinteressen und bringen diese im Cercle déchets Schweiz ein. Jede Regionalgruppe trifft sich 3- bis 4-mal jährlich oder bei Bedarf zusätzlich.

Aktualisiertes Konzept Organisation Vorstand Führung des Cercle déchets Schweiz Ein Präsident und ein Vizepräsident (nach Möglichkeit Sprachregionen berücksichtigen) Ein BAFU-Vertreter Je ein Delegierter aus den 4 Regionalgruppen (inkl. Vizepräsident) Informationsaustausch und Koordination mit KVU (Vorstand, Regionalkonferenzen, Vollversammlung) Vorstandssitzung 3-4 mal pro Jahr Der Cercle Déchets Schweiz wird von einem Vorstand geführt. Dieser setzt sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem BAFU-Vertreter und je einem Vertreter aus den Regionalgruppen zusammen (inkl. Vizepräsident). Der Informationsaustausch und die Koordination mit der KVU (Vorstand, Regionalkonferenzen und Vollversammlung) müssen gewährleistet sein. Der Vorstand trifft sich 3- bis 4-mal jährlich zu einer Vorstandssitzung.

Aktualisiertes Konzept Kommunikation Keine eigene Homepage Öffentliche Dokumente Nutzung der KVU-Homepage Interne Dokumente (Protokolle, Entwürfe u.ä.) im KVU-Extranet Finanzierung Grundaufgaben ohne finanzielle Mittel der KVU (Milizprinzip) Bei Aufträgen an Dritte ist ein Budget zHd. der KVU zu erstellen Vollversammlung kann regelmässige Mitgliederbeiträge beschliessen Einzelne Projekte werden individuell finanziert (interessierte Kantone, Bund usw.) Kontenführung bei der KVU Die Grundaufgaben des Cercle Déchets können ohne finanzielle Mittel der KVU erfüllt werden (Milizprinzip). Für allfällig notwendige Drittaufträge erstellt der Vorstand ein Budget z.Hd. der KVU. Die Vollversammlung kann beschliessen, dass regelmässig anfallende Kosten durch Mitgliederbeiträge abgedeckt werden können. Die einzelnen Projekte werden individuell finanziert (interessierte Kantone, KVU, Bund, etc). Die entsprechenden Konten (Projektkonten und Mitgliederbeitragskonto) werden durch die KVU-Geschäftsstelle eröffnet. Der Präsident und der Vizepräsident des Cercle déchets erhalten die Ermächtigung zu Zahlungsfreigaben. Die Übersetzung von Protokollen (dt./fr.) erfolgt durch das BAFU oder eine Regionalgruppe ohne Kostenfolge.

Aktualisiertes Pflichtenheft Vollversammlung Gesamtschweizerische Fachstellentagung 1 mal pro Jahr gemeinsam mit BAFU (Informationen des BAFU und der Kantone, Berichterstattung über gesamtschweizerische Projekte, Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Regionen, Austausch über aktuelle Vollzugsfragen) Das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten ist durch die Vollversammlung zu bestätigen mind. 1x jährlich Durchführung einer gesamtschweizerischen Fachstellentagung gemeinsam mit dem BAFU (Informationen des BAFU und der Kantone, Berichterstattung über gesamtschweizerische Projekte, Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Regionen, Austausch über aktuelle Vollzugsfragen)   Das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten ist durch die Vollversammlung zu bestätigen.

Aktualisiertes Pflichtenheft Vorstand Organisation der Vollversammlung Ansprechstelle für BAFU, KVU, Branchenverbände Koordination/Informationsfluss zw. Regionalgruppen und BAFU Formulierung von gemeinsamen Bedürfnissen der Kantone Koordination/Erarbeitung von gemeinsamen Vollzugsgrundlagen (Ressourcenoptimierung, Harmonisierung) Unterstützung des BAFU bei Erarbeitung Vollzugshilfen Nach Bedarf Einsetzen von Projekt-, Fach- oder Arbeitsgruppen Nach Bedarf Ausarbeitung von Musterstellungnahmen Einflussnahme gesetzgebende Arbeit im Abfallbereich Vorschlag von Mitgliedern in Begleitgruppen des Bundes Vorschlag Präsident und Vizepräsident Protokollführung der Vorstandssitzungen zHd. Kantone und Bund - Organisation und Durchführung der Vollversammlung - Ansprechstelle für BAFU, KVU, Branchenverbände - Koordination und Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Regionalgruppen und BAFU - Formulierung von Bedürfnissen, insbesondere zuhanden des BAFU - Koordination der Erarbeitung gemeinsamer Vollzugsgrundlagen (Ressourcenoptimierung, Vereinheitlichung des kantonalen Vollzugs), Unterstützung des BAFU und anderer Bundesstellen bei der Erarbeitung von Vollzugshilfen und Fördern einer möglichst einheitlichen Umsetzung - Nach Bedarf Delegieren von Fragestellungen und Projekten an Regional-, Fach oder Projektgruppen; allenfalls Einsetzen projektspezifischer Ad-hoc-Fachgruppen für gesamtschweizerische / überregionale Projekte oder die Bearbeitung spezifischer Vollzugsfragen - Führen einer Pendenzenliste der Arbeiten im Vorstand - Kann die Federführung bei der Erarbeitung von Muster-Stellungnahmen und Vernehmlassungen (Inputs der Kantone) übernehmen als Grundlage für Stellungnahmen der Kantone oder der KVU. - Einflussnahme bei der gesetzgebenden Arbeit im Abfall-Bereich - Vorschlag von Mitgliedern als Fachpersonen für Fach- und Arbeitsgruppen des Bundes / von Verbänden - Vorschlag des Präsidenten und des Vizepräsidenten zur Bestätigung durch die Vollversammlung - Protokollführung über die Vorstandssitzungen und entsprechende Information an die Regionalgruppen. Protokolle erscheinen in Deutsch und französisch (Übersetzung durch BAFU oder Regionalgruppe Westschweiz), für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente werden zusätzlich in Italienisch übersetzt.

Aktualisiertes Pflichtenheft Regionalgruppen Austausch praxisorientierter Informationen und Erfahrungen Information / Diskussion aktueller Vollzugsprobleme kantonsübergreifender Abgleich der Vollzugstätigkeit soweit möglich Erarbeitung von Vollzugsgrundlagen, mit Information des Vorstands zur übergeordneten Koordination Protokollführung der Regionalgruppensitzungen und Zurverfügungstellung der Protokolle an die anderen Regionalgruppen und den Vorstand

Besten Dank fürs Zuhören Entwurf vollständiges Konzept und Pflichtenheft https://extranet.kvu.ch/index Verabschiedung durch die KVU-Herbstversammlung am 16.10.2018 vorgesehen Besten Dank fürs Zuhören