NEIN zur radikalen Zersiedelungs-Initiative

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 Präsentation transkript:

NEIN zur radikalen Zersiedelungs-Initiative überflüssig & unnütz

Art. 75 der Bundesverfassung soll um vier Absätze erweitert werden Um was geht es? Art. 75 der Bundesverfassung soll um vier Absätze erweitert werden Art. 75 Raumplanung 1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. 2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen. 3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung. 4 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen (nachhaltige Quartiere). 5 Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen. 6 Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird. 7 Ausserhalb der Bauzone dürfen ausschliesslich standortgebundene Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Bestehende Bauten geniessen Bestandsgarantie und können geringfügig erweitert und geringfügig umgenutzt werden. Um was geht es? Art. 75 der Bundesverfassung soll um vier Absätze erweitert werden. Die Initiative will erreichen, dass die Bauzonen in der Schweiz nicht mehr weiter zunehmen. Neue Bauzonen soll es nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Hinzu kommen Bestimmungen zur Siedlungsverdichtung, staatliche Förderung nachhaltiger Quartiere und neue Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Die Initiative kommt von ideologisch radikal geprägten Grünen Befürworter Die Initiative kommt von ideologisch radikal geprägten Grünen Lanciert von den «Jungen Grünen» Weitere Unterstützer: Grüne, JUSO, Alternative Linke Bern, SP und Umweltorganisationen

Eine breite Gegnerschaft lehnt die Zersiedelungs-Initiative ab SVP, CVP, FDP, Jungfreisinnige, BDP, GLP (Vorstand) Wirtschaftsverbände: sgv, Baumeisterverband, Centre Patronal, economiesuisse, Schweizer Bauernverband, Tourismusverbände, Versicherungsverband Verbände Immobilienbranche: Hauseigentümerverband, Fédération romande immobilière Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete Ständerat: 34 Nein / 3 Ja / 7 Enthaltungen Nationalrat: 143 Nein / 37 Ja / 18 Enthaltungen Eine breite Gegnerschaft lehnt die Zersiedelungs-Initiative ab: SVP, CVP, FDP, Jungfreisinnige, BDP, GLP (Vorstand) Wirtschaftsverbände: sgv, Baumeisterverband, Centre Patronal, economiesuisse, Schweizer Bauernverband, Tourismusverbände, Versicherungsverband Verbände Immobilienbranche: Hauseigentümerverband, Fédération romande immobilière Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete Ständerat: 34 Nein / 2 Ja / 9 Enthaltungen, Nationalrat:135 Nein / 33 Ja / 22 Enthaltungen

Fortschrittsfeindliche Initiative Flexibilität für die Zukunft behalten Wie werden die räumlichen Bedürfnisse, Logistik, Industrie und Mobilität in einem digitalisierten Zeitalter aussehen? Es macht keinen Sinn der Raumplanung starre zentralistische Fesseln anzulegen, obwohl wir gar nicht wissen, wie die Zukunft der Schweiz aussehen wird. Eine Verknappung von Bauland würde zu höheren Immobilienpreisen und Wohn- und Gewerbekosten führen. Die Zersiedelungsinitiative ist klar fortschrittsfeindlich. Heute lässt sich kaum abschätzen, wie die räumlichen Bedürfnisse in einem digitalisierten Zeitalter aussehen werden. Festzulegen, dass die Zukunft in kleinräumigen Strukturen liegen soll, ist nicht sinnvoll. Denn es ist offen, wie die Mobilität, die Logistik, die Industrie und andere Bereiche in Zukunft aussehen werden. Behalten wir uns deshalb unsere Flexibilität auf unsere Zukunft flexibel reagieren zu können. Die Grünen wollen das zukünftige Wohnen bestimmen und Bauzonen einfrieren. Dies lässt aber die unterschiedlichen Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht. Eine Verknappung von Bauland führt zu höheren Immobilienpreisen und Mieten. Zudem erschwert es die Ansiedlung von Unternehmen. Eine derartige Schwächung der Attraktivität als Unternehmensstandort schadet der wirtschaftlichen Entwicklung. Zudem hat auch die am 11. März 2012 vom Volk angenommene Zweitwohnungsinitiative einen dämpfenden Effekt auf die Zersiedelung. Die Bautätigkeit ist deshalb in den Gebieten mit hohem Zweitwohnungsanteil – speziell in den touristischen Berggebieten – rückläufig. Die Berggebiete möchten hier nicht übersteuern und sprechen sich deshalb gegen die Zersiedelungsinitiative aus. Die Initiative möchte aber noch mehr, als nur die heute vorhandenen Bauzonen einfrieren. Konkret fordert sie, dass nur neue Bauzonen ausgeschieden werden können, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Die Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Ertragswerts verfolgt die hehre Absicht, die landwirtschaftliche Produktionskapazität der Schweiz zu erhalten. In der Realität hat dies aber eine Abnahme der Bauzonen zur Folge. Falls nämlich eine neu eingezonte Fläche einen höheren landwirtschaftlichen Ertragswert aufweist als die ausgezonte Kompensationsfläche, so muss die Kompensationsfläche entsprechend grösser sein. Das Umgekehrte gilt aber laut den Initianten nicht, weil die Kompensationsfläche in jedem Fall mindestens gleich gross sein muss wie die neu eingezonte Fläche. Diese Asymmetrie hätte zur Folge, dass in der Schweiz künftig immer weniger Bauland zur Verfügung stünde – Bauzonen werden somit nicht nur eingefroren, sondern schmelzen dahin. Das Resultat einer Verknappung der Bauzonen hat in der Logik von Angebot und Nachfrage klare Konsequenzen: Bei sinkendem Angebot an Bauzonen steigen die Grundstückspreise. Daher geht auch der Bundesrat in seiner Botschaft zur Zersiedelungsinitiative von einem «ausgeprägten Ansteigen der Grundstückspreise mit allen negativen Begleiterscheinungen (z. B. höhere Wohn- und Gewerbekosten)» aus. Diese Problematik zeigt sich insbesondere in städtischen Gebieten, weil die Baulandreserven heute ungleich verteilt sind. Die nicht überbauten Bauzonenflächen befinden sich oft in peripheren, ländlichen Gebieten. In den Städten und den bereits dichter besiedelten Agglomerationen gibt es nur wenig verfügbares freies Land. Dies ist problematisch, weil an diesen zentralen Lagen die Nachfrage nach Immobilien bereits heute am höchsten ist. Die Initiative hätte also zur Folge, dass in den boomenden Regionen die Preise noch stärker ansteigen.

Nachfragegerechtes Bauen Kompensationsmodell der Grünen funktioniert nicht Aktuelle Bauzonenreserven und zukünftige Nachfrage nach Bauzonenfläche 2005 bis 2030. Es kommt noch ein weiteres Problem hinzu, wenn es eine neue Bauzone nur geben darf , wenn ein gleiches Landstück mit vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird.» Auf dieser Grafik sieht man die aktuellen Bauzonenreserven und die zukünftige Nachfrage nach Bauzonenfläche bis 2030. Das Problem dabei ist, dass in den boomenden Regionen mit hoher Nachfrage keine Bauzonenreserven bestehen. Bspw. Zürich. Wohingegen ländliche Regionen, bspw. kleine Dörfer im Wallis, hingegen noch über Bauzonenflächen. De facto kann Zürich so nicht mehr wachsen. Dass eine Wallisser Gemeinde Land für Zürich auszont, ist unrealistisch. Ein nachfragegerechtes Bauen ist mit dem Kompensationsmodell der Grünen nicht möglich.

Unnötige Verschärfung des geltenden Rechts Vorbildliche Kantone und Gemeinden werden bestraft Dass die Schweiz mit dem beschränkten Boden haushälterisch umgehen soll, ist politischer Konsens. Für eine nachhaltige Raumentwicklung braucht es deshalb keine Verschärfung des geltenden Rechts. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG 1) enthält bereits griffige Massnahmen gegen die Zersiedelung und zur Förderung einer Siedlungsentwicklung nach innen. Die Wirkung dieser Revision muss zuerst abgewartet werden, bevor schon wieder neue Gesetze geschaffen werden. Raumplanung ist für die FDP Generationenpolitik und keine „Hauruck“-Übung. Die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, die neuen Bestimmungen in ihren kantonalen Richtplänen umzusetzen. Die Grafik zeigt den Stand der Umsetzung in den Kantonen per Ende Oktober 2018. In den meisten Fällen ist der Richtplan entweder genehmigt oder beim Bund in Prüfung. Sobald ein Kanton einen neuen Richtplan in Kraft setzt, müssen die neuen Vorgaben in den Gemeinden umgesetzt und deren Nutzungspläne entsprechend angepasst werden. Dies wird zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Raumplanung ARE geht deshalb davon aus, dass die ersten Zahlen, anhand derer die Wirksamkeit des RPG 1 beurteilt werden kann, erst 2022 vorliegen. Bereits jetzt zu behaupten, das revidierte Gesetz zeige keine Wirkung, ist deshalb unredlich. Zudem würden Kantone, die bereits ein neues Raumplanungsgesetz gemacht, oder mit Bedacht eingezont haben, bestraft. Für Gemeinden und Kantone mit wenig Baulandreserven bedeutet die Annahme der Initiative de facto ein Bauzonenmoratorium. (Grafik von Economiesuisse, Quelle Bundesamt für Raumpanung ARE 2018) Nicht vortragen, aber nice to know: Unter anderem wurden mit dem RPG folgende Neuerungen eingeführt: - Der Grundsatz, das Baugebiet klar vom nicht Baugebiet zu trennen (Art. 1 RPG). - Das Ziel, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und kompakte Siedlungen zu schaffen (Art. 1). - Dazu sollen brachliegende oder schlecht genutzte Flächen in Bauzonen besser genutzt werden (Art. 15a). - Neueinzonungen sind nur noch für den Bedarf der nächsten 15 Jahre zulässig und nur, wenn die inneren Nutzungsreserven konsequent mobilisiert werden, kein Kulturland zerstückelt wird, die Verfügbarkeit des eingezonten Landes sichergestellt ist und die Vorgaben des Richtplans umgesetzt werden (Art. 15 Abs. 4 Bst. b–e). - In Artikel 3 wurde ergänzend festgehalten, dass für die Landwirtschaft genügend Kulturland, insbesondere Fruchtfolgeflächen, erhalten bleiben soll. - Die kantonalen Richtpläne müssen im Bereich Siedlung neu unter anderem aufzeigen, wie gross die Siedlungsfläche insgesamt und ihre räumliche Verteilung sein sollen und wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werden soll (Art. 6, 8 und 8a).

Deshalb kann gesagt werden: Lehnen Sie die Zersiedelungs-Initiative ab. Nein zur fortschrittsfeindlichen Initiative Nein zum Kompensationsmodell der Grünen Nein zur unnötigen Verschärfung des geltenden Rechts