Orientierungsabend vom 17. Januar 2019

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 Präsentation transkript:

Orientierungsabend vom 17. Januar 2019 Herzlich Willkommen Orientierungsabend vom 17. Januar 2019 zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse

Begrüssung / Ablauf des Abends (Unterlagen auf Homepage!) Einführung ins Thema Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren Beantwortung von Fragen der Eltern Schullaufbahn ab der 7. Klasse Abschluss

Ziel des Übertrittsverfahrens Das Übertrittsverfahren Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Ihr Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Damit der Entwicklungsprozess Ihres Kindes während einer längeren Phase beobachtet und begleitet werden kann, zählt bereits das fünfte Schuljahr zur Beobachtungszeit. Die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung basiert auf: Der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik, wobei insbesondere der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres und der Übertrittsbericht massgebend sind; der Beurteilung der personalen Kompetenzen in allen Fächern; den Beobachtungen der Eltern; der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers.

Ablauf des Übertrittsverfahrens

Rechtliche Grundlagen Direktionsverordnung Beurteilung Art. 25 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Art. 30 Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen. Art. 32 Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind.

Zeitplan 5. Schuljahr Wann? Was? Wer? bis Januar 2019 bis März 2019 Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren Standortgespräch nach LP 21 Lehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schule Klassenlehrperson ev. Fachlehrperson Ende 2. Semester Beurteilungsbericht der 5. Klasse noch gemäss LP 21 Lehrkräfte der abgebenden Schule

6. Schuljahr Wann? Was? Wer? Mitte 1. Semester (bis spätestens Ende Oktober) fakultatives Gespräch Ziel: Standortbestimmung Lehrkräfte der abgebenden Schule Ende 1. Semester ab Mitte Januar 2020 Abgabe Übertrittsbericht Selbstbeurteilung Übertrittsprotokoll

6. Schuljahr Wann? Was? Wer? bis Mitte Februar Vor Sportwoche Übertrittsgespräch Anmeldung Kontrollprüfung Lehrkräfte der abgebenden Schule Eltern abgebende Schule Anfang März Kontrollprüfung Prüfung in allen drei Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch: Die Resultate der Kontrollprüfung sind grundsätzlich massgebend für den Übertrittsentscheid. Lehrpersonen prüfungsleitende Schule / Standort der Kontrollprüfung in der Oberstufenschule Steffisburg bis Ende März/Ende April Die Schulleitung trifft den Übertrittsentscheid Schulleitung der abgebenden Schule

Zuständigkeiten MSO Übertrittsgespräche – eventuell Anmeldung zur Kontrollprüfung Provisorische Einteilung OSH Klassenbildung Definitive Einteilung am Ende des 7.Schuljahres Schulleitung → Schullaufbahnentscheid Schulinspektorat Rekursinstanz

Beobachtungshilfe für Eltern Lernt Ihr Kind gerne? Kann er oder sie sich gut konzentrieren? Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer? Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht? Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht? Arbeitet Ihr Kind selbständig? Arbeitet Ihr Kind sorgfältig? Erledigt Ihr Kind seine Aufträge unaufgefordert? Macht es auch zusätzliche, knifflige Aufgaben? Wie arbeitet es bei unvorbereiteten Problemstellungen?

Unterricht Beurteilen: Lernen fördern und beurteilen Aufgaben der Lehrpersonen Prognostische Beurteilung Beurteilung zukünftiger Ergebnisse / Entwicklungen Lernstand erschliessen Unterricht Lernschritte vereinbaren, planen und durchführen Zum Abschluss einer Lerneinheit Summative Beurteilung Produkte Lernkontrolle Lernprozess Formative Beurteilung Lernen fördern und beurteilen Achtung: Diese Folie ist animiert. Die Hauptbotschaften an die Lehrpersonen: Beurteilung darf nicht isoliert, sondern muss immer bezogen auf den konkreten Unterricht betrachtet werden Ausgehend vom Lernstand der Schüler vereinbart und plant die Lehrperson die nächsten Lernschritte In einem kompetenzorientierten Unterricht, steht die Formative Beurteilung in Zentrum. Der Fokus liegt auf der Beobachtung, Unterstützung und den Rückmeldungen bezogen auf die Lernprozesse der Schüler Modell zeigt, dass die Beurteilung nicht auf das Summative reduziert werden darf. Sie ist nur ein Teil und erst als Abschluss einer umfassenden Lerneinheit gedacht. Bei der prognostischen Beurteilung geht es um die Einschätzung der Leistungen Schüler bezogen auf die weitere Schullaufbahn. Diese ist von Bedeutung beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe I und von der Sekundarstufe I auf die Sekundarstufe II. Rückmeldungen zum Lernprozess geben Lernprozess und -entwicklung beobachten und festhalten Lernprozess unterstützen, begleiten und begutachten

Zusammenfassung Beurteilung nach LP 21 Drei Beurteilungsbereiche: Summative Beurteilung: Lernkontrollen rund 40% Produkte rund 40% Lernprozess rund 10-20% Beurteilen in Worten und Symbolen (vier Stufen) und Noten Formative Beurteilung: Lernprozess begleiten, fördern und festhalten Prognostische Beurteilung:

Übertrittsbericht Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung Zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik Personale Kompetenzen (siehe Übertrittsbericht)

Übertrittsbericht neu

Zuweisungsantrag Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres Übertrittsbericht der 6. Klasse Zuweisung von Seite der Schule erfolgt nicht auf Grund eines „Noten- durchschnitts» sondern beinhaltet die drei Bereiche der neuen Beurteilung nach LP 21 Einschätzung der Schülerin / des Schülers Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte Zuweisungswunsch/Z.einschätzung der Eltern Während dem Gespräch ergänzen 2/3 Mehrheit

Übertrittsgespräch • Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. • Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung.

Übertrittsprotokoll Beispiel 1

Übertrittsprotokoll Beispiel 2

Übertrittsprotokoll Teil 2 Beispiel

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Schullaufbahn ab der 7. Klasse

Übertritt MSO – OSH 3 Jahre 5 6 7 August 18 Januar 20 August 20 ev. ind. Laufbahnentscheide ev. Niveau-/Schultypwechsel Start Übertrittsverfahren Beurteilungsbericht 5. Kl. Übertrittsbericht 6. Kl. prov. Einteilung ev. Prüfung 3 Jahre 5 6 7 August 18 Januar 20 August 20 Juli 21

Schulmodell «Manuel» 3 Niveaufächer 3 Niveaus 3 Klassen (ev. 4) Deutsch Französisch Mathematik 3 Niveaus spez Sek (sS) Sek (S) Real (R) 3 Klassen (ev. 4) 7a sS oder sS/S 7b S oder sS/S, ev. S/R 7c R

Niveau- und Schultypvarianten Real Sek spez. Sek R R R R R S (R R sS) S S S R S S S S sS (R S sS) sS sS sS S sS sS (R sS sS) Die Kombination der Niveaufächer bestimmt den jeweiligen Schultyp (Art. 56 DVBS).

Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden.

Niveau-Durchmischung • Rund jedes sechste Kind (3-4 pro Niveauklasse) wäre in einem nicht durchlässigen System in mindestens einem Niveaufach über- oder unterfordert. • Niveau Deutsch möglichst wie Stammklasse, weil Deutsch fast durchwegs die tragende Sprache ist. • Grösste Durchmischung in Mathematik. Der Entwicklungsstand des Kindes ist hier meist bedeutsamer, als die eigentliche fachliche Kompetenz. • Drei verschiedene Niveaus vermeiden.

Niveau- und Schultypwechsel Art. 56 DVBS Eine Schülerin oder Schüler wechselt in das nächst höhere Niveau eines Faches, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Erreicht die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schuljahres in einem Niveaufach keine genügende Note, wechselt sie oder er im betreffenden Fach ins nächst tiefere Niveau, ev. in den nächst tieferen Schultyp. Art. 57 lässt Ausnahmeregelungen zu.

Individuelle Schullaufbahnentscheide Art. 9 DVBS Im Weiteren werden Schullaufbahnentscheide gefällt, sobald es aufgrund der fachlichen oder überfachlichen Kompetenzen, aufgrund des Entwicklungsstandes oder aufgrund anderer Umstände angezeigt ist.  In welchen Schultyp insgesamt «passt» ein Kind? Sind auffallende Stärken oder Schwächen erkennbar?

Übertritt ins Gymnasium Übertrittsverfahren Mitte 8. Klasse, ev. 9. Klasse Übertritt in den GYM1 auf Beginn des 9. Schuljahres. Anpassungen an den 9. Klassen der OSH 8 9 GYM1 sS 1-2 Sekundarklassen mit Vorbereitung auf BMS, WMS, FMS, IMS und Berufslehre S S

Berufsfindung

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen einen schönen Abend und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Schulverband Hilterfingen/Oberhofen! Klassenlehrkräfte der 5. Klasse und Schulleitungen MSO/OSH