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Beurteilung in der Volksschule

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Präsentation zum Thema: "Beurteilung in der Volksschule"—  Präsentation transkript:

1 Beurteilung in der Volksschule
Informationen zur neuen Beurteilung in der Volksschule # v5 Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

2 Was bleibt, was wird neu? FLUT-Grundsätze
Beurteilungsbericht mit Noten aber ohne Arbeits-und Lernverhalten Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe Weniger Beurteilungsberichte Aufwertung des Standortgespräches Beurteilung des Lernprozesses als Teil der summativen Beurteilung Portfolio im Zyklus 3 Das bleibt Neu Diese Themen werden wir in dieser Präsentation erläutern. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

3 Die Schüler/innenbeurteilung ist….
… förderorientiert … lernzielorientiert … umfassend (indem sie die Kompetenzbereiche und Handlungsaspekte ausgewogen berücksichtigt und die überfachlichen Kompetenzen miteinbezieht) … transparent und nachvollziehbar Qualitätsmerkmale einer kompetenzorientierten Beurteilung Eine kompetenzorientierte Beurteilung orientiert sich an folgenden Qualitätsmerkmalen: Förderorientierung: Die Steuerung und Optimierung der Kompetenzentwicklung gilt als wichtigstes Anliegen der Beurteilung. Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht. Passung zum Unterricht: Lernsituationen im konkreten Unterricht stellen den zentralen Bezugspunkt zur Beurteilung dar. Sowohl die formative als auch die summative Beurteilung orientieren sich an Kompetenzerwartungen z.B. im Rahmen von reichhaltigen Aufgaben. Transparenz/Nachvollziehbarkeit: Den Schülerinnen und Schülern müssen Inhalt, Zeitpunkt, Form und Kriterien der Beurteilung bekannt sein, damit sie diese gewinnbringend für die weitere Kompetenzentwicklung nutzen können. Neben den Ergebnissen einer Beurteilung müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auch über das Beurteilungsverfahren regelmässig informiert werden. Umfassende Beurteilung: Alle Kompetenzbereiche bzw. Handlungsaspekte und die überfachlichen Kompetenzen werden innerhalb eines Schuljahres ausgewogen in die Beurteilung miteinbezogen. Beurteilungen erfolgen im Dialog mit den Lernenden und den Eltern. Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich in die Beurteilung miteinbezogen. Damit sind einerseits der Aufbau einer altersgemässen Selbstbeurteilung und andererseits der aktive Einbezug in das Standortgespräch gemeint. Zudem wird die Sicht der am Unterricht beteiligten Fachlehrpersonen (Fachbereiche, IF) in angemessener Form miteinbezogen. Für die Schülerinnen und Schüler ist ersichtlich, ob sie sich in einer Lern- oder Beurteilungssituation befinden. Der überwiegende Teil des Unterrichts sind Lernsituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen sammeln, Fehler machen und daraus lernen dürfen. Ebenso sind Leistungs- und Verhaltensbeurteilung klar zu trennen und in den Rückmeldungen an die Lernenden und im Standortgespräch auseinander zu halten. Die Beurteilung ist ein Expertenurteil der Lehrpersonen. Sie wissen den subjektiven Anteil von Beurteilungen einzuschätzen. Sie besprechen ihre Beurteilungen mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern. Sie sind bereit sich mit anderen Wahrnehmungen auseinanderzusetzen. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

4 Förderorientierte Beurteilung
Im Zentrum steht der Unterricht. Die wichtigste Aufgabe im Unterricht besteht darin, den Lernprozess Ihres Kindes erfolgreich zu unterstützen. Bei jeder neuen Kompetenz, die erarbeitet werden muss, stellt sich die Frage: Was können/wissen die Kinder bereits? Aufgrund dieser ersten Analyse bereitet die Lehrperson den Unterricht vor, wählt reichhaltige Aufgaben aus, die der Kompetenzerweiterung dienen und führt den Unterricht entsprechend durch. Während die Kinder arbeiten, beobachtet und unterstützt die Lehrperson die Kinder und gibt förderorientierte Rückmeldungen zum Lernprozess. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

5 Beurteilung des Lernstandes zum Abschluss einer Lerneinheit
Beurteilung des Lernstandes (summative Beurteilung) Nach grösseren Unterrichtsabschnitten beurteilen die Lehrpersonen anhand von Produkten, Lernkontrollen und dem Lernprozess, wie gut die Schülerinnen und Schüler die Lernziele des Unterrichts erreicht haben. Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Lernsequenz bekannt gegeben. Die summative Beurteilung umfasst folgende drei Beurteilungsgegenstände: Produkt Lernkontrolle Lernprozess Diese drei Beurteilungsgegenstände beinhalten alle summativen Beurteilungssituationen. Damit stehen die nötigen Grundlagen für eine abschliessende summative Beurteilung in einem Beurteilungsbericht zur Verfügung. Es können je nach Fachbereich, Zyklus und Unterrichtsplanung Schwerpunkte gesetzt werden. Während des Schuljahres können die Beurteilungsgegenstände mit einer Note, einem Prädikat oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilt werden. Die Beurteilung des Lernprozesses hat anteilmässig das kleinste Gewicht. Die Beurteilungsgegenstände Produkt und Lernkontrollen sind ausgewogen zu gewichten. Die Beurteilung des Lernprozesses ist fachbezogen und orientiert sich an folgenden Aspekten, die mehrheitlich überfachliche Kompetenzen betreffen und einen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungsentwicklung haben: Lernprozess reflektieren Gelerntes darstellen Förderhinweise nutzen Strategien verwenden Selbständig arbeiten Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

6 Das Standortgespräch Ziel der neuen Beurteilung ist die Stärkung der förderorientierten Beurteilung, deshalb soll der regelmässige Austausch zwischen Schulen und Eltern gestärkt werden. Der Zeitpunkt des Standortsgesprächs ist für die Schule frei wählbar. Die Eltern werden frühzeitig über den Zeitpunkt informiert. Das Standortgespräch Es ist ein zentrales Element für die Vertrauensbildung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus und findet einmal jährlich statt. Das Standortgespräch fördert den persönlichen Kontakt zwischen den Eltern und den Lehrkräften und ermöglicht einen Vergleich zwischen der Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler, der Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte sowie der Einschätzung aus Sicht der Eltern. Das Standortgespräch anerkennt gute Leistungen und positives Verhalten wertschätzend. Es ist aber auch möglich, Problemsituationen direkt anzusprechen und gemeinsame Absprachen zu treffen. Die Schule bietet bei besonderen Ereignissen oder auf Wunsch der Eltern zusätzliche Gespräche an. Protokoll für das Standortgespräch Die besprochenen Themen werden durch ein Kreuz markiert und allenfalls mit einem Stichwort ergänzt. Gemeinsame Absprachen mit den Eltern können in wenigen Stichwörtern kurz festgehalten werden. Falls kein Bedarf für gemeinsame Absprachen besteht, wird das Feld leer gelassen. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

7 Beurteilung: Übersicht
Der Beurteilungsbericht Der Beurteilungsbericht gibt den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand in den verschiedenen Fächern. Schülerinnen und Schüler erhalten einen Beurteilungsbericht: Primarstufe: Ende 2., 4., 5. und 6. Schuljahr. Sekundarstufe I: Ende 7., 8., und 9. Schuljahr. Diese basieren auf einem professionellen Ermessensentscheid der Lehrpersonen und nicht auf Berechnungen von Durchschnitten. Das Übertrittsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I bleibt gleich. Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide Mitte des 8. resp. 9. Schuljahres. Die Eltern werden von der Schulleitung und den Lehrpersonen zu gegebener Zeit detailliert über die Verfahren informiert. Beurteilung 1. Zyklus: Das Standortgespräch hat ein zentrales Gewicht. Im Standortgespräch tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern und in der Regel mit den Schülerinnen und Schülern über deren Lern- und Entwicklungsstand und bezüglich der überfachlichen Kompetenzen aus. Auch Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Schullaufbahn werden thematisiert. Gemeinsam wird abgesprochen, wie die Schülerin bzw. der Schüler optimal begleitet und unterstützt werden kann. Als Grundlagen für das Standortgespräch dienen den Lehrpersonen Beobachtungen, repräsentative Arbeitsergebnisse, Schülerspuren (z.B. Portfolio, Lernjournal usw.) Die wichtigsten Absprachen werden im Protokoll für das Standortgespräch festgehalten. Den Eltern wird aber kein «schulinterner zusätzlicher Bericht» abgegeben. Das würde den rechtlichen Vorgaben (DVBS) nicht entsprechen. Beurteilung 3. Schuljahr (ohne Beurteilungsbericht): Auch im 3. Schuljahr finden während des Schuljahres formative und summative Beurteilungen gemäss AHB Kap statt. Die drei Beurteilungsgegenstände Produkt, Lernkontrolle und Lernprozess können während des Schuljahres mit Note oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilt werden, unabhängig davon, ob am Ende des Schuljahres ein Beurteilungsbericht ausgestellt wird oder nicht. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

8 Beurteilungsbericht 2. Klasse
Am Ende des 1. Zyklus wird ausschliesslich beurteilt, ob der Grundanspruch in den entsprechenden Fachbereichen erreicht wurde. «Grundanspruch erreicht» bedeutet, dass die Schülerin oder der Schüler annähernd alle als Grundanspruch gekennzeichneten Kompetenzstufen erreicht hat. Für Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen wird ein zusätzlicher Bericht ausgestellt. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

9 Beurteilungsbericht 4./5./6. Klasse
Die Leistungen in den einzelnen Fachbereichen werden gemäss Volksschulgesetz mit einer Note ausgewiesen. Für Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen sind die Beurteilungen mit einem * gekennzeichnet und verweisen auf einen zusätzlichen Bericht. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

10 Beurteilungsbericht 7./8./9. Klasse
Die Leistungen in den einzelnen Fachbereichen werden gemäss Volksschulgesetz mit einer Note ausgewiesen. «Medien und Informatik», «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» sowie die Fächer des fakultativen Unterrichts werden durch ein «Besucht» ausgewiesen. Für Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen sind die Beurteilungen mit einem * gekennzeichnet und verweisen auf einen zusätzlichen Bericht. Differenzierende Angaben zum Lern- und Entwicklungsstand in den einzelnen Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten sowie zu den überfachlichen Kompetenzen erhalten die Eltern im Standortgespräch. Der Bericht ist Teil der Dokumentenmappe. Promotionsbestimmungen auf der Sekundarstufe I Eine Schülerin oder ein Schüler wird für das nächste Schuljahr promoviert, wenn sie oder er im Beurteilungsbericht höchstens drei ungenügende Noten aufweist. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchstens eine ungenügende Note vorliegen. Werden diese Promotionsbestimmungen am Ende des Schuljahres nicht erfüllt, so erfolgt eine Rückstufung in den tieferen Schultyp oder eine Wiederholung des Schuljahres im selben Schultyp. Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den nächsthöheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Realschülerinnen und –Schüler Schülerinnen und Schüler des Realschultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen. Erreichen Realschülerinnen oder -schüler am Ende des Schuljahres in der Mehrheit der Fächer im Beurteilungsbericht keine genügende Note, so kann das Schuljahr wiederholt werden. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

11 Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
Die Einschätzung der personalen sowie der Schlüsselkompetenzen werden am Ende des 7., 8. und 9. Schuljahres auf einem separaten Formular ohne Verfügungscharakter ausgewiesen. Für ein differenziertes Bild nehmen sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerin oder der Schüler die Einschätzung vor. Die personalen Kompetenzen sind Teil der überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21. Den Schlüsselkompetenzen wird in der Arbeitswelt eine besonders grosse Bedeutung beigemessen. Sie sind Anknüpfungspunkt an das Modul Berufliche Orientierung insbesondere an das Standortgespräch im 8. Schuljahr. Wichtig! Das Portfolio ist nicht anfechtbar, es enthält deshalb keine Rechtsmittelbelehrung! Ergänzung zur Beurteilung auf der Sekundarstufe I: Der LP 21 gibt der förderorienierten Beurteilung in Form von Begleitung, Rückmeldung und Unterstützung der SuS mehr Gewicht. Dauerndes Bilanzieren mit häufigen Beurteilungsberichten hindern diesen Prozess und erzeugen unnötigen Druck. Das Standortgespräch hat ein zentrales Gewicht. Im Standortgespräch tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern und SuS über deren Lern- und Leistungsstand und bezüglich der personalen und Schlüsselkompetenzen aus. Auch Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Schullaufbahn resp. Berufswahl werden thematisiert. Gemeinsam wird abgesprochen, wie die Schülerin optimal begleitet und unterstützt werden kann. Als Grundlagen für das Standortgespräch dienen den Lehrpersonen Beobachtungen, repräsentative Arbeitsergebnisse, Schülerspuren (z.B. Portfolio, Lernjournal usw.) Die wichtigsten Absprachen werden im Protokoll für das Standortgespräch festgehalten. Den Eltern resp. Betrieben wird aber kein «schulinterner Zwischenbericht» abgegeben. Das würde den rechtlichen Vorgaben (DVBS) nicht entsprechen. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

12 Hier die Erläuterungen, was unter den Begriffen Im Portfolio-Formular zu verstehen ist.
Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

13 Projekt in der Schule Oberfrittenbach
Pilotprojekt: Keine Noten während dem Schuljahr Dauer: 3 Jahre, Notausstieg möglich Evaluation Schule Oberfrittenbach startet ein Pilotprojekt. Mit Noten haben wir viel Erfahrung , ohne Noten nicht. Diese Erfahrung wollen wir machen, Entscheid dazu ist in SLK gefallen. Während dem Schuljahr keine Noten erteilen: Die Eltern werden informiert und miteinbezogen. Evtl nach einem Jahr Notausstieg. Es wird eine Evaluation geben, über die wir alle informiert werden. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

14 Vollständige Präsentation
Erz.be.ch/Kindergarten und Volksschule/Lehrplan21/Präsentation zum Thema Beurteilung volksschule/kindergarten_volksschule/lehrplan_ 21.html Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

15 Broschüre zur Beurteilung
Lehrplan21/BeurteilungLehrplan21/ Informationen für die Eltern Diesen Pfad finden Sie in der Informationsbroschüre. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Zeit für Fragen Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung


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