Die Mauer fällt! Vertragsarztrecht wird leicht gemacht! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht.

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 Präsentation transkript:

Die Mauer fällt! Vertragsarztrecht wird leicht gemacht! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Entwurf vom Mai 2006 Inkrafttreten 1. Januar 2007? Vorlage Bundestag und Bundesrat Stimmung: optimistisch, Probleme nur bei Gesundheitsfonds

Grenzöffnung für Ärzte ARZT

Stationäre Tätigkeit ARZTKrankenhaus

§ 20 Abs. 2 ÄrzteZV Aufhebung der „Inkompatibilität“ zwischen paralleler Tätigkeit Krankenhaus / Niederlassung Bisher höchstricherliche Rechtsprechung Bereits seit MVZ nicht mehr haltbar „nur klarstellend!“

Berufsausübung ARZT Gemeinschaft

§ 33 Ärzte ZV Gemeinschaftspraxis gibt es nicht mehr Berufsausübungsgemeinschaften –örtlich –überörtlich (auch KV-übergreifend) –für alle zur Vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leisungserbringer

Unternehmer ARZTAnstellung

§ 95 Abs. 9 SGB V Angestellte Ärzte können auf Vertragsarztsitz arbeiten Auch fachübergreifend Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen Verzicht eines Vertragsarzt zugunsten der Anstellung möglich  Annäherung an MVZ

Überörtlich ARZT Zeigstelle

§ 24 ÄrzteZV Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes Versorgung an neuem Ort verbessert Ordnungsgemäße Versorgung vor Ort nicht beeinträchtigt EXKURS: Auch 50 % Zulassungen möglich

Grenzöffnung für Ärzte ARZT

Grenzöffnung für Ärzte ARZT Gemeinschaft Zeigstelle AnstellungKrankenhaus

Vielen Dank und Mast und Schotbruch! Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht Vorberg Rechtsanwälte