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Das Versorgungsstrukturgesetz – Einzug effizienterer ambulanter medizinischer Versorgung durch neue Organisations- und Kooperationsstrukturen? Eine kritische.

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Präsentation zum Thema: "Das Versorgungsstrukturgesetz – Einzug effizienterer ambulanter medizinischer Versorgung durch neue Organisations- und Kooperationsstrukturen? Eine kritische."—  Präsentation transkript:

1 Das Versorgungsstrukturgesetz – Einzug effizienterer ambulanter medizinischer Versorgung durch neue Organisations- und Kooperationsstrukturen? Eine kritische Bewertung! Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Württemberg BMC-Fachtagung Dienstag, 8. November 2011 Maritim-Hotel Ulm. Basteistr. 40, 80973 Ulm

2 2 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Änderung im Vertragsarztrecht -Die Möglichkeiten, eine Zweigpraxis zu errichten, wird aufgelockert -Wegfall der Residenzpflicht Arzt kann parallel Praxis in der Stadt und auf dem Land führen.

3 3 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Medizinische Versorgungszentren -MVZ können nur noch von Ärzten, Krankenhäusern gegründet werden, die bisherige Möglichkeit für Apotheken, Heilmittelerbringer etc. entfallen. -MVZ können nicht mehr in der Rechtsform einer AG gegründet werden. -Die Leitung muss künftig auch tatsächlich in ärztlicher Hand liegen.

4 4 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Ärztlicher Notfalldienst Die Errichtung von Notfallpraxen an Krankenhäusern wird erleichtert - Sektorenübergreifende Vernetzung - organisatorische Verknüpfung mit Rettungsleitstelle oder Rettungsdienst wird möglich Übergang des Sicherstellungsauftrages für den Notfalldienst bei Versicherten, die an Selektivverträgen teilnehmen.

5 5 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Spezialärztliche Versorgung -Kompromiss von Bund und Ländern wird grundsätzlich begrüßt. -Verbesserung der Versorgung bei besonders schweren Krankheitsverläufen. -Parlamentsvorbehalt bei Neuaufnahme von Leistungen verhindert Ausweitung.

6 6 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Telemedizin Förderung der Telemedizin -Der Bewertungsausschuss legt im EBM fest, welche Leistungen auch telemedizinisch erbracht werden können.

7 7 Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Würtemberg Delegierbare Leistungen - Entlastung von Arztpraxen durch Delegation von Leistungen an Praxispersonal.

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Walter Scheller Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Baden-Württemberg


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