Herzlich Willkommen zum Infoabend „Schulfähigkeit“

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zum Infoabend „Schulfähigkeit“ Heute Abend für Sie da: KiTa „Haus der kleinen Kleckse“ Kath. KiGa „St. Wendelinus“ KiTa „Farbenland“ Kath. KiGa „St. Cyriakus“ Käthe-Paulus-Schule

Übersicht Begrüßung Schulfähigkeit (rechtliche Grundlagen) ‚In der KiTa auf dem Weg zur Schulfähigkeit‘ (Wahrnehmung, Kreativität, Konstruktion/ Feinmotorik, Sprache) Überprüfung der Schulfähigkeit: Sprachkompetenzüberprüfung, Schuleingangs- untersuchung, Beobachtungstag, Entscheidung Häusliche Fördermöglichkeiten Medienkonsum Begrüßen darf ich ganz herzlich für Kleine Kleckse: Frau Hoffmann, St. Wendelinus: Frau Nuß und Frau Schenk, Farbenland: Frau Seliger, St. Cyriakus: Frau Heckert

Begrüßung Entscheidung über Schulfähigkeit ist immer Einzelfallentscheidung (keine Checkliste!) Zentrale Frage: Wird das Kind in der Schule erfolgreich mitarbeiten können? Ziel dieser Veranstaltung heute: Transparenz schaffen über diese wichtige Entscheidung!

Schulfähigkeit - rechtliche Grundlagen - § 58 (1) Hessisches Schulgesetz Vollendung des 6. Lebensjahres bis 30. Juni: Schulpflicht ab 1. August Vollendung des 6. Lebensjahres nach dem 30. Juni: Antrag auf vorzeitige Einschulung durch Eltern möglich Entscheidung trifft Schulleitung Entscheidung unter Beteiligung der Schulpsychologin und des schulärztlichen Dienstes

Schulfähigkeit - rechtliche Grundlagen - Entscheidung der Schulleitung basiert auf: Einschätzung der Erzieherinnen Beobachtungen der Lehrkräfte am „Beobachtungstag“ in den Kindergärten Bei schwierigen Entscheidungen eigene Beobachtungen schulärztlichem Gutachten ggf. schulpsychologischer Beratung

In der KiTa auf dem Weg zur Schulfähigkeit Praxisteil (20 min) Aufteilung in Gruppen nach Farbe des Zettels auf dem Platz Im Anschluss kurze Vorstellung der Ergebnisse aus den Gruppen

Sprachkompetenzüberprüfung - Zielsetzung - Sprachkompetenz ist notwendig für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht Beratung bei Auffälligkeiten gezielter Abbau von Sprachschwierigkeiten bis zur Einschulung ggf. rechtzeitiger Kontakt zur Sprachheilschule

Sprachkompetenzüberprüfung - Durchführung - während der formalen Schulanmeldung Lehrkraft des Kollegiums unterhält sich 10 – 15 min mit dem Kind alleine Erzählen zu einem Bild, Nachsprechen von Wörtern kurze Rückmeldung an Eltern

Sprachkompetenzüberprüfung - weiteres Vorgehen - Ergebnisse in erster Linie für zeitnahe vorbeugende Maßnahmen Empfehlung ggf. beim Kinderarzt Überweisung zum Logopäden erbitten ggf. Termin für Gespräch mit dem Beratungs- und Förderzentrum der Don-Bosco-Schule bei mangelnden Deutschkenntnissen: Vorlaufkurs nach den Sommerferien

Schuleingangsuntersuchung - Zielsetzung - Feststellung der Schulfähigkeit unter medizinischen Gesichtspunkten Untersuchung ist gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter Impfpass und U-Heft Elternfragebogen und ggf. Vorbefunde

Schuleingangsuntersuchung - Durchführung - Körperkoordination Visuomotorik Visuelle Wahrnehmung und Informationsverarbeitung Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung ggf. unter Berücksichtigung des Migrationshintergrundes Artikulation körperliche Gesundheit

Schuleingangsuntersuchung - weiteres Vorgehen - ggf. Empfehlungen zur Förderung: Logopädie Ergotherapie Einschätzung bezüglich Schulfähigkeit ggf. Empfehlungen: Zurückstellung in Vorklasse Zurückstellung in Kindergarten Sonderpädagogische Überprüfung

Beobachtungstag - Zielsetzung - Kinder in gewohnter Umgebung beobachten, um Stärken und Schwächen zu erkennen direkte Rückmeldung der Erzieherinnen über ihre Beobachtungen Einschätzung bezüglich Schulfähigkeit von Seiten der Erzieherinnen von Seiten der Lehrkraft

Beobachtungstag - Durchführung - Lehrerinnen sind ab 9.00 Uhr in den Kindergärten Teilnahme an Gruppenaktivitäten KiTa‘s machen gezielte Angebote für Vorschulkinder Fragebogen zu Sozialverhalten, Arbeitsverhalten und Sachkompetenz Rückmeldegespräche mit den Erzieherinnen

Beobachtungstag - weiteres Vorgehen - Lehrkräfte geben die Beobachtungs-bögen der Schulleitung ab Bei Bedarf Gespräche mit den Lehrkräften zu einzelnen Kindern Bei Bedarf Gespräch zwischen Schulleitung und KiTa‘s und Besuch in der KiTa Keine eindeutige Feststellung: Gespräch mit den Eltern Zusammenstellung der Informationen über jedes Kind durch die Schulleitung

Entscheidung über die Schulfähigkeit Ist von einer erfolgreichen Mitarbeit im ersten Schuljahr auszugehen: schulfähig Ist nicht mit einer erfolgreichen Mitarbeit im ersten Schuljahr zu rechnen: nicht schulfähig „Kann-Kinder“, die noch nicht schulfähig sind, werden ein weiteres Jahr im Kindergarten gefördert. Zu bedenken ist bei den Kann-Kindern immer, dass sie ein Jahr lang im Kindergarten als Vorschulkind mitgelaufen sind und sich auch auf die Schule freuen. Bei einer Ablehnung der Einschulung verbleiben diese Kinder ein weiteres Jahr im Kindergarten. Dies sollten Eltern bei Ihrer Entscheidung für eine vorzeitige Einschulung immer bedenken.

Entscheidung über die Schulfähigkeit Schulpflichtige Kinder, die nicht schulfähig sind, werden auf Antrag der Eltern oder nach deren Anhörung für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Mit Zustimmung der Eltern können diese Kinder Vorklassen besuchen. Kinder, die nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen, können nach Anhörung der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden Wichtig hier zu wissen: Die Rückstellung wird nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet. Auch der Besuch der Vorklasse wird nicht angerechnet. Sollte das Kind aber eingeschult werden und dann wiederholen, zählt dies als Schulbesuchsjahr, unabhängig von einer freiwilligen Wiederholung oder eines Sitzenbleibens. Dies ist wichtig für die weitere Schullaufbahn. Es gibt in Hessen nur neun Pflichtschulbesuchsjahre. Daher kann es dann am Ende der Schulzeit Probleme bei der Erreichung eines Schulabschlusses geben. (Besuch des Vorlaufkurses kann angeordnet werden oder Besuch einer Vorklasse möglich)

Entscheidung über die Schulfähigkeit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in folgenden Schwerpunkten Sprachheilentwicklung/ Hören / Sehen (einschl. taub / blind) körperlich-motorische Entwicklung/ Lernen/ geistige Entwicklung sozial-emotionale Entwicklung/ Kranke Antrag auf inklusive Beschulung an der Regelschule oder Aufnahme in eine Förderschule rechtzeitig vor Schulbeginn stellen Förderausschuss entscheidet Rechtzeitig bedeutet bis zum 15.12 des Vorjahres der Einschulung, also aktuell 15.12.18 bei Einschulung im Sommer 19

Häusliche Fördermöglichkeiten - Arbeits- und Sozialverhalten, Sachkompetenz - Grenzen und Konsequenzen Arbeitsverhalten Auch unbeliebte Aufgaben erledigen und zu Ende bringen Sachkompetenz Feinmotorik (Basteln mit Schere und Klebstoff / Reißverschluss und Schleife) Spiele (Würfelspiele / Memory / Formen legen: Ubongo / Schloss Silbenstein / …)

Häusliche Fördermöglichkeiten - Aufmerksamkeit u. Konzentration - Bewegung im Freien Ausreichend Schlaf (ca. 10-11 h) Ausgewogene Ernährung (3 Haupt- und 2 Zwischenmahlzeiten, 1l zuckerfreies Getränk) Reizarmes Arbeitsumfeld, gute Beleuchtung Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten Erfolgserlebnisse

Mensch-Zeichentest bei täglich max. 30 min Medienkonsum

Mensch-Zeichentest bei täglich mehr als 3 h Medienkonsum Medienkonsum bei Vorschulkindern: max. 30 min täglich, gewaltfreie Inhalte Studie von Dr. P. Winterstein, Schuleingangsuntersuchung 2004 / 2005 in Göppingen Leider gibt es mit den Bildern keine aktuellere Studie. Aber alle neueren Untersuchungen zeigen ähnlich dramatische Folgen durch zu hohen Medienkonsum auf.

Schlusswort Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe Sie fühlen sich nun gut informiert. Falls Sie nochmal etwas nachlesen wollen: Diese Präsentation gibt es bald als „Handout“ unter: www.Kaethe-Paulus-Schule.de