Sakramentenliturgie Am Beispiel von Taufe, Firmung und Buße Modul 13,3a Prof. Dr. Cornelius Roth, Fulda
Sichtweisen auf die Sakramente (systematisch) Fundamentaltheologe: reflektiert über die menschlichen Bedingungen der Möglichkeit einer sakramentalen Heilsvermittlung, z.B. über Bedeutung und Wirkung des Sakramentsgeschehens Dogmatik: stellt die Sakramente aufgrund der Quellen christlichen Glaubens als konkrete, situationsbezogene Verwirklichungsweisen des Universalsakramentes Kirche dar und reflektiert die christologische und pneumatologische Grundlegung der Sakramente Moraltheologie: bedenkt, wie der Mensch und die Gemeinschaft der Christen den Sakramenten zu begegnen haben und welche Normen und Impulse sich aus ihnen für das sittliche Leben ergeben.
Sichtweisen auf die Sakramente (praktisch) Pastoraltheologie: bedenkt, wie durch die Sakramente Glauben und Glaubensgemeinschaft unter den Bedingungen unserer Zeit am besten verwirklicht werden können. Kirchenrecht: stellt das geltende Sakramentenrecht dar, das im CIC von 1983 bezeichnenderweise nicht mehr wie früher dem „Sachrecht“ zugeordnet ist, sondern dem Heiligungsdienst der Kirche und fragt, ob die dogmatische Sakramentenlehre neue rechtliche Konsequenzen fordern könnte, z.B. hinsichtlich der ordentlichen Spender und Empfänger. Liturgiewissenschaft: sieht die Sakramente als wesentliche Teile des Gottesdienstes der Kirche in ihrer liturgischen Einbettung, fragt nach deren Struktur- und Formgesetzen und untersucht, ob sie der dogmatischen Sakramentenlehre entsprechen.
I. Systematisch-theologische Vorüberlegungen: Sakramente als Orte der Begegnung von Gott und Mensch Anthropologisch Christologisch Ekklesiologisch
Anthropologische Dimension Sensibilität für Zeichen „Sakramente des Lebens“ (Leonardo Boff) Veränderte Blickrichtung: Die Richtung der mystagogischen Bewegung führt nicht vom Glauben an Gott zum Gebrauch der Sakramente; sondern er führt von konkreten Lebensproblemen zum Glauben an Gott Sakramententheologie und Sakramentenpastoral Müssen deshalb immer auch vom Menschen her konzipiert werden Postmoderne Ästhetisierungstendenz: klassische Rituale werden zu „Gefäß-Ritualen“
Anthropologisches Verständnis der Sakramente Äußerlichkeit und Innerlichkeit: Sakramente als sichtbare, äußerliche Darstellung unsichtbarer, innerer Wirklichkeiten, die die Beziehung Gottes zu den Menschen betreffen Sein und Handeln (esse – agere): Das äußere Zeichen der Sakramente betrifft nicht nur ein Element (Wasser, Öl etc.), sondern auch eine Handlung (Übergießen, Bekreuzigen etc.) Gläubige Beziehung zu Jesus Christus Gemeinschaftscharakter Prägung des gesamten Lebensvollzugs
Scholastische Differenzierungen Petrus Lombardus: Sacramentum tantum – res tantum (= res sacramenti) – res et sacramentum Thomas von Aquin: Signum rememorativum – signum demonstrativum – signum prognosticum Aristotelische Unterscheidung: Materia (materia proxima – materia remota) – forma Augustinus: Sakrament als „verbum visibile“ Performative und informative Rede
Symbolisches Denken Symbolon: Name für das Erkennungszeichen der Christen, das gemeinsame Glaubensbekenntnis Realsymbol (Karl Rahner): In Symbolen werden menschliche Verhaltensweisen wie Zuwendung und Abwendung nicht nur signalisiert, sondern auch realisiert Unterschied Realsymbol – Vertretungssymbol Fragmentcharakter der Sakramente
Symbolisches Denken Der Sakramentsbegriff kann nicht einlinig durch den Symbolbegriff ausgelegt werden „Das Wort ‚sakramental‘ ist in unserem Zusammenhang genauer als das Wort ‚symbolisch‘, denn alles Sakramentale ist symbolisch (im Sinne des Realsymbols), aber nicht alles Symbolische ist sakramental, da ja nicht jedes (Real-)Symbol Gottes Gegenwart vermittelt.“ ( H. Vorgrimler) Sakramententheologie als „Theologie des Wortes“ Nicht nur das Wort, sondern auch das Sakrament ist Verkündigung
Symbolisches Denken Neue Wertschätzung des Wortes durch das II. Vatikanum (SC 7; DV 17.21.26) Sakrament als „Wirklichkeit schaffendes Wort“ Bedeutung des character indelebilis Der Ansatz der Sakramententheologie beim Wort kann mit dem Ansatz beim Symbol ohne Widersprüche vermittelt werden Auch die performative Rede ist Realsymbol, realisierendes Zeichen
Sakramental-biographische Knotenpunkte vier Knotenpunkte menschlicher Existenz bieten sich an für Ritualisierungen: Geburt, Tod, Geschlechtliche Gemeinschaft, Mahlzeit Geschehnisse, die von außen gesehen den Menschen gerade nicht von den übrigen Lebewesen (z.B. den Tieren) unterscheiden; es handelt sich um die Grunddaten seines biologischen Daseins. Die menschliche Existenz als Leib-Geist-Einheit (Rahner: „Geist in Welt“) wird zum Ort der Gottesbegegnung
Sakramental-biographische Knotenpunkte Grenzen des Ansatzes an den Knotenpunkten werden z.B. an der Taufe deutlich: Zwar wird eine Geburt gefeiert, doch nicht die eines Säuglings, sondern die Neuschöpfung eines Menschen in der Gemeinschaft mit Christus „Sakramente sind nicht mit den Lebenswenden verbunden und werden nicht an den Lebenswenden gespendet, sondern Sakramente sind Lebenswenden.“ (C. Armbruster)
Grenzen des anthropologischen Ansatzes Reformatorischer Einspruch: gegen eine Werkfrömmigkeit - Wenn Sakramente Heil vermitteln, dann einzig deswegen, weil sie als reine Gnadenzusage von Gott her begegnen, indem sie, wie die Schrift bezeugt, auf den einen Mittler Jesus Christus zurück gehen Katholischer Einspruch: Sakramente als „Widerfahrnisse göttlicher Transzendenz“ - Dem christlichen Bekenntnis zufolge eröffnet der Glaube eine eschatologisch neue Wirklichkeit, die unableitbar auf den Menschen zukommt und alle Erwartungen übersteigt
Sakramente als Vermittlungsgeschehen Wahrung des Gottseins Gottes (opus operatum) Erschließung des Gottseins Gottes (katabatisch) Wahrung des Menschseins des Menschen (opus operantis) In-Bewegung-Setzen des Menschseins des Menschen auf Gott hin (anabatisch)
Christologische Dimension der Sakramente Christus als Ursakrament - Begegnung mit dem Gottmenschen - neue Botschaft der Befreiung - Dienst und Hingabe in Passion und Auferstehung - Verheißung des Hl. Geistes an die Kirche - Auftrag und Vollmacht an die Jünger
Christologische Dimension der Sakramente II. Vatikanum (SC 7): „Um dieses große Werk voll zu verwirklichen, ist Christus seiner Kirche immerdar gegenwärtig, besonders in den liturgischen Handlungen. Gegenwärtig ist er im Opfer der Messe sowohl in der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht … wie vor allem unter den eucharistischen Gestalten. Gegenwärtig ist er mit seiner Kraft in den Sakramenten, so dass, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft (Augustinus). Gegenwärtig ist er in seinem Wort, da er selber spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden. Gegenwärtig ist er schließlich, wenn die Kirche betet und singt, er, der versprochen hat: ‚Wo zwei oder drei versam melt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen’ (Mt 18, 20).
Christologische Dimension der Sakramente Jedes Sakrament ist eine persönliche Begegnung mit Jesus Christus (vgl. Schillebeeckx: „Sakrament der Gottesbegegnung“) Anwendung der Formel von Chalcedon (451): unvermischt, ungetrennt, ungesondert, ungewandelt das einzigartige Zusammensein von Göttlichem und Menschlichem in Jesus Christus ist Grundlage des Sakramentalen Jesus Christus ist das Ursakrament. Er ist Jesus, der Christus. Mensch und Gott.
Einsetzung der Sakramente durch Christus Einwand der Reformatoren und die Antwort des Konzils von Trient Einsetzung durch Christus – historisch (biblisch, patristisch, scholastisch) Einsetzung durch Christus – systematisch (Verhältnis von Natur und Gnade) Sakramente als „Vehikel der neuen Schöpfung“
Siebenzahl der Sakramente Offener Sakramentsbegriff von der Patristik bis zur Frühscholastik Bedeutung der Zahlensymbolik: 2, 3, 4, 7 oder 12 Sakramente Lehramtliche Festsetzung der Siebenzahl auf dem Konzil von Lyon (1274) Sacramenta maiora: Taufe und Eucharistie Sacramenta minora: Buße, Krankensalbung, Firmung, Ordo, Ehe
Ekklesiologisch-pneumatologische Perspektive Kirche als Grund-, Haupt- oder Wurzelsakrament Sie steht zwischen Christus als Ursakrament und den Einzelsakramenten (Bild von den Wellenringen) LG 1: Kirche als Sakrament, d.h. als Zeichen und Werkzeug für die Vereinigung mit Gott GS 45: Kirche als „das allumfassende Sakrament des Heils“
Ekklesiologisch-pneumatologische Perspektive Sakramententheologie muss immer pneumatologisch konzipiert sein Dennoch gilt für den Begriff katholischer Sakramentalität, dass er inkarnatorisch ist, nicht nur pneumatisch (evangelischer Sakramentenbegriff) Christus als Ursakrament realisiert seinen Heilswillen durch das Hauptsakrament Kirche Verschiedenheit (regional) und Veränderbarkeit (historisch) in der Ausgestaltung der Sakramente hat Bedeutung für die heutige Diskussion um die Frage von Spender und Empfänger
Ekklesiologisch-pneumatologische Perspektive II. Vatikanum (SC 21): „Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht, oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben.“
Ekklesiologisch-pneumatologische Perspektive Synodenbeschluss „Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral“ (1976): „In den einzelnen Sakramenten entfaltet sich das sakramentale Wesen der Kirche in die konkreten Situationen des menschlichen Lebens. In den sakramentalen Zeichen, die aus dem Lebensbereich des Menschen genommen sind, begegnet uns Christus und schenkt uns sein Heil.“
Die innere Gnade Drei Voraussetzungen für den Nachvollzug der Sakramente Glaube an den dreifaltigen Gott der Offenbarung Glaube an den lebendigen Christus Erstnehmen der Geschichte, des menschlichen Lebens Opus operatum – opus operantis Facere quod facit ecclesia – facere quod in se est (kein obex) Spender und Empfänger der Sakramente (vgl. Handout)
Sakramente als Feiern der Kirche grundsätzlich Akte der Gemeinschaft Gemeinschaft ist „Subjekt“ der sakramentalen Feier Feiern der Hoffnung Machen nicht das Ganze der christlichen Existenz oder des kirchlichen Lebens aus (Liturgia – Diakonia – Martyria) Ganzheitliche Betrachtung (Lex orandi = Lex credendi)
1. Taufe – Initiation des Christseins Initiations- oder Grundsakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie Im Anschluss an die Taufverkündigung im NT entwickelt sich schon in den ersten Jahrhunderten ein Gesamtritus der Christwerdung, den man als christliche Initiation (Einweihung, Eingliederung) bezeichnet Die geschichtliche Entwicklung führte in der westlichen Kirche zu einer stärkeren Aufgliederung und zum getrennten Empfang
1. Taufe – Initiation des Christseins Allgemeine Vorbemerkungen Berechtigung der Kindertaufe Bis weit in das 4. Jh. hinein war der Regelfall die Erwachsenentaufe (im 4. Jh. wurden weder alle noch auch nur die meisten Kinder christlicher Eltern getauft) Für das 1. und 2. Jh. sind Kindertaufen nicht auszuschließen, aber an den Texten schwer nachweisbar (möglicherweise ist die urchristliche Formel, „N.N. und sein/ihr ganzes Haus“ sind getauft worden, an einigen Stellen der Apg so zu verstehen, dass Kinder eingeschlossen waren) Die theologischen Vorstellungen rund um die Taufe sprachen nicht für die Kindertaufe, doch ab dem 3. Jh. wurde sie aus kirchlichen Gründen zunehmend praktiziert (Grabinschriften für getaufte Kinder)
1. Taufe – Initiation des Christseins Theologie von Erbsünde und Säuglingstaufe (Ambrosius, Augustinus) Im 5. und 6. Jh. setzte sich die Praxis der Säuglingstaufe wenige Tage nach der Geburt allgemein durch und verdrängte bis zum 7./8. Jh. die Erwachsenentaufe Rituale 2007, Praenotanda (Nr. 2): „Die Kirche, die zum Verkünden des Evangeliums und zum Taufen gesandt ist, hat von den ersten Jahrhunderten an nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder getauft.“
1. Taufe – Initiation des Christseins Taufgespräch und Taufaufschub Die heutige Ordnung der Kindertaufe ist bemüht, den Eltern, die ihr Kind zur Taufe anmelden, die Verpflichtung zur weiterführenden christlichen Erziehung bewusst zu machen Dies soll vor allem durch ein vorausgehendes Taufgespräch geschehen Taufaufschub (nach vorherigem Gespräch mit den Eltern) nur im Einvernehmen mit dem Dekan (Dechant) möglich Die Möglichkeit der Feier der Taufe in zwei Stufen (wie sie das neue Rituale anbietet) hat nichts mit einem Taufaufschub zu tun. Vielmehr müssen Eltern, die dieses Angebot für ihr Kind wünschen, bereit sein, den Weg mit ihrem Kind zur Taufe zu gehen
1. Taufe – Initiation des Christseins Kindertaufe und Gemeinde Der Ortsgemeinde kommt als sichtbarer Vertretung der Gesamtkirche eine erhebliche Aufgabe und Verantwortung zu Es geht nicht um einen individuellen Heilsvorgang Die neue Ordnung unterstreicht den Bezug zur Gemeinde Eingliederung in das Volk Gottes) Taufe normalerweise in der Pfarrkirche Es ist sinnvoll, die Tauffeier mehrerer Kinder regelmäßig im Rahmen der Sonntagsmesse stattfinden zu lassen, so dass die Gesamtgemeinde daran teilnehmen kann und der enge Zusammenhang zwischen Taufe und Eucharistie deutlich wird
1. Taufe – Initiation des Christseins Patenamt Geschichtliche Entwicklung: Innerhalb des Kindertaufritus treten die Paten immer mehr an die Stelle der Eltern und verdrängen sie schließlich ganz; im neuen Kindertaufritus wird die rechte Relation zwischen Eltern und Paten wiederhergestellt Funktion: Der Pate ist gleichsam der Dauerrepräsentant der Gesamtkirche und ein sichtbarer Mittler zur Gemeinde hin. Ferner kann ein Pate bei längerer Krankheit oder frühem Tod der Eltern sich des getauften Kindes annehmen Anforderungen vom Täufling oder den Eltern bestimmt nötige Reife, aber auch Möglichkeit einer längeren Ausübung voll initiiert (Taufe, Firmung, Eucharistie) kein Rechtshindernis (Möglichkeit eines nicht-katholischen Taufzeugen) nicht Vater oder Mutter (im Notfall Verzicht auf einen Paten)
1. Taufe – Initiation des Christseins Termin der Kindertaufe Bis tief ins Mittelalter hinein waren Oster- und Pfingstvigil, in manchen Regionen auch die Nacht vor Epiphanie die bevorzugten Tauftermine Vorstellung, dass ungetaufte Kinder des Heils verlustig gehen, führte zur sehr frühen Taufe (unmittelbar nach der Geburt) – heute offiziell nicht mehr Lehre der Kirche (Abschaffung des limbus puerorum) das neue Taufritual bestimmt, dass die Tauffeier in den ersten Wochen nach der Geburt stattfindet. Nur in Todesgefahr ist das Kind unverzüglich zu taufen. Hierfür ist ein verkürzter Ritus vorgesehen. Das jetzige Rituale bietet neben dem Ritus für die Taufe eines Kindes in Lebensgefahr auch einen Ritus für ein Kind, das die Nottaufe bereits empfangen hat Taufempfehlung: Osternacht oder ein Sonntag, der ja die wöchentliche Feier des Ostergeheimnisses ist
1. Taufe – Initiation des Christseins Eröffnung der Feier Begrüßung der Taufgemeinde Fragen an Eltern und Paten Bezeichnung mit dem Kreuz Gebet Wortgottesdienst Prozession zum Ort des Wortgottesdienstes Lesung(en) und Homilie Anrufung der Heiligen und Fürbitten Gebet um Schutz vor dem Bösen (Exorzismusgebet) Salbung mit Katechumenenöl (oder Handauflegung) Spendung der Taufe Prozession zum Taufort Lobpreis und Anruf Gottes über dem Wasser Absage und Glaubensbekenntnis Taufe
1. Taufe – Initiation des Christseins Ausdeutende Riten Salbung mit Chrisam Bekleidung mit dem weißen Taufgewand Übergabe der brennenden Taufkerze Effata-Ritus (fakultativ) Abschluss der Feier Prozession zum Altarraum Gebet des Herrn Segen und Entlassung Gang zum Marienbild (fakultativ)
1. Taufe – Initiation des Christseins Eröffnung der Feier Begrüßung und Einstimmung möglichst am Eingang der Kirche (Taufe als Eingangsportal in das Heil) In dem folgenden Gespräch geht es darum, dass die Eltern öffentlich erklären, welchen Namen sie ihrem Kind gegeben haben und was sie in dieser Stunde erbitten (Fragen und Antworten sind nicht unbedingt an eine feste Formulierung gebunden) Der katholische Brauch der Namenstagsfeier sollte neu belebt werden Der Priester oder Diakon erinnert die Eltern daran, dass sie mit der Bitte um die Taufe auch die Aufgabe der christlichen Erziehung übernehmen Neu ist das Wort an alle Anwesenden (Nr. 38), eine Bitte um Stärkung mit dem Hl. Geist für die Mithilfe und Begleitung. Die auffallendste Änderung im neuen Rituale ist die an dieser Stelle schon erfolgende Bezeichnung mit dem Kreuz (Geste der Segnung) Der Eröffnungsteil endet mit einem Gebet
1. Taufe – Initiation des Christseins Spendung der Taufe Taufgemeinde begibt sich zum Taufbrunnen Osterkerze im Baptisterium: an ihr sollen die Taufkerzen der Täuflinge entzündet werden Nach den neuen Bestimmungen wird nur noch in der österlichen Zeit jenes Wasser benutzt, das in der Osternacht feierlich geweiht worden ist. Sonst wird das Taufwasser jeweils eigens geweiht Taufwasserweihe als „theologisches Herzstück“ der Taufe (Hochgebet mit Anamnese und Epiklese) Absage und Glaubensbekenntnis: Auswahlmöglichkeiten beim Absagetext (nicht beim Glaubenstext) Eigentliche Taufhandlung Nochmalige Frage an Eltern und Paten !? Zwei gleichwertige Möglichkeiten (Immersions- und Infusionstaufe) Spendeformel: „N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (wird gleichmäßig auf das dreimalige Untertauchen bzw. Übergießen verteilt) Dieser Kernritus genügt auch in äußerster Todesgefahr
1. Taufe – Initiation des Christseins Wortgottesdienst Prozession zum Ort des Wortgottesdienstes Paränetischer Teil der Tauffeier Das neue Taufbuch bringt insgesamt 23 Schriftlesungen zur Auswahl (4 atl., 7 ntl. Briefe und Offb, 12 Evangelien) Homilie als „echte Mystagogie“ Fürbitten werden eingeleitet mit der Anrufung der Heiligen. Unter ihnen sollen auch die Namenspatrone der Kinder, Eltern und Paten und die Kirchenpatrone sein Exorzismusgebet ist beibehalten (darin wird gebetet, Gott möge die Täuflinge aus der Verstrickung des Bösen befreien) Salbung der Brust mit Katechumenenöl darf noch im Zusammenhang mit dem Exorzismus gesehen werden (vielfältige Symbolik des Öls) Katechumenensalbung kann ersetzt werden durch eine Handauflegung mit Begleitwort
1. Taufe – Initiation des Christseins Ausdeutende Zeichen Chrisam-Salbung kommt unter den Zeichenhandlungen nach der Taufe ein besonderer Rang zu – Im Gegensatz zur Stirnsalbung bei der Firmung erfolgt hier die Salbung auf der obersten Erhöhung des Hauptes (Scheitelsalbung) – Vorbild in der atl. Priester- und Königssalbung – Teilhabe am dreifachen Amt Christi (Priester, König undProphet) Nach der Chrisamsalbung wird jedem Neugetauften ein weißes Kleid angelegt – „Christus als Gewand anlegen“ meint im Anschluss an antike Mysterienvorstellungen die Neuheit des Lebens in Christus – Gewand nicht schon zu Hause anziehen, da sonst die Zeichenkraft verloren geht Der dritte ausdeutende Ritus ist die Überreichung der brennenden Taufkerze an die Eltern des Kindes – Christus als Licht der Welt – Brauch, die Taufkerze auch als Kommunion-, Braut- und Sterbekerze zu benutzen Effata-Ritus hatte früher seinen Platz unmittelbar vor der Absage an den Satan und war im Altertum ein Bestandteil des 7. Skrutiniums (Prüfung und Segnung) am Karsamstagmorgen – Erinnerung an die Heilung des Taubstummen – im neuen Rituale fakultativ
1. Taufe – Initiation des Christseins Abschluss der Feier Zum Schluss begibt sich die Gemeinde zum Hauptaltar der Kirche (Tauflied) Vater unser Priester segnet die Mütter der neu getauften Kinder, ihre Väter und Paten und die übrige Taufgemeinde (fünf Segensgebete zur Auswahl) Wo es üblich ist, die Kinder vor ein Marienbild zu tragen und der Gottesmutter zu empfehlen, soll dieser Brauch beibehalten werden Fazit / Einschätzung Situation der unmündigen Kinder wird ernstgenommen (keine „fingierten Dialoge“) Eltern werden in Pflicht genommen (Rolle der Paten tritt zurück) Kindertaufe als liturgische Feier der Gesamtgemeinde (wird ihres stark individualistisch-privaten Charakters enthoben) Große Flexibilität (Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten möglich)
1. Taufe – Initiation des Christseins Tauferneuerung - Möglichkeiten die alljährliche Feier des Osterfestes, insbesondere der Osternacht mit ihrer Erneuerung des Taufbekenntnisses Eine wenigstens gelegentliche Wiederaufnahme der Weihwasserbesprengung („Asperges“) am Beginn der Messfeier am Sonntag (anstelle des Bußaktes) Die Bekreuzigung mit Weihwasser beim Betreten unserer Kirchen, die – recht verstanden – jedes mal ein Bekenntnis zum Dreifaltigen Gott, zum erlösenden Kreuzestod Christi und zum Gottesgeschenk unserer Taufe ist Die persönlich-häusliche Feier des Tauftages aller Familienmitglieder im Sinn eines dankbaren und frohen Gedenkens der Christwerdung. Jeder Christ sollte seinen Tauftag kennen wie seinen Geburtstag Missbrauch des Wortes Taufe (Schiffe und Flugzeuge werden „getauft“; Taufe von Tieren?; Nachäffungen heiliger Mysterien gab es schon im Altertum)
1. Taufe – Initiation des Christseins Feier der Taufe innerhalb der Hl. Messe (am Sonntag) Empfang der Täuflinge (am Anfang der Hl. Messe; Begrüßung und Bußakt entfallen) Wortgottesdienst (Lesungen vom Sonntag, Homilie soll auf die Taufe Bezug nehmen; Glaubensbekenntnis entfällt, da später von der ganzen Gemeinde gebetet) Spendung der Taufe (ab Exorzismusgebet wie im Rituale mit Taufwasserweihe, Taufe und ausdeutenden Zeichen) Nach der Tauffeier wird die Messe in der üblichen Weise fortgesetzt Abschluss und Segen (Segensformeln des Taufrituales möglich)
1. Taufe – Initiation des Christseins Die Feier der Kindertaufe in zwei Stufen 1. Feier zur Eröffnung des Weges Greift Katechumenatsriten aus der Taufliturgie auf, berücksichtigt aber zugleich auch die besondere Situation der Säuglingstaufe Bei der Bezeichnung mit dem Kreuz kann der Zelebrant auch Augen, Ohren, Mund und Hände der Kinder mit dem Kreuz bezeichnen Ablauf: Eröffnung, Lobpreis Gottes und Dank für die Geburt, Wortgottesdienst, Fragen an Eltern und Paten, Bezeichnung mit dem Kreuz, Anrufung der Heiligen, Fürbitten, Abschluss 2. Feier der Taufe außerhalb / innerhalb der Hl. Messe - Eröffnung mit Hinweis auf die längere Vorbereitungszeit - Wortgottesdienst und Tauffeier wie in der Grundform des Kindertaufritus
1. Taufe – Initiation des Christseins Beurteilung der Kindertaufe in zwei Stufen Die Kindertaufe in zwei Stufen kann nur dann sinnvoll gefeiert werden, wenn auf die „Feier der Eröffnung des Weges“ ein längerer Weg der Glaubensvertiefung folgt Im Idealfall werden hierzu alle Eltern eingeladen, die in der letzten Zeit ihr Kind zur Taufe angemeldet haben (Bildung von Elterngruppen) Bei aller Analogie zum Erwachsenenkatechumenat geht es bei der hier vorgesehenen Elternkatechese nicht um einen katechumenalen Weg der Kinder. Deshalb sollten auch nicht bestimmte „Fortschritte“ der Eltern zur Voraussetzung der Taufe gemacht werden Ebenso ist die „Feier der Eröffnung des Weges zur Taufe“ keine allgemeine Segensfeier, mit der ein jahrelanger Weg beginnt, an dessen Ende die Kinder selbst - vielleicht sogar erst als Jugendliche oder Erwachsene - entscheiden, ob sie sich taufen lassen wollen.
1. Taufe – Initiation des Christseins Beurteilung der Kindertaufe in zwei Stufen Die „Feier der Eröffnung des Weges zur Taufe“ darf nicht als ein Ersatz verstanden werden, wenn eine Taufe noch nicht möglich ist Der Weg zur Taufe soll nicht als Prüfungszeit erlebt werden, an deren Ende erst über die Frage eines Taufaufschubs entschieden wird; vielmehr ist diese Feier der Beginn eines Weges, zu dem alle Eltern eingeladen sind, die ihr Kind für die Taufe angemeldet haben Ziel ist die Glaubensvertiefung der Familien und der Gemeinde Man kann es wohl kaum allen Eltern einer Pfarrei rigoros vorschreiben (Angebotscharakter, keine Vorleistung) Man wird nicht verlangen können, dass Eltern mehrerer Kinder diesen Weg bei jeder Taufe beschreiten Bisher (seit 2007) gibt es nur wenig Erfahrungen mit diesem Weg in den Gemeinden
1. Taufe – Initiation des Christseins Eingliederung Erwachsener in die Kirche: Geschichtlicher Überblick schon am Ende des 2. Jhs bildete sich die Institution des Katechumenats für die Taufbewerber heraus (Hippolyt von Rom / Traditio apostolica: genauer Einblick in die Struktur des Katechumenats im Zentrum der westlichen Kirche) durchschnittliche Dauer von drei Jahren (Glaubensunterricht / Katechesen, der mit Gebet und Handauflegung schloss) Beginn der Fastenzeit (Quadragesima): Zeit intensiverer Vorbereitung mit Exorzismen, Handauflegungen, Bezeichnungen mit dem Kreuzzeichen, Übergabe des Glaubensbekenntnisses und des Vaterunsers Der Empfang der drei „Initiationssakramente“ (Taufe, Firmung und Eucharistie) geschah in der Osternacht Osterwoche: Zeit der Mystagogie („mystagogische Katechesen“) II. Vatikanum: Wiederherstellung eines mehrstufigen Katechumenats
1. Taufe – Initiation des Christseins Ordnung des Katechumenats und der Initiation (1975) Präkatechumenat: Zeit des Erwachens des ersten Interesses am christlichen Glauben Eigentliches Katechumenat: Feier der Annahme, Aufnahme in die Reihen der Katechumenen, Rolle der Bürgen, Eintragung in das „Buch der Katechumenen“, Zeit der Reifung im Glauben, Katechumenatskreis Zeit der näheren Taufvorbereitung: Feier der Einschreibung / Ritus der erwählung, Bewerber sind „Electi“ (Erwählte) Zeit der Läuterung und Erleuchtung: sechs Wochen bis zur Osternacht, Skrutinien, Übergabe des Glaubensbekenntnisses und des Vaterunsers, Karsamstagmorgen besonderer Wortgottesdienst mit einigen präbaptismalen Riten (z.B. Effata-Ritus, Salbung mit Katechumenenöl) Feier der Eingliederung in der Osternacht (Scheitelsalbung unterbleibt bei gleichzeitiger Spendung der Firmung) Zeit zwischen Ostern und Pfingsten: Zeit der Mystagogie
2. Firmung – Abschluss der Initiation und / oder Bewährung christlicher Existenz? Geschichtliche Entwicklung der Firmung - Ursprüngliche Reihenfolge: Taufe, Firmung, Eucharistie in einer Feier (Praxis noch heute in der Ostkirche) - Im NT gibt es noch kein eigenständiges Sakrament der Firmung, wohl aber Anknüpfungspunkte (Apg 8,14-17) - Im ganzen NT ist die Geistverleihung engstens mit der Taufe verknüpft - In der lateinischen Kirche wurden seit dem 4. Jh. die Handauflegung und die Salbung von der Taufe gelöst und damit die Firmung zu einem eigenen Sakrament Trennung von Taufe und Firmung aus drei Gründen a. Lehre von der Erbsünde (seit Augustinus besonders profiliert) - Augustinus leitete die theologische Überzeugung von der Erbsünde aus der bereits geübten Praxis der Kindertaufe ab, während später umgekehrt diese Praxis mit der Erbsünde legitimiert wurde - Firmung ist Besiegelung und Vollendung der Taufe (aber nicht heilsnotwendig)
2. Firmung – Abschluss der Initiation und / oder Bewährung christlicher Existenz? Geschichtliche Entwicklung der Firmung b. Frage der Ketzertaufe die Aufnahme von Häretikern in die kirchliche Gemeinschaft erfolgte ohne neue Taufe, sondern nur noch durch die bischöfliche Handauflegung zum Zeichen der vollgültigen Eingliederung des ehemaligen Häretikers in die Kirche Loslösung der Firmung von der Taufe, wie wir sie heute noch bei einer Konversion in die katholische Kirche kennen c. Gründung von Filialgemeinden und Differenzierung des kirchlichen Leitungsamtes Ursprünglicher Taufspender war der Bischof, später der Priester vor Ort Handauflegung und Salbung erfolgten erst später durch den Bischof als dem Repräsentanten der Ortskirche (Vollendung der Taufe und Bestätigung / confirmatio durch den Bischof)
2. Firmung – Abschluss der Initiation und / oder Bewährung christlicher Existenz? Geschichtliche Entwicklung der Firmung Fazit „In der lateinischen Kirche entstand durch die zeitliche Loslösung der (post- baptismalen) Salbung - als Symbol der Kräftigung und der Inanspruchnahme eines Menschen für Gott (Weihe) - und der Handauflegung durch den Bischof vom Akt der Wassertaufe die Firmung als eigenes Sakrament. Diese Abspaltung wurde mit der karolingischen Reform endgültig“ (H. Vorgrimler) Die Streiflichter in die Geschichte zeigen aber auch, dass bei der Entwicklung eines eigenständigen Firmsakramentes nicht die theologische Reflexion vor dem praktischen Vollzug stand, dass vielmehr umgekehrt die faktische Entwicklung nachträglich reflektiert und theologisch gedeutet wurde
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Theologische Begründung Aufweis des engen Konnexes zwischen Taufe und Firmung Komplementäre Sicht: Die Firmung ergänzt die Taufe (zu prüfen, ob der ergänzende Aspekt nicht der Taufe zugeordnet werden kann) Komparative Sicht: Die Firmung verdeutlicht und entfaltet einen Aspekt der Taufe (Frage nach der Rechtfertigung für ein eigenes Sakrament) westlicher Hang zur Analyse (mit genauer Zuschreibung bestimmter Wirkungen an bestimmte Vollzüge) – östliche, eher integrale Sicht Pastoral ist die Frage aufgegeben, wann die geforderte „Mündigkeit“ gewährleistet ist komplementäre Sicht der Firmung ergibt sich auch aus der Zuordnung zu den heilsgeschichtlichen Schlüsselereignissen Ostern und Pfingsten (doch sind alle Sakramente zugleich christologisch wie pneumatologisch)
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Theologische Begründung Nach LG 11 werden die Getauften durch die Firmung „vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet.“ Diese komparativen Aussagen sind darauf zu befragen, inwiefern die Firmung in ekklesiologischer Hinsicht ein Mehr gegenüber der Taufe bedeutet, wenn doch schon die Taufe in den Leib Christi eingliedert Wichtig ist die Bindung an den Bischof: Die Firmung ist jenes Sakrament, welches in die geschichtlich-konkrete Sendung der Kirche hineinnimmt und durch die Herabrufung der Gaben des Geistes zu einer verantwortlichen und kreativen Teilnahme an dieser Sendung auch befähigt
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Theologische Begründung Gratianisches Dekret (1140): Die Firmung genießt deshalb einen eigenen Vorrang vor der Taufe, weil sie vom Bischof, dem höhergestellten Amtsträger gespendet wird II. Vatikanum (LG 26): Bischof ist nicht mehr „minister ordinarius“ (= ordentlicher Spender), sondern nur noch „minister originarius“ (= ursprünglicher Spender) Da somit auch Priester ordentliche Spender („ministri ordinarii“) der Firmung sein können, ist die diesbezügliche Praxis durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder offener geworden
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Ordnung und Ritus der Firmung Der neue Ordo betont den inneren Zusammenhang der Firmung mit der Gesamtinitiation und sieht ihre Spendung in der Regel innerhalb der Eucharistiefeier, dem dritten Initiationssakrament, vor Alter der Firmlinge Bis zum 7. Lebensjahr (Praxis bis ins 13. Jh.) Neue Ordnung: Bischöfe können Alter festlegen Würzburger Synode: Mindestalter 12 Jahre, aber auch Möglichkeit, die Firmung im Einzelfall auf ein späteres Alter – auch das der jungen Erwachsenen – zu verschieben CIC 1983: „Unterscheidungsalter“ (d.h. 6-8 Jahren) Kurt Koch: Frage des Firmalters ist Ermessenfrage und drängt sich theologisch nicht auf (sollte pragmatisch-pastoral entschieden werden)
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Ordnung und Ritus der Firmung Firmpatenschaft Unter Aufhebung von can. 796,1 des alten CIC wird empfohlen, den Taufpaten auch zum Firmpaten zu wählen, um so die enge Verbindung von Taufe und Firmung deutlicher werden zu lassen Der neue CIC hat sich dieser Regelung angeschlossen Die Notwendigkeit eines Firmpaten ist keine unbedingte („quantum id fieri potest = insoweit es möglich ist“, can. 892) Aufgabe des Firmpaten ist es, zusammen mit den Eltern darum besorgt zu sein, dass der Gefirmte den mit dem Sakrament übernommenen Verpflichtungen gerecht wird
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Ordnung und Ritus der Firmung Aufbau der Feier Der eigentliche Ritus beginnt nach dem Evangelium Vorstellung der Firmlinge und Homilie des Bischofs Absage und Taufbekenntnis Stilles Gebet der Gemeinde Gebet und Ausbreitung der Hände über die Firmlinge Oration mit der Bitte um die sieben Gaben des Hl. Geistes Firmlinge treten vor den Bischof (Auflegen der Hände des Paten auf die Schulter des Firmlings), Nennung des Namens Chrisamsalbung der Stirn unter Handauflegung (mit Spendeformel: „N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“) – Firmling: „Amen.“ Bedeutung von Chrisam und der Salbung der Stirn in Kreuzesform Bedeutung des character indelebilis Frage nach der Notwendigkeit der Handauflegung
2. Firmung: Abschluss der Initiation und/oder Bewährung christlicher Existenz? Ordnung und Ritus der Firmung Aufbau der Feier Spendeworte sind inhaltlich identisch wie im byzantinischen Ritus Friedensgruß an die Firmlinge ist variierbar (früher leichter Backenstreich, um die Kinder an die Firmung zu erinnern!) Fürbitten (Gebet für die Neugefirmten, ihre Eltern und Paten, für die Gesamtkirche und die ganze Menschheit) Besonderer Segen (dreigliedrig – Oratio super populum)
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Stiftungsurkunde im NT: Joh 20, 22f. Wohl kein anderes Sakrament hat im Lauf seiner Geschichte so grundlegende Wandlungen des äußeren Erscheinungsbildes durchgemacht wie das Sakrament der Versöhnung Entwicklung in der Alten Kirche Spannung zwischen Heiligkeit und Barmherzigkeit Bußverfahren Öffentliches, allgemeines Schuldbekenntnis (Exhomologese) Aufnahme in den Stand der Büßer Liturgische Wiederaufnahme (Handauflegung, ggf. Salbung) Bußstufen Weinende Hörende Knieende oder Niederfallende Dabeistehende
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Das Bußverfahren war v.a. für schwere Schuld vorgesehen. Als schwerste Schuld galt in der Zeit der Verfolgungen der Glaubensabfall (barmherziger Umgang mit den lapsi) Unterscheidung von schweren Sünden (von Unreinheit, Mord und Götzendienst bis zu Trunksucht und Unmäßigkeit) und leichteren Sünden (die nicht in einem öffentlichen Bußverfahren geheilt wurden, sondern durch Almosen und Gebet) Einfügung spezieller Bußakte in die Eucharistie Bußzeiten wenige Wochen bis 1 Jahr (z.B. vorehelicher Geschlechtsverkehr) bis zu 20 Jahre (z.B. Mord, Inzest) Bußübungen Almosengeben, Gebet, Fasten (klassisch) Badeverzicht, sexuelle Abstinenz, Besuch von Kranken und Gefangenen Einem Sünder blieb es ein Leben lang verwehrt, öffentliche Ämter zu bekleiden
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Mit der Vermassung des Christentums in der Spätantike, die zu unzähligen schweren Sündern führte (die Gemeinden waren jetzt nicht mehr eine kleine „Gemeinschaft der Heiligen“), wurde die öffentliche Kirchenbuße zusehends schwieriger und irgendwann einmal nicht mehr praktikabel. Im 6. und 7. Jahrhundert verfiel schließlich die öffentliche Buße immer mehr. Es kam zur Privatisierung der Buße. Im Westen entwickelte sich – vom irisch-angelsächsischen Raum her – die private Beichte Die Buße wurde zu einem geheimen, privaten, unbegrenzt wiederholbaren und regelmäßig praktizierten Sündenbekenntnis, das zunächst (Mitte des 7. Jh.) in der Wohnung des Priesters, etwa seit der ersten Jahrtausendwende im Kirchenraum und in der Neuzeit (seit dem 17. Jh.) im „Beichtstuhl“ abgelegt wurde (Rituale Romanum 1614) Verständnis der Buße Im Westen: amtlich-rechtlich (Buße in der Hand des Bischofs / Priesters) Im Osten: seelsorglich-geistlich (Buße als lebenslanger Erziehungsprozess in der Hand eines erfahrenen geistlichen Begleiters)
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Erneuerung der Buße durch das II. Vatikanum Ekklesiale Dimension Sichtbare liturgische Form Sozialer Charakter Formen des Bußsakramentes Feier der Versöhnung für Einzelne (die neue Lossprechungsformel ist seit 1.1.1975 verpflichtend) Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Feier der Versöhnung für Einzelne Allgemeine Einführung (Ort: Beichtstuhl / Beichtzimmer, Zeit: Zeit der Messfeier ausgeschlossen; liturgische Gewandung: wie bei anderen Sakramentalien) Ablauf der Feier Begrüßung und Ermutigung des Pönitenten: Kreuzzeichen, persönliches Wort Schriftlesung: Auswahl kurzer Schriftworte, unterstreicht den liturgischen Charakter Reue, persönliches Sündenbekenntnis und Auferlegung eines besonderen Bußwerkes (Zeichencharakter) Gebet des Beichtenden (frei formuliert) Lossprechung (mit Handauflegung oder -ausstreckung): besteht aus Anamnese, Bitte und Lossprechungsworten Lobpreis Gottes und Entlassung Kurzform: Reue, Sündenbekenntnis, Bußwort, Absolution (in Todesgefahr nur letzter Satz der Absolutionsformel)
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung des Einzelnen Begrüßung der Gemeinde (Priester) Gebetseinladung Wortgottesdienst (eine oder mehrere Lesungen) Homilie Zeit der Stille / Gewissenserforschung Allgemeines Schuldbekenntnis Vater unser Persönliche Beichte Lobpreis und Dankgebet Segen und Entlassung
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung des Einzelnen Bewertung Das Wort Gottes kann ausgiebiger vorgetragen und die Teilnehmer besser disponiert werden Gemeinschaftliche Feier Möglichkeit zu einer umfassenderen und intensiveren Gewissenserforschung (vgl. GL 593-601) Im gemeinsamen Beten, Singen und Bereuen kommt deutlicher zum Ausdruck, dass auch die Feier der Buße Gottesdienst ist und Sünde, Umkehr und Buße zutiefst die Gemeinde tangieren und nicht nur eine Angelegenheit zwischen dem einzelnen Christen und seinem Gott sind
3. Buße – Sakrament der Wiederversöhnung Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution Voraussetzungen: physische und moralische Unmöglichkeit (mangelndes Vertrauen in den Beichtvater, verwandtschaftliches Verhältnis zum Beichtvater, absolutio complicis) Form: wie oben außer der persönlichen Beichte Generalabsolution nach dem allgemeinen Sündenbekenntnis und dem darauf folgenden Wechselgebet und Vater unser Dreigliedriges Gebet und Absolutionsformel (im Plural) Möglichkeit der Generalabsolution ist in den letzten Jahren von den Bischofskonferenzen z.Z. zurückgenommen worden (Schweiz u.a.) Bußgottesdienste ohne sakramentale Lossprechung Sinnvoll als Vorbereitung auf die persönliche Beichte (keine Alternative zur Einzelbeichte) Verschiedene Modelle im Rituale (vgl. auch GL 596,2)