Sachkunde und Fortbildung nach neuem PflSchG Birgit Seeber, 28.11.2013
§ Gesetzlicher Rahmen Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 fordert den neuen Sachkundenachweis für Anwender, Berater und Händler von Pflanzenschutzmitteln und deren Fortbildung. Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen ist am 06.07.2013 in Kraft getreten (Art.1: Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung) Bundesweite Zentralstelle (ZEPP) plant und betreibt die Verwaltung für Sachkundenachweiskarten (per Ländervereinbarung geregelt) ZEPP programmiert die Online- Beantragungs-Datenbank und versendet die Sachkundenachweiskarten Birgit Seeber, 28.11.2013
Erforderliche Sachkunde im Pflanzenschutz (Erstbescheinigung und Fortbildungsnachweis) Birgit Seeber, 28.11.2013
Sachkunde und Fortbildung §74 PflSchG Übergangsvorschrift Birgit Seeber, 28.11.2013
Wie erfolgt die Antragstellung? Zur Zeit: Antrag in Papierform, Antragsformular im Internet Voraussichtlich ab Juli 2014: Antragstellung online www.pflanzenschutz-skn.de (Beantragungsdatenbank, ZEPP) Welche Nachweise sind nötig? (Kopie oder eingescannt für Online-Antrag) Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf Zeugnis einer erfolgreich abgeschlossenen Sachkundeprüfung Die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte ist kostenpflichtig (30 Euro) Birgit Seeber, 28.11.2013
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz für Entwurf Sachkundenachweiskarte Sachkundenachweis im Pflanzenschutz für Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung über Pflanzenschutz und / oder Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Hinweis: Das Speichermedium auf der Karte dient ausschließlich der Registriernummernspeicherung. Birgit Seeber, 28.11.2013
§ 7 Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung - Inhalte - Integrierter Pflanzenschutz Maßnahmen und Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes Schadursachen Möglichkeiten, solche zu erkennen und zu bewerten Rechtsgrundlagen die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen im Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel-Kunde die Systematik von PSM incl. Kennzeichnung und Zulassung Eigenschaften von PSM und ihre Wirkungsweise Erkennen gefälschter Pflanzenschutzmittel Pflicht Themen der Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen insgesamt mindestens 4 Stunden Anwenderschutz die Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten Zwei sind Wahlpflicht Umgang mit Pflanzenschutzmitteln der Einsatz von PSM nach Gebrauchsanweisung Aufzeichnung und Entsorgung Risikomanagement Möglichkeiten, Gefahren und Risiken zu identifizieren und zu beherrschen im Umgang mit Gefahrstoffen, Anrainerschutz, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz während der Anwendung, Abdriftminderung Geräte / Ausbringung der Einsatz verschiedener technischer Geräte zur sachgerechten Ausbringung von PSM Birgit Seeber, 28.11.2013
Wen kann ich fragen? Informationen zur Sachkundenachweiskarte: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Martina Schuster, Telefon: 034206 589-15 martina.schuster@smul.sachsen.de Informationen zur Fortbildung: Ingolf Prkno, Telefon: 0351 8928-3405 ingolf.prkno@smul.sachsen.de Anträge Sachkundenachweiskarte und Fortbildungen im Internet www.smul.sachsen.de/lfulg unter Landwirtschaft/Pflanzl.Erzeugung/Pflanzenschutz Birgit Seeber, 28.11.2013