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Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels

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Präsentation zum Thema: "Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels"—  Präsentation transkript:

1 Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
Modul 9:

2 Inhaltsverzeichnis Modul 9 Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
01 Was passiert nach dem Kauf eines Pflanzen-schutzmittels - Was muss beachtet werden? 09 Organisation der Kontrollen 02 Anwendungsverfahren für Pflanzenschutzmittel 10 Handelskontrollen 03 Anwendungstechnik 11 Anwendungs- und Betriebskontrollen 04 Verlustmindernde Technik – Flächenkulturen 12 Kontrollarten - Systematische Kontrollen 05 Verlustmindernde Technik – Raumkulturen 13 Kontrollarten - Anlasskontrollen 06 Ordnungsgemäße Reinigung 14 Nachzulassungs-Monitoring durch das BVL 07 Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 15 Nutzung von Umweltmonitoringdaten 08 Was wird kontrolliert? 16 Besondere Vorkommnisse

3 Was passiert nach dem Kauf eines Pflanzenschutzmittels - Was muss beachtet werden?
„Gute fachliche Praxis“ beachten, z.B.: Beachtung der Allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (Anhang III RL 2009/128/EG) Verwendung nach Grundsätzen des nachhaltigen Pflanzenbaus Pflanzenschutzmittel sachgerecht lagern Gebrauchsanleitung mit den Anwendungsbestimmungen beachten standortgerechter Mitteleinsatz ordnungsgemäße Gerätereinigung Produktreste zum Sondermüll Verpackungsentsorgung (PAMIRA)

4 Anwendungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Saat- und Pflanzgutbehandlung Beizung (Fungizide und Insektizide) Pillierung (Fungizide und Insektizide) Tauchbehandlung Ganzflächenbehandlung Pflanzen- und Bodenbehandlung Ganzflächenbehandlung Teilflächenbehandlung Bandspritzung Einzelpflanzenbehandlung Spritzen (hydraulisches Zerstäuben) Sprühen (mit Gebläseunterstützung) Nebeln (in geschlossenen Räumen) Streuen von Granulaten Angießen Beimischen zu Anzuchterden Räuchern und Begasen (in geschl. Räumen) Bodenentseuchung Bandspritzung

5 Anwendungstechnik Grundlegende Anforderungen
vom JKI geprüftes Pflanzenschutzgerät verwenden regelmäßige Kontrolle der Spritz- und Sprühgeräte vornehmen lassen Aufwandmenge genau berechnen geeignete Düsen für die Pflanzenschutzgeräte auswählen Spritzdruck einstellen Fahrgeschwindigkeit einhalten (Tacho überprüfen) Windstärke und -richtung beachten Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit beachten Flächenkulturen Raumkulturen

6 Verlustmindernde Technik – Flächenkulturen
Verzeichnis verlustmindernde Geräte: Flächenkulturen 50%, 75% oder 90% Abdriftreduzierung Feldspritzgerät Injektordüsen Luftunterstützte Feldspritzgeräte Flüssigkeit Düsenkörper Die Verwendungsbestimmungen müssen eingehalten werden! Luft Luft Zielflächenabstand / Abspritzhöhe Spritzdruck Injektor- einsatz Injektordüsen

7 Verlustmindernde Technik – Raumkulturen
Verzeichnis verlustmindernde Geräte: Raumkulturen 50%, 75%, 90%, 95% oder 99% Abdriftreduzierung Sprühgeräte mit Injektordüsen Tunnelgeräte (Obst- und Weinbau), 1, 2- oder 3-zeilig Axialsprühgeräte mit Injektordüsen und Abdeckblech (Hopfenbau) Überzeilengeräte mit Injektordüsen eingeschränkte Randbehandlung Spritzdruck Tunnelgerät Axialsprühgerät mit Abdeckblech Die Verwendungsbestimmungen müssen eingehalten werden!

8 Ordnungsgemäße Reinigung
Vermeidung punktueller PSM-Einträge in Gewässer Beitrag der Gerätetechnik: Optimierung der Rührleistung Minimierung der techn. Restmenge zusätzlicher Spülwasserbehälter Behälter-Innenreinigungsdüsen Außenreinigungseinrichtung Gründliche Innenreinigung: vorhandenes Spülwasser möglichst schrittweise verwenden kontinuierliche Innenreinigung verringert die Reinigungsdauer und erhöht die Leistung (gleichzeitige Zufuhr von Klarwasser über die Behälter-Innenreinigungsdüse und Ausbringen der anfallenden Reinigungsflüssigkeit über das Spritzgestänge) automatische Systeme zur Innenreinigung erleichtern die Bedienung Außenreinigung mit geräte- seitigem Hochdruckreiniger Anwendung 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt Schrittweise Innenreinigung

9 Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
Ziel: Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten. Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst der Länder Verfolgung von Verstößen und Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht förderrechtliche Sanktionen (cross compliance) möglich www. bvl.bund.de/psmkontrollprogramm

10 Was wird kontrolliert? Seit 2004 bundesweite Standards für
Kontrollen in drei Bereichen Handelskontrollen Anwendungs- und Betriebskontrollen Überwachung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln Es wird unterschieden zwischen systematischen Kontrollen und Anlasskontrollen.

11 Organisation der Kontrollen
Länder Durchführung der Kontrollen Ahndung von Verstößen Länderberichte BVL Koordinierung Kontaktstelle für EU-Behörden Labor für Produktchemie Nationaler Jahresbericht Gemeinsame Arbeitsgruppe Entwicklung von Protokollen und Methoden für die Durchführung der Kontrollen (Handbuch) Vorschlag für jährliche Kontrollpläne

12 Handelskontrollen Kontrollen in Groß-, Einzel-, Versand- und Internethandel Kontrolliert werden unter anderem: Zulassung der angebotenen Mittel Zusammensetzung der Mittel korrekte Kennzeichnung Sachkunde des Verkaufspersonals Einhaltung der Beratungspflicht Einhaltung des Selbstbedienungsverbotes Registrierung des Handelsbetriebes

13 Anwendungs- und Betriebskontrollen
Kontrolliert werden unter anderem: Zulässigkeit der angewendeten Mittel (Zulassung, Genehmigung, Indikation) Einhaltung der Anwendungs- bestimmungen und Auflagen Verwendung geprüfter Geräte Sachkunde der Anwender Aufzeichnung der Pflanzenschutzmaßnahmen Entsorgungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel (Lagerkontrolle)

14 Kontrollarten - Systematische Kontrollen
Kontrollen nach einem vorab erstellten Plan Kontrolle mehrerer Kontrolltatbestände Beispiel: Sachkunde, Pflanzenschutzmittel-Lager, Geräte, Aufzeichnung oder gezielte Kontrolle eines einzelnen Tatbestandes Beispiel: Einhaltung von Anwendungsverboten mit Hilfe von Bodenuntersuchungen (verbotene Atrazin-Anwendung in Mais) einige Kontrolltatbestände sind zu jeder Zeit überprüfbar Beispiel: Sachkunde des Anwenders andere nur zu bestimmten Zeiten oder Situationen Beispiel: Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen

15 Kontrollarten - Anlasskontrollen
bei Verdacht oder Auffälligkeiten z.B. Auffinden toter Bienen - Verdacht auf unsachgemäße Anwendung bienengefährlicher Mittel, Auffinden von offen ausliegendem, behandeltem Saatgut nach Anzeigen oder Hinweisen Beispiel: Nachweis von Rückständen nicht zugelassener PSM durch die Lebensmittelüberwachung Verdacht der nicht zulässigen Anwendung auf Nicht-Kulturland Beispiel: Bürgersteige, Garagen- auffahrten oder Hofflächen Bienensterben

16 Nachzulassungs-Monitoring durch das BVL
Mit der Zulassung können Unterlagen vom Zulassungsinhaber gefordert werden, die nur durch Datenerhebung während der Anwendung möglich sind, z.B. Monitoring von Rückständen in Grund- und Oberflächengewässern Monitoring von Auswirkungen auf Organismen (Vögel, Säugetiere, Gewässerorganismen, Bodenorganismen, Insekten und Pflanzen) Ziel: Überprüfung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, die mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels getroffen wurden. Falls erforderlich werden die Risikomanagementmaßnahmen nach Abschluss des Monitorings angepasst.

17 Nutzung von Umweltmonitoringdaten
Von den Bundesländern wird das Vorkommen von bestimmten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten in verschiedenen Umweltkompartimenten regelmäßig untersucht. Die Zulassungsinhaber werden vom BVL ggf. aufgefordert, Studien zur Aufklärung der Ursachen für gehäuftes Auftreten von PSM durchzuführen (z.B. Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser). Falls erforderlich werden die Risikomanagementmaßnahmen der betreffenden Zulassungen durch das BVL angepasst. Die Länderbehörden veranlassen ggf. lokale Maßnahmen zur Verminderung der Einträge (z.B. Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten).

18 Besondere Vorkommnisse
Meldung durch Landwirte, Privatpersonen, Behörden, Wasserversorger, Kommunen oder Verbände an die Zulassungsbehörde (z.B. Wirbeltiervergiftungen, Bienensterben, Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser) Aufklärung der Ursachen wird durch das BVL veranlasst Anpassung des Risikomanagements in der Zulassung, falls erforderlich


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